Nach Verweigerung der Corona-Impfung: Richterin spricht Bundeswehrsoldaten frei

Ein Strafverfahren gegen einen Soldaten wegen Gehorsamsverweigerung, weil er sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, endete vorerst glimpflich für ihn: Das Gericht sprach ihn trotz entgegenstehender übergeordneter Rechtsprechung frei.
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Justizia.Foto: David Ebener/Symbolbild/dpa
Epoch Times20. September 2023

Ein Oberleutnant der Bundeswehr, der im letzten Jahr wiederholt die vorgeschriebene Corona-Impfung verweigert hat, wurde jetzt durch das Amtsgericht Bad Kissingen vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts der damals sinkenden Infektionsraten und bereits bekannt gewordenen Nebenwirkungen.

Da das Urteil noch nicht schriftlich vorliegt, wie ein Amtsgerichtssprecher am Dienstag mitteilte, seien noch keine weiteren Einzelheiten vom 12. September bekannt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt legte gegen das Urteil Berufung ein. Sie hatte drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung gefordert.

Impfpflicht

Während die Corona-Impfpflicht für den normalen Bürger aktuell nicht mehr verpflichtend ist, müssen sich Soldaten als „Impf- und weitere Prophylaxemaßnahme“ gegen COVID-19 impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen.

In der Dienstvorschrift der Bundeswehr sind mehrere Impfungen verpflichtend eingeführt, darunter gegen Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza. Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium die COVID-Impfung verpflichtend in den Katalog auf. Wer sich dem widersetzt, muss mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Der 33-jährige Zeitsoldat war Medienberichten zufolge mehreren Corona-Impfterminen im Jahr 2022 trotz Aufforderung nicht gefolgt. Laut Anklage war er Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Teilnehmer eines Lehrgangs eingesetzt.

Weil er sich nicht impfen ließ, wurde er vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte. Da nichts gegen eine Impfung sprach, wurde er erneut zur Impfung aufgefordert. Weil sich der Oberleutnant wieder weigerte, wurde er in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.

Klagen gegen Impfpflicht laufen ins Leere

Gegen die Vorschrift klagten bereits zwei Soldaten vergeblich. Im Juli urteilte ein Bundesverwaltungsgericht, dass die Corona-Impfpflicht angesichts des gemeinsamen Dienstes mit anderen in engen Räumen, Panzern, Flugzeugen oder Schiffen rechtens sei, weil dies ein besonderes Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringe.

Im Mai hatte Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Bundestag erklärt, er wolle an der Corona-Impfpflicht für Soldaten vorerst festhalten. „Ich schließe nicht aus, dass wir über kurz oder lang die Duldungspflicht aufheben, aber der Zeitpunkt ist noch nicht gekommen.“

Entlassungen

Laut einem Bericht der „Welt“ waren bis zum März 2023 insgesamt 70 Bundeswehrsoldaten nach dem Verweigern einer Corona-Schutzimpfung aus dem Dienst entlassen worden, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Gesundheitspolitikers Tino Sorge ergab. Dieser kritisierte das Vorgehen der Streitkräfte.

„Im Zusammenhang mit der Verweigerung der Corona-Schutzimpfung wurden bislang 70 Soldaten nach dem Soldatengesetz aus der Bundeswehr entlassen“, zitierte die „Welt“ aus der Regierungsantwort. Impfverweigerer bei der Bundeswehr können sich wegen Gehorsamsverweigerung strafbar machen und müssen mit scharfen Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis rechnen.

Sorge äußerte sich dazu gleichwohl kritisch: Es sei „fragwürdig, wenn die Verweigerung der Corona-Impfung direkt zur Entlassung aus der Truppe führt“, sagte der CDU-Politiker der „Welt“. „Mildere Mittel wären möglich, beispielsweise eine Versetzung in weniger kritische Bereiche und zusätzliche Beratungsangebote.“

Zudem sollten für die Zukunft die Ständige Impfkommission (STIKO) und die Bundeswehr darüber beraten, ob die Corona-Impfung für Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten verpflichtend bleiben müsse. „Die Impfung hat den Weg aus der Pandemie bereitet und Corona den Schrecken genommen. Das muss aber nicht bedeuten, dass sie für alle Zeiten Teil des Basisimpfschemas bleiben muss“, gab er zu bedenken.

Die Duldungspflicht für Impfungen bei der Bundeswehr orientiert sich an den Empfehlungen der STIKO. Für den Corona-Schutz beinhaltet sie daher drei Impfungen. Außerdem müssen Soldaten auch Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Masern, Mumps, Röteln, Influenza und weitere Infektionskrankheiten dulden. (nh)

(Mit Material von Nachrichtenagenturen)



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