Linksextremistin erhält „Heldenstatus“ und Haftverschonung – Maaßen: ein „lächerliches Strafmaß“

Die 28-Jährige Linksextremistin Lina E. muss maximal noch ein Jahr ins Gefängnis, sobald das Urteil rechtskräftig ist. Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen nennt das Urteil ein „lächerliches Strafmaß“.
Titelbild
Lina E. ist auf freiem Fuß, bis das Urteil gegen sie rechtskräftig ist.Foto: Jens Schlueter/AFP, via Getty Images)
Von 31. Mai 2023

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Paukenschlag am lauen Frühlingsabend: Nachdem das Oberlandesgericht in Dresden am Vormittag des 31. Mai die Linksextremistin Lina E. zu fünfeinviertel Jahren Haft verurteilt hatte, durfte die 28-Jährige am Abend das Gefängnis als freie Frau verlassen. Wie Epoch Times berichtete, hatte Richter Hans Schlüter-Staats nach fast 100 Verhandlungstagen Lina E. zu der besagten Strafe verurteilt. Drei ihrer Mitstreiter müssen ebenfalls hinter Gitter.

Gute Führung ein Grund für „Knast-Rabatt“

Doch am Abend dann die Überraschung: Nach seiner laut „Bild“ acht Stunden dauernden Urteilsbegründung schickte Schlüter-Staats Lina E. nach Hause. Haftverschonung war sein Argument, denn die Studentin hatte bereits mehr als die Hälfte der Haft abgesessen.

So wäre sie nach Anrechnung der Untersuchungshaft von 30 Monaten und mit „Knast-Rabatt“ (Zwei-Drittel-Strafe) wegen guter Führung bereits in einem Jahr ohnehin wieder frei. Allerdings gilt die Haftverschonung nur, bis das Urteil rechtskräftig ist. Konkret heißt das: Wird nach der ersten Instanz nicht Berufung oder nach der zweiten Instanz Revision eingelegt, liegt ein rechtskräftiges Urteil vor.

Wenn das der Fall ist, muss Lina E. die Reststrafe absitzen. Laut des Portals „Pleiteticker“ hat das Oberlandesgericht die Revision zugelassen.

Richter bescheinigt Verurteilter „Heldenstatus“

Was sich ebenfalls positiv auf die zwischenzeitliche Entscheidung des Richters ausgewirkt haben dürfte, war die mustergültige Führung im Gefängnis. Die Verurteilte absolvierte eine Ausbildung zur Tischlerin. Auch galt sie als unkomplizierte Gefangene. Außerdem plante sie, ihr Studium der Sozialpädagogik in Halle wieder aufzunehmen.

Zu seiner Entscheidung habe auch die „teils identifizierende Berichterstattung“ in den Medien dazu beigetragen, sagte Schlüter-Staats. Er bescheinigte ihr einen „Heldenstatus“, den sie während des Prozesses erlangt habe. Dieser sei „Ihre größte Hypothek“, so der 61-Jährige. Neben der bereits abgesessenen 30 Monate habe sich zudem eine schwere Rheumaerkrankung, die Lina E. während der Pandemie ereilte, strafmildernd ausgewirkt.

Protestzug durch Dresden

Als Schlüter-Staats gegen 19:50 Uhr den Haftbefehl aufhob, brach im Gerichtssaal „frenetischer Jubel“ aus, schreibt die „Bild“. Unmittelbar nach Ende des Prozesses brachte sie ihr Anwalt weg, vermutlich in ihre Leipziger Wohnung. Bis auf Weiteres muss sie sich montags und freitags bis spätestens 18 Uhr bei der Polizei melden. Den Wohnsitz wechseln darf sie nur mit Zustimmung des Gerichts.

Noch während Richter Schlüter-Staats die Urteilsbegründung verlas, zogen Sympathisanten von Lina E. durch die sächsische Landeshauptstadt. Laut „Spiegel“ machte die Polizei zunächst keine Angaben zu den Teilnehmerzahlen. Ein Reporter der „Deutschen Presse-Agentur“ (dpa) habe sie im „niedrigen Hunderterbereich“ geschätzt.

„Free Lina“ stand auf Transparenten der Demonstranten. Zu ähnlichen Demos war in zahlreichen deutschen Städten aufgerufen worden, darunter Berlin, Hamburg und Leipzig.

Maaßen rechnet mit weiteren schweren Antifa-Straftaten

Der frühere Präsident des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, nannte das Urteil auf „Twitter“ ein „lächerliches Strafmaß“ im Verhältnis zu den begangenen Taten.

Dies sei „ein voller Erfolg“ für Linksextreme. „Merke: Zertrümmere ruhig die Gelenke von Leuten, die Du für rechts hältst, mit einem Hammer und befördere sie in den Rollstuhl. Es wird kaum Konsequenzen für Dich haben“, fällte er ein vernichtendes Urteil über das Urteil von Dresden.

Die Antifa sei eine „kriminelle und in Teilen terroristische Vereinigung“. Es sei daher mit weiteren „schweren Straftaten“ der Antifa zu rechnen.



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