Kassen- und Hausärzte fordern Ende von Maskenpflicht in Praxen

Hausärzteverband: Es bedarf keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber mehr. Niedersächsische Ärztekammerpräsidentin kritisiert mögliche Abschaffung als fahrlässig.
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Die staatlich geregelte Maskenpflicht soll nun auch in Arztpraxen enden.Foto: iStock/FamVeld
Von 24. Januar 2023

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert die bundesweite Aufhebung der Maskenpflicht in den Praxen. „Es ist folgerichtig, die Maskenpflicht in Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen aufzuheben, wie das Bayern nun angekündigt hat. Die anderen Bundesländer sollten sich diesem Schritt anschließen“, sagte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND).

Pandemische Lage ist vorbei

„Die pandemische Lage ist vorbei.“ So sei die Krankheitslast durch Corona und Grippe „geringer geworden“, sagte Gassen. „Außerdem werden nicht in allen Praxen Hochrisikopatienten behandelt.“ Es sollte generell den Ärzten überlassen werden, ob sie das Tragen von Masken in ihren Praxen verpflichtend machen wollen.

Auch der Deutsche Hausärzteverband verlangte das Aus der Maskenpflicht: „Aus unserer Sicht bedarf es keiner Verpflichtung durch den Gesetzgeber zum Tragen einer Maske in Arztpraxen“, sagte die stellvertretende Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth dem RND. „Vielmehr sollen die Praxen eigenständig über ihr Hausrecht entscheiden, ob bei ihnen eine Maskenpflicht gilt oder nicht.“

Gefährdete Personen weiter schützen

Kritik an einem möglichen Ende der Maskenpflicht äußerte hingegen Martina Wenker, Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN). Gegenüber der „Osnabrücker Zeitung“ sagte sie: „Da, wo Menschen am ehesten andere anstecken können – zum Beispiel in den vollen Wartezimmern der Arztpraxen – ist es doch mindestens fahrlässig, jetzt das Ende der Hygieneschutzmaßnahmen einzuläuten. Es müsse weiterhin darum gehen, besonders die gefährdeten Personengruppen zu schützen.“

Aus für Bedeckung auch bald in Kliniken?

Sollte die Maskenpflicht in Arztpraxen tatsächlich fallen, besteht der Tragezwang nur noch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Kliniken verlangen zudem oft auch noch negative Corona-Tests. Doch auch dort deutet sich ein baldiges Ende für den Mund-Nasen-Schutz an.

Nachdem Bayern als erstes Bundesland angekündigt hat, die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen ab dem 1. Februar aufzuheben, plädieren auch Vertreter von Krankenhäusern dafür. „Konsequent wäre es, am 1. März kostenlose Tests, Testpflicht und Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen gemeinsam zu beenden“, zitiert der „Mitteldeutsche Rundfunk“ (MDR) den Vorstandschef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DGG), Gerald Gaß.

Holetschek: Staat muss Maßnahmen nicht mehr anordnen

Aufgrund bundesweit gültiger Regelungen bleibt es aber auch in Bayern bei einer FFP2-Maskenpflicht in Kliniken und Pflegeeinrichtungen sowie für Patienten und Besucher von Arztpraxen. Derzeit gilt diese Verordnung noch bis zum 7. April. Allerdings hatte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) die Bundesregierung aufgefordert, diese Maßnahmen früher aufzuheben, am besten ab Februar.

„Klar ist, dass wir das Tragen von Masken in bestimmten Situationen weiterhin empfehlen“, sagte der Minister. „Aber die Zeiten, in denen der Staat die Maßnahmen anordnen musste, werden nach jetzigem Stand bald überwunden sein.“

Empfehlung zum Tragen reicht aus

Laut „Ärztezeitung“ wird Baden-Württemberg auch die letzten Corona-Auflagen kassieren, über die es selbst entscheiden kann. Die Maskenpflicht fällt dann nicht nur für die Beschäftigten in Arztpraxen, sondern auch im Öffentlichen Personennahverkehr und in Obdachlosenheimen.

„In der aktuellen epidemiologischen Lage – Übergang von der Pandemie in die Endemie – besteht aus infektiologischer Sicht keine Notwendigkeit für eine Fortgeltung der an die Bevölkerung gerichteten Maskenpflichten in der Corona-Verordnung“, heißt es zur geplanten Regelung in der Kabinettsvorlage des Ministeriums, die das Parlament am Dienstag, 24. Januar, abstimmt. „Insofern ist der Übergang zur Nutzung von Masken in Eigenverantwortung möglich.“

Derzeit reiche es aus, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vor allem in öffentlich zugänglichen Innenräumen und im Nahverkehr zu empfehlen. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Michael Preusch, begrüßte die Aufhebung der Maskenpflicht für das Personal in den Arztpraxen. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) solle sich nun beim Bundesgesundheitsminister dafür einzusetzen, dass auch die Testnachweis- und Maskenpflichten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen aufgehoben oder deutlich gelockert werden.

 

 



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