„Erhalt des Versammlungsrechts“ gefordert: Anwälte demonstrieren vor Bundesverfassungsgericht
Die Verbotsreihe gegen die Querdenken-Demo in Bremen – vom Ordnungsamt über das Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht bis hin zum Bundesverfassungsgericht –, wird nun Ziel einer Demonstration von zahlreichen Rechtsanwälten in Karlsruhe am 19. Dezember. Dabei geht es den Anwälten offenbar nicht nur um die verbotene Demo in Bremen, sondern generell um den „Erhalt des Versammlungsrechts in Deutschland“.
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (L-R): Christine Langenfeld, Doris Koenig, Peter Müller, Peter M. Huber, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. Sie urteilten am 30. Juli 2019, dass die Bankenunion der EU in Karlsruhe im Einklang mit nationalem und EU-Recht stand.
Die Initiative „Anwälte für Aufklärung“ will am 19. Dezember vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe demonstrieren. Damit wollen die Juristen gegen das vom Gericht bestätigte Versammlungsverbot gegen die Querdenken-Demonstration in Bremen protestieren.
Die stationäre Versammlung ist von 12 bis 16 Uhr geplant und soll unmittelbar vor dem Eingang des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe am Schlossbezirk 3 stattfinden. Offenbar wollen die Anwälte vor Ort in ihren Anwaltsroben demonstrieren. Dazu laden die Organisatoren, RA Dr. Christian Knoche und RA Dirk Sattelmaier, alle Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte in Deutschland ein: „Für den Erhalt des Versammlungsrechts in Deutschland“.
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Ein brandgefährliches Urteil
In ihrer Argumentation gehen die Anwälte davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung zum Verbot der Demonstration in Bremen von seiner bisherigen Rechtssprechung abgerückt sei. Nun reiche sogar eine abstrakte Gefährdung von Grundrechten Dritter aus, um das Versammlungsrecht gem. Art. 8 GG vollständig auszuhebeln.“
Die Epoch Times fragte nach, warum die Anwälte in dem Gerichtsurteil eine Gefährdung des im Grundgesetz verankerten Versammlungsrechts sehen. Der Mitorganisator der Demonstration vor dem Bundesverfassungsgericht, RA Sattelmaier, erklärte, dass man die Aufrechterhaltung des Versammlungsrechts als unerlässlich für die Demokratie ansehe. Man sehe sogar noch „weitere Gefahren durch diese Entscheidung“ kommen:
Die als ausreichend für ein Demonstrationsverbot erachtete Darlegung einer „abstrakten Gefährdungslage“ führe dazu, dass man möglicherweise noch ganz andere Sachen verbieten kann, unter dem bisherigen Infektionsgeschehen. Wir halten das für gefährlich,“ so Dirk Sattelmaier.
Sattelmaier verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass das Bundesverfassungsgericht die höchste Institution in Deutschland ist, um die Grundrechte vor Eingriffen des Staates zu schützen. Die „Anwälte für Aufklärung“ mahnen, dass die Gewaltenteilung in einigen Teilen in Gefahr ist: „Das ist brandgefährlich“.
Verboten, verboten, verboten & verboten
Die für den 5. Dezember in Bremen geplante Demonstration „Fest für Frieden und Freiheit“ der Bürgerinitiative „Querdenken421“ mit erwarteten 20.000 Teilnehmern wurde zunächst vom Ordnungsamt Bremen aufgrund der Corona-Maßnahmen abgelehnt.
Eingebrachte Eilanträge der Organisatoren beim Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht wurden negativ beschieden. Selbst der Gang nach Karlsruhe brachte keinen Erfolg. Auch hier wurde der Eilantrag abgelehnt.
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(sm)
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