Impfpflicht für alle Erwachsenen, nur für die Älteren – oder gar nicht?

Der Bundestag will über eine Impfpflicht gegen das Coronavirus entscheiden: ab 18 Jahren, erst ab 50 Jahren oder gar nicht. Das ist die Frage.
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Bundestag.Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Epoch Times1. April 2022

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In der kommenden Woche soll der Bundestag endgültig über die Einführung einer Corona-Impfpflicht entscheiden – und noch ist keine Mehrheit im Parlament für eine der diskutierten Vorlagen in Sicht. Die Union will bei dem Votum am Donnerstag nur für ihren eigenen Vorschlag stimmen. Die Ampel-Koalition steht deshalb unter Druck, ihre internen Differenzen beizulegen und einen mehrheitsfähigen Antrag zu erarbeiten. Daran wird hinter den Kulissen unter Hochdruck gearbeitet. Bislang liegen folgende Modelle vor:

Impfpflicht für alle Erwachsenen:

Ein Gesetzentwurf von Abgeordneten aus den drei Ampel-Fraktionen sieht vor, dass die Krankenkassen ihre Versicherten bis zum 15. Mai über die Pflicht zur Impfung informieren. Menschen, die dreimal geimpft sind, sollten dies digital nachweisen können. Sie sollen den Nachweis per Smartphone hochladen oder dafür in eine Apotheke gehen können.

Die Pflicht, geimpft zu sein, soll dem Gesetzentwurf zufolge ab 1. Oktober gelten. Kontrolliert werden soll dies auch im öffentlichen Raum, deswegen muss jeder seinen Impfnachweis mit sich führen. Wer sich nicht impfen lässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.

Beratungspflicht und mögliche Impfpflicht ab 50:

Der Entwurf der Gruppe um den FDP-Abgeordneten Andrew Ullmann sieht zunächst eine verpflichtende Beratung für alle ab 18 vor. Dazu sollen alle Erwachsenen persönlich kontaktiert und von ihren Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September sollen sie entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis oder über den Nachweis verfügen, dass sie die ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben.

Die Impfpflicht für alle ab 50 soll dann durch einen gesonderten Beschluss des Bundestags zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden können. Grundlage für die Entscheidung sollen wissenschaftliche Erkenntnisse insbesondere über die aktuellen Impfquoten und Virusvarianten des Sars-CoV-2-Virus sein.

„Impfvorsorgegesetz“ der Union:

Die Union schlägt einen „gestuften Impfmechanismus“ vor. Für einen solchen kämen bestimmte Alters- oder Berufsgruppen infrage, heißt es in der Vorlage der CDU/CSU. Demnach soll der Bundestag ähnlich wie beim Vorschlag der Ullmann-Gruppe die Möglichkeit bekommen, eine Impfpflicht für bestimmte Gruppen durch einen späteren Beschluss zu aktivieren. Der Text sieht auch eine verstärkte Impfkampagne sowie die Schaffung eines Impfregisters vor.

Verzicht auf eine Impfpflicht:

Eine Gruppe um FDP-Vize Wolfgang Kubicki hat einen Antrag gegen die Impfpflicht vorgelegt, zu den Unterstützern gehört auch eine Reihe von Linken-Politikern wie die früheren Fraktionsvorsitzenden Gregor Gysi und Sahra Wagenknecht.

In dem Antrag heißt es unter anderem, Dauer und Umfang der Schutzwirkung seien noch nicht geklärt. Zudem verweisen die Antragsteller auf frühere Absagen an eine Impfpflicht quer durch alle Parteien: „Der Bruch eines solchen Versprechens würde ebenfalls langfristige Schäden in der Gesellschaft hinterlassen.“ Die AfD-Fraktion hat einen eigenen Antrag zur Ablehnung der Impfpflicht vorgelegt.

Wie es weitergehen soll:

Mit Blick auf die anstehende Abstimmung läuft hinter den Kulissen die Suche nach einem Kompromiss. Denkbar ist, dass die Unterstützer der beiden Ampel-Vorschläge – also: Impfpflicht ab 18 Jahren oder ab 50 Jahren – ihre Anträge zusammenführen. So könnten genug Stimmen gebündelt werden, um eine Mehrheit im Bundestag zu erzielen. Denn wenn keiner der Anträge eine Mehrheit bekommt, wird auch die Impfpflicht nicht kommen. (afp/red)



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