Lohnsteuer-Erklärung 2020: Homeoffice-Pauschale und Kurzarbeitergeld – Was ist zu beachten?

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Die Steuererklärung 2020 steht an.Foto: iStock
Epoch Times22. Januar 2021

Bei der Steuererklärung für 2020 gibt es angesichts der Corona-Pandemie diesmal einiges zu beachten. Doch die Grundregeln für eine Steuererklärung sind gar nicht so kompliziert. In der Regel gibt es rund 1.000 Euro vom Finanzamt zurück.

Die Steuer, die jeden Monat vom Gehalt abgezogen wird, beruht nur auf einer Schätzung. Sie geht davon aus, dass ein Standardarbeitnehmer das ganze Jahr über zu gleichem Lohn arbeitet und kaum steuerrelevante Ausgaben hat.

Mit der Lohnsteuererklärung soll die Arbeits- und Lebenssituation des Steuerzahlers besser berücksichtigt werden. Die meisten Steuerzahler bekommen Geld zurück, weil sie Ausgaben absetzen können.

Was ist steuerlich absetzbar?

Im Prinzip gibt es vier Gruppen von Ausgaben, die steuerrelevant sind: Werbungskosten sind alle beruflich bedingten Ausgaben, darunter die Pendlerpauschale für den Weg zur Arbeit, Fachbücher oder Arbeitscomputer.

Die zweite Gruppe sind die sogenannten Sonderausgaben – etwa für Altersvorsorge, Spenden oder die Kirchensteuer und die Kinderbetreuung.

Die dritte Gruppe sind außergewöhnliche Belastungen, etwa Ausgaben für Krankheit oder Scheidung.

Zuletzt gibt es einen Steuerbonus für Ausgaben für Handwerker oder Haushaltshilfen.

Welche Änderungen gibt es aufgrund der Corona-Pandemie?

Berücksichtigt wird diesmal nicht nur ein separates Arbeitszimmer, sondern etwa auch der Küchentisch: Das Finanzamt erkennt pro Tag im Homeoffice fünf Euro als Werbungskosten an, maximal 600 Euro im Jahr. Jedoch können wegen der Arbeit fernab vom Büro möglicherweise weniger Ausgaben für den Arbeitsweg geltend gemacht werden.

Außerdem müssen mehr Menschen eine Steuererklärung machen. Wer beispielsweise über 410 Euro Kurzarbeitergeld oder anderen Lohnersatz erhalten hat, muss sie einreichen.

Lohnen kann sich bei Paaren anders als sonst, diesmal getrennt abzurechnen, wenn etwa ein Partner eine Abfindung oder Lohnersatz wie Kurzarbeitergeld erhalten hat. Einbußen drohen Familien mit höherem Einkommen bei dem im Herbst gezahlten Kinderbonus.

Was wird versteuert?

Grundlage der Besteuerung ist das jeweilige Gesamteinkommen: Lohn plus Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen und Einnahmen aus Geldanlagen. Von dieser Summe werden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen – das wird „von der Steuer absetzen“ genannt.

Wie hoch die Steuerersparnis am Ende ist, hängt vom individuellen Steuersatz des Steuerzahlers ab. Anders ist es beim Steuerbonus für Handwerker: Hier werden steuerlich anerkannte Ausgaben immer direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Welche Unterlagen sind wichtig?

Wichtige Daten für die Steuererklärung erhalten Angestellte per Bescheinigung ihres Arbeitgebers automatisch – darauf sind etwa Lohn und die gezahlten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge ausgewiesen. Sie müssen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Für andere Angaben flattern Steuernachweise in den ersten Wochen des Jahres ins Haus – etwa von Banken oder Versicherungen.

Mittlerweile ist es nicht mehr nötig, Belege etwa über Ausgaben oder Spenden mitzuschicken. Es genügt, sie aufzubewahren und sie auf Nachfrage des Finanzamtes einzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung allein machen?

Die Formulare können per Hand oder elektronisch ausgefüllt werden. Das eigentliche Programm „ElsterFormular“ wurde zwar abgeschafft und kann für das Steuerjahr 2020 nicht mehr benutzt werden.

Stattdessen steht das elektronische Finanzamt „Mein Elster“ zur Verfügung, die Erklärung kann direkt im Browser gemacht werden.

Daneben ist es möglich, eine Steuersoftware für den Computer zu kaufen. Außerdem können Steuerpflichtige einem Lohnsteuerhilfeverein beitreten oder zum Steuerberater gehen.

Die ideale Lösung hängt laut dem Bund der Steuerzahler vom individuellen Steuerwissen ab und davon, wie komplex der Steuerfall ist.

Lohnsteuerhilfevereine sind spezialisiert auf Angestellte und Rentner, Steuerberater eher auf Selbstständige und Firmen.

Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?

Wer eine Steuererklärung für 2020 machen muss, hat dafür bis Ende Juli 2021 Zeit – weil der 31. aber ein Samstag ist, gilt ausnahmsweise der 2. August als Stichtag. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 28. Februar 2022 Zeit.

Für die Steuererklärung 2019 gilt ausnahmsweise nicht Ende Februar, sondern Ende März dieses Jahres als Frist, wenn sie von einem Berater eingereicht wird.

Wer freiwillig eine Erklärung macht, darf diese rückwirkend für bis zu vier Jahre abgeben – für das Steuerjahr 2020 gilt also der 31. Dezember 2024. (afp/er)



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