Muslimische Gebetsräume in öffentlichen Schulen: Islam-Vertrag in Niedersachen stößt auf scharfe Kritik

Muslimische Gebetsräume in allen öffentliche Schulen Niedersachsens sieht der Islam-Vertrag des Landes mit den muslimischen Verbänden DITIB und Schura vor. CDU-Fraktionschef Thümler aber sperrt sich.
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Muslimische Kinder beim Freitagsgebet.Foto: NOAH SEELAM/AFP/Getty Images
Epoch Times4. Dezember 2015

"Das geht nicht” und "Schulen müssen neutral sein", ist die Reaktion von CDU-Fraktionschef Björn Thümler (Berne) auf die Einrichtung von Gebetsräumen in allen öffentlichen Schulen Niedersachsens. Thümler hält höchstens einen "Raum der Stille" für alle Religionsgemeinschaften für möglich, berichtet "NWZ".

Die Einrichtung von Gebetsräumen in öffentlichen Schulen ist im geplanten Islam-Vertrag des Landes Niedersachsen mit den muslimischen Verbänden DITIB und Schura vorgesehen. Doch warnt der CDU-Fraktionschef davor den unter der Federführung des Kultusministeriums ausgehandelten Islam-Vertrag "holterdiepolter" durch den Landtag zu peitschen.

Er fordert für den Landtag "die Möglichkeit auf Nachverhandlungen mit den Islam-Verbänden" ein: Schließlich müsse das Parlament den Vertrag beschließen. Zum vorgelegten Text könne die CDU zu diesem Zeitpunkt "nur Nein sagen", betont der Fraktionschef.

Aber nicht allein die Gebetsräume stoßen in Schulen Niedersachsens auf scharfe Kritik. Der Vertrag sieht für Muslime in Niedersachsen auch das Recht vor an den muslimischen Feiertagen – Opferfest, Ramadanfest und Aschura – Urlaub zu nehmen. Diese Feiertage wären allerdings unbezahlt.

Das Land räumt den islamischen Verbänden auch ein, muslimische Friedhöfe zu betreiben, einschließlich des Begräbnisses in einem Tuch, muslimische Schulen zu gründen sowie in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Hospizen das Recht auf "religiöse Betreuung" zu erhalten. Den Seelsorgern müsse dafür von den Betreibern eine "Aufwandsentschädigung" gezahlt werden.

CDU-Fraktionschef Thümler vermisst, dass der Vertrag "keine Pflichten" der Muslim-Verbände definiert und auch keine Sanktionen festlegt.

Der Vertragsentwurf soll im Dezember von der Niedersächsischen Landesregierung beschlossen werden. Er könnte 2016 in Kraft treten. (dk)



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