Kassen: Zahlreiche Risikopatienten bekommen keine FFP2-Masken

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Verpackte FFP2-Masken.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa/dpa
Epoch Times31. Dezember 2020

Zahlreiche Risikopatienten, die im Rahmen einer Aktion der Bundesregierung eigentlich Anspruch auf kostenlose FFP2-Schutzmasken hätten, werden leer ausgehen. Das geht aus einem Papier des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen hervor, über das die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Donnerstagausgaben) berichten. In dem Schreiben warnt der Verband, dass den Kassen die Daten darüber, ob ein Versicherter zur Risikogruppe gehört, erst mit monatelanger Verspätung vorliegen und damit zum festgelegten Stichtag 15. Dezember nicht aktuell sind.

„Der Zeitversatz führt unter anderem dazu, dass Versicherte mit aktuell diagnostizierten Erkrankungen und Risikoschwangerschaften nicht selektiert werden können“, heißt es in dem Papier. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in seiner Verordnung über die kostenlose Abgabe der FFP2-Masken festgelegt, dass die Kassen zum Stichtag 15. Dezember aufgrund vorliegender Diagnosedaten feststellen müssen, ob ein Versicherter zur Risikogruppe gehört.

Nach Angaben aus Kassenkreisen gibt es bei den Daten aber Verzögerungen von bis zu einem halben Jahr. Betroffenen hilft auch kein aktuelles ärztliches Attest, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums hervorgeht, die der Verband in dem Schreiben zitiert: „Zusätzliche ärztliche Atteste sind von der Verordnung nicht gedeckt“, so das Ministerium.

Versicherte, die leer ausgehen, können sich zudem nicht dagegen wehren. Es handele sich bei der Abgabe der Schutzmasken um eine Aktion der Bundesregierung, heißt es in der zitierten Antwort des Ministeriums. „Die Bundesregierung ist keine Behörde und erlässt daher auch keine Verwaltungsakte“, so das Gesundheitsministerium.

Menschen über 60 Jahre sowie Patienten mit bestimmten Krankheiten wie Krebs oder Diabetes Typ 2 sollen gegen eine kleine Zuzahlung insgesamt 15 FFP2-Masken bekommen. Drei Masken werden ohne spezielle Nachweise bis Ende Dezember in Apotheken abgegeben. Für weitere zwölf Masken sollen die Krankenkassen im Januar nach einer Prüfung der Anspruchsberechtigung fälschungssichere Gutscheine an die Risikogruppen verschicken. Sie können dann in Apotheken eingelöst werden. (dts)



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