Meineidprozess gegen frühere AfD-Chefin Petry – Staatsanwaltschaft fordert 10.500 Euro Geldstrafe

Titelbild
Frauke Petry und ihr Anwalt vor Gericht. 18. Februar 2019.Foto: Matthias Rietschel/Getty Images
Epoch Times29. März 2019

Im Prozess gegen die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry um eine falsche Aussage unter Eid hat die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe gefordert.

In ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Dresden forderte die Anklagevertreterin am Freitag die Zahlung von 10.500 Euro wegen fahrlässigen Falscheids, wie ein Gerichtssprecher sagte. Damit geht auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr von einem Vorsatzdelikt aus. Die Verteidigung forderte Freispruch. Am Dienstag soll das Urteil verkündet werden.

Angeklagt wurde Petry ursprünglich wegen Verdachts des Meineids. Die Vorwürfe reichen bereits einige Jahre zurück und betreffen im Kern den Landtagswahlkampf 2014 in Sachsen. Die Anklage wirft der 43-Jährigen vor, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses im November 2015 unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf mitfinanziert werden.

Petry soll „wahrheitswidrige Aussagen“ gemacht und gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben widersprachen der Anklage zufolge aber dem Darlehensvertrag – nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten. (afp)



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