Mit Grundgesetz unvereinbar: Verfassungsgericht kippt Berliner Mietendeckel

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Berlin: Hinter den Türmen der Marienkirche (l) und des Roten Rathauses sind zahlreiche Wohnblocks zu sehen.Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times15. April 2021

Das Bundesverfassungsgericht hat den umstrittenen Berliner Mietendeckel gekippt. Das Gesetz sei mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig, teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann, fielen in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit.

Die Länder seien nur zur Gesetzgebung befugt, solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz keinen abschließenden Gebrauch gemacht habe. Da der Bundesgesetzgeber das Mietpreisrecht abschließend geregelt habe, sei aufgrund der Sperrwirkung des Bundesrechts für die Gesetzgebungsbefugnis der Länder kein Raum, so das Gericht. Da das Gesetz zum Berliner Mietendeckel im Kern ebenfalls die Miethöhe für ungebundenen Wohnraum regele, sei es insgesamt nichtig.

Der Mietendeckel war am 23. Februar 2020 rückwirkend zum 18. Juni 2019 in Kraft getreten. Grundlage ist das Berliner „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen“. Im Kern sah der Mietendeckel vor, die Mieten in der Hauptstadt für fünf Jahre einzufrieren. Mieterhöhungen um jährlich bis zu 1,3 Prozent sollten ab 2022 möglich sein. Betroffen waren rund 1,5 Millionen Wohnungen mit dem Baujahr vor 2014.

Normenkontrollantrag von Union und FDP

Die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht hatten mehr als 280 Bundestagsabgeordnete von FDP und Union angestoßen, mit einem gemeinsamen Normenkontrollantrag. Sie wollten erreichen, dass zentrale Passagen des Gesetzes für nichtig erklärt werden. Ihrer Ansicht nach sind einzelne Länder wie hier Berlin nicht befugt, im Mietrecht einen eigenen Weg zu gehen. Der Bundesgesetzgeber habe alles abschließend geregelt. Nun sei in Berlin verboten, was bundesweit erlaubt sei.

Auch das Berliner Landgericht und ein Amtsgericht, bei denen Vermieter geklagt haben, halten die Vorschriften für verfassungswidrig. In diesem Fall sind sie verpflichtet, die Verfahren auszusetzen und die Frage an Karlsruhe weiterzugeben.

Sollten die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats die Mietendeckel-Regelungen ganz oder teilweise für nichtig erklären, müssten Mieter wieder die eigentliche, höhere Miete zahlen. Für den Fall, dass das rückwirkend gilt, hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Mieterinnen und Mietern bereits empfohlen, das gesparte Geld vorerst zurückzulegen. Unter Umständen sei die Differenz für die gesamte Vertragslaufzeit nachzuzahlen.

Mieterbund fordert nun Mietenstopp auf Bundesebene

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht der Deutsche Mieterbund nun den Bund in der Pflicht. Das sagte Lukas Siebenkotten, Präsident des Mieterbundes, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Der Berliner Mietendeckel war das erste mietenpolitische Instrument, bei dem man erkennen konnte, dass die Mieterhöhungen zurückgegangen sind.“

Aber man akzeptiere und respektiere das Urteil. Nun liege die Kompetenz zur Mietpreisregulierung eindeutig in der Hand des Bundes. „Die Parteien sind aufgerufen, dem Mietenwucher ein Ende zu bereiten – das muss in Form eines Mietenstopps geschehen, der klar auf Bundesebene geregelt wird“, sagte Siebenkotten.

(dts/dpa)



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