Katastrophenschutz ist Ländersache – Vorgehen bei Warnungen nicht standardisiert

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Wird am bundesweiten Warntag getestet: eine Alarmsirene auf einem Hausdach.Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times19. Juli 2021

Die verheerenden Überschwemmungen mit mehr als 160 Toten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben auch eine Debatte um etwaige Mängel im Warnsystem ausgelöst.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wies die Kritik am Katastrophenschutz am Montag als „billige Wahlkampfrhetorik“ zurück, zugleich gab es aber auch Forderungen nach einer stärkeren Zentralisierung. Wie die Warnung der Bürger bei extremen Wetterlagen organisiert ist:

Deutscher Wetterdienst zuständig für Wettervorhersage an Behörden

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) übernimmt in Deutschland die behördliche Wettervorhersage und stellt diese Informationen den Behörden, Bürgern und Unternehmen zur Verfügung. Er betreibt unter anderem auch ein rund um die Uhr besetztes nationales Warnzentrum, in dem Daten aus nationalen und international Beobachtungsprogrammen zusammenfließen. Kündigen sich Unwetter an, gibt der Wetterdienst abgestufte amtliche Warnungen heraus.

Die Warnungen veröffentlicht der Wetterdienst selbst oder über staatliche Warn-Apps wie Nina und Katwarn. Zugleich reicht er detailliertere Unwettervorhersagen über ein spezielles internes Katastrophenschutzportal an die Lagezentren der Behörden und Rettungsorganisationen weiter. So sind Feuerwehr und Polizei daran angeschlossen. Gleiches gilt für die Hochwasserzentralen der Länder, die Daten des Wetterdiensts für ihre Arbeit nutzen.

Katastrophenschutz ist Ländersache

Der Katastrophen- und Bevölkerungsschutz ist in Deutschland föderal organisiert, also Sache der Bundesländer. Diese sind für die sogenannte Gefahrenabwehr zuständig. Das umfasst auch die Warnung der Bürger. Einzige Ausnahme wäre die Warnung vor militärischen Bedrohungen, etwa Luftangriffe im Krieg. Dafür ist nach wie vor der Bund zuständig. Diese Aufgabe hat nach dem Ende des Kalten Kriegs jedoch fast völlig an Bedeutung verloren.

Mit Ausnahme der Stadtstaaten ist auch der Katastrophenschutz in den Ländern allerdings für viele Gefahrenbereiche in der Regel nicht zentral organisiert. Das würde mit Blick auf die unterschiedlichen lokalen Bedingungen nur wenig Sinn machen. Die Aufgabe wird vielmehr von Kreisen und Städten übernommen.

Unterschiedliche Zuständigkeiten

Konkret zuständig sind dabei etwa Leitstellen der Feuerwehr und Polizei oder die in den Katastrophenschutzbehörden gebildeten Krisenstäbe. Sie entscheiden dabei auch über Warnungen sowie deren Zeitpunkt, wobei verschiedene Wege zur Verfügung stehen.

Warnungen können etwa über Radiosender, digitale Warn-Apps für Mobiltelefone oder Lautsprecherwagen verbreitet werden. Teils sind auch noch traditionellere Mittel dabei im Einsatz. So wird im Hamburger Hafen mit Böllerschüssen vor Sturmfluten gewarnt.

Vorgehen bei Warnungen nicht standardisiert

Prinzipiell nutzen die Behörden dabei die lokal zur Verfügung stehenden Warnsysteme, das Vorgehen ist nicht standardisiert. So können sich etwa auch Sirenensignale für nicht-militärische Szenarien von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.

Parallel wird allerdings eine Vernetzung vorangetrieben. So stellt der Bund das sogenannte Modulare Warnsystem (MoWas) bereit, an das sich Behörden in Ländern und Gemeinden anschließen können. Darüber können Warnungen etwa in Warn-Apps wie Nina eingespeist werden. (afp/er)



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