Mehr Verdächtige kommen wegen überlanger Verfahren frei

Verdächtige dürfen nicht endlos in Untersuchungshaft festgehalten werden. Kommt die Justiz bei einem Verfahren nicht schnell genug voran, kommt der Betroffene frei - auch schwere Kaliber. Das passiert zunehmend oft. Wie kommt das? Und was ist dagegen zu tun?
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Gefängniszellen in Berlin-Hohenschönhausen. Das ehemalige Stasi-Gefängnis ist nicht mehr aktiv, doch heutige Gefängnistrakte sehen nicht viel anders aus.Foto: iStock
Epoch Times3. Juni 2018

Es gibt eine wachsende Zahl von Fällen, in denen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen.

Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in 51 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf, wie aus Zahlen des Deutschen Richterbundes hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. 2016 waren es demnach 41 Fälle gewesen. Der Verband sieht als Ursache dafür den gewachsenen Aufwand bei der Bearbeitung von Strafverfahren, aber auch den Mangel an Staatsanwälten und Richtern.

Die Justiz ist verpflichtet, Verfahren gegen Untersuchungs-Häftlinge möglichst schnell voranzutreiben. Andernfalls kommen Betroffene nach einer gewissen Zeit aus der U-Haft frei, auch wenn die Vorwürfe gegen sie nicht ausgeräumt sind.

Eine starre Obergrenze gibt es bei Verstößen gegen dies sogenannte Beschleunigungsgebot nicht. Generell soll eine Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern. Wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen das rechtfertigen, ist eine Verlängerung aber möglich.

In Untersuchungshaft landen nur Beschuldigte, die dringend tatverdächtig sind. In Betracht kommt dies vor allem bei Verbrechen, für die eine Mindesthaftstrafe von einem Jahr gilt. Bei kleineren Delikten kommt es dazu in der Regel nicht.

Nur in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern gab es keine Freilassungen wegen überlanger Verfahren

Die Deutsche Richterzeitung hatte bei den Justizministerien aller Bundesländer die Zahl der Haftentlassungen wegen zu langer Strafverfahren abgefragt. Die meisten Fälle gab es 2017 demnach in Thüringen (9), gefolgt von Sachsen (8).

Dahinter lagen Berlin und Baden-Württemberg (jeweils 6) und Bremen (5). Im Saarland und Sachsen-Anhalt wurden jeweils drei solcher Fälle gemeldet, in Brandenburg, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein jeweils zwei. Hamburg habe einen einzigen Fall genannt.

Lediglich in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern seien keine Tatverdächtigen wegen überlanger Verfahren aus der U-Haft freigekommen. Und Bayern habe mitgeteilt, dazu keine Statistik zu führen.

Der Deutsche Richterbund sieht mehrere Gründe für die Entwicklung. „Eine Rolle spielt sicher, dass Strafverfahren aufwendiger geworden sind“, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der Deutschen Presse-Agentur. Häufig richteten sich Ermittlungen gegen international verzweigte Tätergruppen, die auszuwertenden Datenmengen hätten sich vervielfacht.

In umfangreichen Strafsachen fallen nicht selten hunderte Stehordner und mehrere Terrabyte Daten an.“

Auch die angespannte Personalsituation in der Justiz spiele eine Rolle. „Die Arbeitsbelastung für Staatsanwälte und Strafrichter ist inzwischen enorm hoch“, beklagte Rebehn. Gerade die Staatsanwaltschaften würden zusehends zum Nadelöhr bei der Strafverfolgung.

Die Lage drohe, sich durch anstehende Pensionierungen zu verschärfen. Laut Richterbund gehen in den nächsten 15 Jahren etwa 40 Prozent aller Richter und Staatsanwälte in Bund und Ländern in den Ruhestand.

Die schwarz-rote Koalition hat 2000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte in Bund und Ländern in Aussicht gestellt. Darüber wollen die Justizminister am Mittwoch und Donnerstag neben anderen Themen bei ihrer Frühjahrskonferenz im thüringischen Eisenach beraten. Rebehn mahnte, die Ressortchefs müssten dringend die Weichen stellen, damit das zusätzliche Personal für die Justiz bald komme. (dpa)



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