Krankenkassen in der Flüchtlingskrise: Pflichtversicherte der GKV zur Kasse gebeten – Beamte zahlen nicht

Die Gesetzlich Pflichtversicherten der Krankenkassen decken mit ihren Beiträgen einen Teil der gesundheitlichen Versorgung der asylberechtigten Flüchtlinge mit ab. Ein Epochtimes-Leser wollte von den Krankenkassen und dem Gesundheitsministerium wissen, warum der Bund nicht die vollen Kosten übernimmt und warum Beamte und Privatversicherte von diesen Leistungen nicht betroffen sind.
Titelbild
Chipkarten verschiedener KrankenkassenFoto: Robert Schlesinger/dpa
Von 21. Januar 2017

Ein Leserbrief erreichte uns zu unserem Beitrag vom Donnerstag, in dem es um „Merkels Migrationsputsch und die Krankenkassen“ ging. Der Leser, der namentlich nicht genannt werden möchte, teilte uns mit, dass er bereits im Oktober 2016 bei verschiedenen Krankenkassen um Auskunft über eine tatsächliche Kostenverteilung gebeten habe, aber keine zufriedenstellenden Antworten erhalten hat.

Grundsätzlich ging es dem Leser darum, warum der Bund alle anerkannten Asylanten in die Gesetzlichen Krankenkassen mit einem nicht ausreichenden Betrag stelle, wobei man davon ausgehen muss, dass der Differenzbetrag von den Pflichtversicherten abgedeckt werden müsse. Und warum würden die zusätzlichen Kosten nicht auch anteilig auf die Beamten und Privatversicherten mit umgelegt.

Umlegung von Steuerkosten auf Versicherte geht nicht

In einem Schreiben an die Hauptverwaltung der AOK fragte er dann ganz konkret, warum Arbeitgeber und gesetzlich sowie freiwillig Pflichtversicherte dafür bezahlen müssten, dass der Bund nicht die vollen Kosten für die Flüchtlinge übernimmt.

Zweitens wollte er wissen, warum Beamte und Privatversicherte bei der Kostenübernahme nicht mit einbezogen würden und drittens sei für ihn interessant, wie viel des Differenzbetrages von ca. 60 Euro, der dadurch zustande kommt, dass der Bund ca. 90 Euro Kosten übernehme, die tatsächlichen Kosten aber bei ca. 150 Euro lägen, vom Mitgliedsbeitrag des Arbeitgebers und Arbeitnehmers finanziert würden.

Er betonte dabei auch, dass die Klärung doch im Interesse der Krankenkassen liegen müsse, wenn die Steuerlasten auf Versicherte und Arbeitgeber verlagert würden. Ähnliches fragte der Leser auch bei der TK an und ergänzte: Umlegung von Steuerkosten auf Versicherte geht nicht!

Gesamtpolitisches Problem

Die AOK blieb dem Leser komplett eine Antwort schuldig, auch die IKK, die ein Schreiben von ihm erhalten hat. Die TK machte sich die Mühe, ihm zu antworten, indem sie darauf hinwies, dass es sich „im Kern nicht um ein Flüchtlingsproblem handelt“. Das schon seit längerem bestehende Problem liege vielmehr in den nicht kostendeckenden Krankenkassenbeiträgen für ALG II-Empfänger. Die TK sei nicht der richtige Ansprechpartner, da es sich hierbei um ein gesamtpolitisches Thema handele.

Daraufhin wendete sich der Leser an das Gesundheitsministerium. Aus ihrer Antwort geht hervor, dass der Bundeshaushalt durch ein 2016 beschlossenes „Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ dem Gesundheitsfond 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2017 aus der Liquiditätsreserve zufüge. Diese würden dann die vorübergehende Mehrbelastung der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abdecken.

Größter Teil der Asylberechtigten erhält ALG II

Die Aufnahme und medizinische Versorgung der Flüchtlinge sei aus menschlichen Gründen richtig, sagt das Gesundheitsministerium in dem Schreiben, dass der Epochtimes vorliegt. Die GKV seien aber erst dann betroffen, wenn der Flüchtling Asylstatus erhalten habe. Sofern nicht unmittelbar eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, erhält der Schutzberechtigte ALG II und wird damit in der GKV pflichtversichert, schreibt das Ministerium – und – das dürfte auf den größten Teil der Asylberechtigten zutreffen. Der Bund bezahle für alle Bezieher von ALG II eine monatliche Pauschale von 90 Euro (Stand 2016) an den Gesundheitsfond. Im Falle einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt und den damit perspektivisch zu erwartenden Mehreinnahmen handele es sich dann nur um eine vorübergehende Belastung der GKV.

Asylberechtigte haben nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland ein Anrecht auf ALG II.

In dem Schreiben des Gesundheitsministeriums folgt eine Erklärung über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds von rund 10 Mrd. Euro, was rund 60 Prozent einer durchschnittlich auf den Monat entfallenden Ausgabe des Fonds ausmache. Eine vorübergehende Mehrbelastung könne also durchaus durch die Reserve getilgt werden.

85 Prozent der deutschen Beamten privat versichert

Unser Leser war mit der Erklärung über vorhandene Liquiditätsreserven und einer nur vorübergehenden Belastung der GKV, die sich bald zum Guten wenden wird, nicht zufrieden und fragte erneut nach. Dabei kritisierte er die geplante Entnahme aus der Liquiditätsreserve und schlug eine Steuerfinanzierung der flüchtlingsbedingten Mehrbelastungen vor. Steuerfinanzierung deshalb, weil sie alle Menschen, und somit auch Beamte und Privatversicherte betrifft, und nicht nur die Beitragszahler der GKV.

Über die Situation der Beamten wollte man auch diesmal keine Stellung beziehen. Wie Epochtimes berichtete, wurde Anfang dieses Jahres eine Studie der Bertelsmann-Stiftung veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass die öffentlichen Haushalte durch eine gesetzliche Versicherungspflicht für Beamte bis 2030 mehr als 60 Milliarden Euro sparen könnten. Momentan sind 85 Prozent der deutschen Beamten privat versichert. Bund und Länder zahlen dafür eine steuerfinanzierte Beihilfe. Der Verband der privaten Krankenversicherung und Ärzteverbände hatten auf den Vorschlag empört reagiert.

Schnelle Integration der Asylanten in den Arbeitsmarkt

Das Gesundheitsministerium bezog sich aber nachwievor nur auf die Frage der Asylanten, nicht auf die Beamten, und antwortete damit, dass im Jahr 2015 der Bund und die Länder für die Gesundheitsversorgung der Asylbewerber rund 800 Mio. Euro ausgegeben haben. Dabei hätten die GKV nur geringe Mehrbelastungen zu tragen gehabt. Erst mit den positiv entschiedenen Asylanträgen werde die finanzielle Belastung der GKV steigen, vorher zahlten Bund und Kommunen und damit der Steuerzahler.

Es käme daher mitentscheidend darauf an, so das Gesundheitsministerium, die Integration der Asylberechtigten in den Arbeitsmarkt voranzubringen. „Je eher das gelingt, desto größer sind auch die Chancen, eine potentielle Belastung der GKV zu begrenzen und die Aussichten auf Beitragsmehreinnahmen für die GKV in der Zukunft zu erhöhen“, so das Ministerium. „Daher sei die Integration der Asylberechtigten in den deutschen Arbeitsmarkt eine der wichtigsten Aufgaben, die wir auf allen gesellschaftlichen Ebenen mit einer großen Kraftanstrengung meistern müssen“, so das Ministerium weiter.

Über Beamte bis zum Schluss kein Wort

Ferner sei zu berücksichtigen, dass mit Blick auf das Jahr 2017 allein der Bund knapp 19 Mrd. Euro zur Bewältigung der Zuwanderung und zur Bekämpfung von Fluchtursachen verausgaben wird. Bis zum Jahr 2020 werde der Bund insgesamt rund 77 Mrd. Euro für diesen Zweck bereitstellen. Hinzu kämen noch die Aufwendungen der Länder und Kommunen. „Die Steuerzahler, und damit auch die oft angesprochenen Privatversicherten, die aufgrund ihrer überdurchschnittlichen Einkommen einen überproportionalen Anteil zum Steueraufkommen beitragen“, so das Gesundheitsministerium, „leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Flüchtlingssituation in Deutschland“.

Im Übrigen sei noch darauf hinzuweisen, dass sich ab 2017 die Steuerzahler und Privatversicherten zunehmend an der Finanzierung der GKV beteiligen werden, so das Ministerium.

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