Landeswahlausschuss: AfD in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl zugelassen

Die AfD befand sich zuletzt bundesweit im Aufwind. Nun darf sie nicht zur Bürgerschaftswahl in Bremen antreten. Profitieren könnten die „Bürger in Wut“.
«Es bleibt dabei: Die Partei AfD hat zwei Vorschläge eingereicht.»
In Bremen steht der Wahlantritt der AfD auf der Kippe.Foto: Ingo Wagner/dpa
Von 23. März 2023

Am 14. Mai wird in Bremen die neue Bürgerschaft gewählt. Als einzige im Bundestag vertretene Partei wird die AfD nicht daran teilnehmen. Am Donnerstag, 23. März, hat der Landeswahlausschuss diese Entscheidung gefällt. In Bremen hatte der dortige Wahlbereichsleiter der Partei zuvor die Zulassung verweigert. Diese Entscheidung hatte die AfD angefochten.

AfD hätte in Bremen mit Stimmenzuwachs rechnen können

Bei den Wahlen zur Bremischen Bürgerschaft wird in zwei getrennten Wahlbereichen gewählt. Für Bremen und Bremerhaven gilt eine getrennte Fünf-Prozent-Hürde. Dies hatte zur Folge, dass dort das „billigste Mandat in einem Landesparlament“ vergeben wird – üblicherweise reichen etwa 2.000 Stimmen, um die Sperrhürde zu überschreiten. Kleine Rechtsparteien wie die mittlerweile aufgelöste „Deutsche Volksunion“ (DVU) oder die „Bürger in Wut“ (BIW) hatten sich seit 1987 auf diesem Wege eine Vertretung im Landtag gesichert.

Die AfD hätte sich um ihren weiteren Verbleib in der Bürgerschaft ursprünglich keine Sorgen machen müssen. Jüngste Umfragen sagten ihr eine zum Teil deutliche Steigerung gegenüber dem 6,1-Prozent-Ergebnis von 2019 voraus.

In der vergangenen Woche verweigerte der zuständige Wahlbereichsausschuss für Bremen der Partei jedoch den Wahlantritt. Grund dafür war die tiefe innere Zerstrittenheit des Landesverbandes. Diese hatte zur Folge, dass gleich zwei Landesvorstände, die für sich jeweils in Anspruch nehmen, die Legitimen zu sein, Wahllisten einbrachten.

Wahlbereichsleiter für Bremen wollte keine Legitimitätsprognose abgeben

Der Wahlbereichsleiter verwies auf die Wahlordnung, die keine konkurrierenden Wahllisten ein und derselben Partei vorsehe. Die Stadt Bremen könne aber keine eigenständige Prognose abgeben, welche der beiden Wahllisten der rechtmäßige Wahlvorschlag sei.

In Bremerhaven wiederum hatte der dortige Wahlbereichsleiter eine AfD-Liste für die Bürgerschaftswahl zugelassen. Zudem ließ er die Partei zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung von Bremerhaven zu. Diese Entscheidung blieb heute aufrecht, die Zulassung zur Bürgerschaftswahl hob der Landeswahlausschuss jedoch auch für den Wahlbereich Bremerhaven auf.

Der Landeswahlausschuss weigerte sich ebenfalls, eine Entscheidung über die Legitimität der Wahllisten auszusprechen. Allerdings stellte er fest, dass der Notvorstand nicht regelkonform zur Aufstellung der Kandidatenliste eingeladen habe. Der Rumpfvorstand ziehe dessen Legitimation in Zweifel. Da die Schiedsgerichte keine rechtzeitige interne Klärung herbeigeführt hätten, habe man keine der Listen zulassen können.

Einen ordentlichen Rechtszug gegen die Entscheidung gibt es für die AfD vor der Wahl nicht mehr. Die Partei könnte nur noch nachträglich das Wahlprüfungsgericht und dann den Staatsgerichtshof anrufen.

Notvorstand gegen Rumpfvorstand als „Simmering gegen Kapfenberg“ des Nordens

Hintergrund der Querelen im Bremer Landesvorstand der AfD sind persönliche Aversionen und ein Streit um die politische Ausrichtung. Im November 2020 hatte der Bundesvorstand den Landesvorstand unter Frank Magnitz abgesetzt. Das Bundesschiedsgericht hat den Schritt einen Monat später bestätigt.

Allerdings hat auch der anschließend als Landesvorsitzender bestätigte Peter Beck bereits im Jahr 2021 Partei und Fraktion verlassen. Bis heute ist es nicht gelungen, einen von allen Seiten akzeptierten Vorstand zu wählen. Deshalb weist auch die Website der AfD Bremen keinen Landesvorsitzenden aus. Im Namen dieses sogenannten Rumpfvorstandes hatte der stellvertretende Landesvorsitzende Sergej Minich eine Liste eingereicht.

In Bremerhaven ließ der Wahlbereichsleiter die Liste des sogenannten Notvorstandes von Frank Magnitz zu. Dies, obwohl der Bundesvorstand diesem ein Ultimatum gestellt hatte, seine Liste zurückzuziehen.

„Bürger in Wut“ würden von Nichtantritt der AfD profitieren

Für die AfD könnte die Nichtzulassung zu den Bremischen Bürgerschaftswahlen ein herber Rückschlag sein. Umfragen hatten ihr zuletzt bundesweit einen starken Aufschwung bescheinigt. INSA und YouGov sehen sie vor den Grünen und nahe an den bisherigen Höchstwerten aus der Zeit vor Corona.

Das Aus der AfD könnte sich hingegen als ein Geschenk für die 2004 aus der kurzlebigen Schill-Partei gegründeten „Bürger in Wut“ (BIW). Diese sind seit 2007 über die Bremerhaven-Schiene in der Bürgerschaft vertreten. Mehrere frühere Funktionsträger und Bürgerschaftsabgeordnete der Bremer AfD haben sich mittlerweile der Formation angeschlossen.

Mittlerweile gibt es auch eine offizielle Kooperation der BIW mit dem neu gegründeten „Bündnis Deutschland“. Medienberichten zufolge verfügt dieses über eine finanzielle Grundausstattung, die einen offensiven Wahlkampf ermögliche.

Umfragen zufolge können die BIW im Fall eines Nichtantritts der AfD mit etwa sechs Prozent der Stimmen landesweit rechnen. Allerdings könnten auch die Grünen von einem AfD-Aus profitieren. Nicht zuletzt aufgrund einer mutmaßlich noch geringeren Wahlbeteiligung könnten sie zur stärksten Partei werden.

(Mit Material von AFP)



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