Kommunistische Partei erzwingt Teilnahme an Bundestagswahl

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Deutsche Kommunistische Partei zur Bundestagswahl im September zugelassen. Die Beschwerden von weiteren 19 Parteien wies es dagegen ab.
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Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times27. Juli 2021

Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) ist mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl erfolgreich gewesen. Das Bundesverfassungsgericht gab der Nichtanerkennungsbeschwerden statt (2 BvC 8/21), wie am Dienstag mitgeteilt wurde. In 19 weiteren Verfahren blieben die Nichtanerkennungsbeschwerden erfolglos.

Im Falle der DKP hatte der Bundeswahlausschuss die Nichtanerkennung damit begründet, dass die Partei sechs Jahre lang den jeweiligen Rechenschaftsbericht angeblich nicht in einer den gesetzlichen Mindestanforderungen genügenden Form eingereicht habe. Die Verfassungsrichter schlossen sich dem nicht an.

Allein die nicht fristgerechte Einreichung sei der Nichteinreichung nicht gleichzustellen und für sich genommen nicht ausreichend, den Verlust der Parteieigenschaft auszulösen. „Die demnach gebotene Gesamtwürdigung der tatsächlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin, insbesondere des Umfangs ihrer Organisation, der Zahl ihrer Mitglieder und des Hervortretens in der Öffentlichkeit, lassen darauf schließen, dass sie in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken“, urteilten die Karlsruher Richter. (dts)



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