Nach Weimar-Urteil zu Maskenpflicht in Schulen: Strafanzeige gegen Richter – Weilheimer Amtsgericht trifft ähnliches Urteil

Gegen den Richter von Weimar, der mit dem Urteil zu zwei Schulen für Aufsehen sorgte, wurden Strafanzeigen eingereicht. Auch die Neue Richtervereinigung hält das Urteil für juristisch unhaltbar - die Mutter hätte vor dem Verwaltungsgericht, statt vor dem Familiengericht klagen müssen. Gleichzeitig fiel in Weilheim (Bayern) ein ähnliches Urteil wie in Weimar.
Titelbild
Das Urteil von Weimar ist umstritten.Foto: iStock
Von 14. April 2021

Die Neue Richtervereinigung hält das Urteil von Weimar für juristisch unhaltbar. Das Maß des Hinnehmbaren sei aus Perspektive der Familienrichter der Neuen Richtervereinbarung überschritten, „nicht zuletzt, weil die Entscheidung darin gipfelt, die Schulen dazu zu verpflichten, wieder Präsenzunterricht durchzuführen“.

In Weimar entschied ein Richter, dass die Pflicht zum Maskentragen und dem Einhalten von Mindestabständen und Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.

Die Begründung, dargelegt auf 178 Seiten, verkenne grundsätzliche rechtliche Vorschriften und leugne zudem wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, so die Neue Richtervereinigung über das Urteil. Zum anderen sei das Familiengericht nicht zuständig gewesen, den Fall zu behandeln. Die Klägerin hätte sich an das Verwaltungsgericht wenden müssen.

Weiterhin wäre in der Hauptsache eine Einholung eines Sachverständigengutachtens zwingend geboten gewesen. Dies seien schwere handwerkliche Fehler und so dürfe ein Gericht nicht arbeiten. Bei der Bewertung einer möglichen Kindeswohlgefährdung gehe die Entscheidung von Weimar an grundlegenden Erkenntnissen vorbei.

In seiner Presseerklärung weist die Neue Richtervereinigung zudem darauf hin, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht so zu begründen sei, wie es in Weimar geschehen ist.

Zitat: „Eine Kindeswohlgefährdung im Rahmen des § 1666 BGB ist auch bei allem Respekt vor abweichenden Meinungen mit diesem Sachverhalt nicht zu begründen. Hier scheint sich eher die Systematik der Wissenschaftsleugnung breit zu machen, als eine vernünftige Auseinandersetzung mit den medizinischen oder psychologischen Fragen: Die Auffassung von Pseudoexperten mit Minderheitsmeinungen wird als wissenschaftliche Erkenntnis dargestellt, Logikfehler und unerfüllbare Erwartungen an die Wissenschaft kommen vor, Informationen werden nur lückenhaft ausgewählt (Rosinenpickerei) und es wird unterstellt, dass von den öffentlichen Stellen keine vernünftigen Abwägungen vorgenommen werden (Verschwörungserzählung). Man sieht in den Gründen Elemente des PLURV – Phänomens, das die Entscheidung eher als Paradestück einer corona-zentrierten Wissenschaftsleugnung erscheinen lässt, denn als Zeichen einer vermeintlich streitbaren juristischen Haltung.“

Mögliche Konsequenzen für den Weimarer Richter

Die Erfurter Staatsanwaltschaft bestätigte dem „Spiegel“, dass drei Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung bezüglich des Urteils eingereicht wurden. Es werde nun geprüft, ob die Vorwürfe ein Ermittlungsverfahren rechtfertigen würden, erklärt Oberstaatsanwalt Hannes Grünseisen.

Auch das Thüringer Bildungsministerium legte Beschwerde gegen die Einstweilige Anordnung des Richters am Amtsgericht Weimar zu den zwei Schulen ein. Laut „MDR Thüringen“ gingen die Beschwerden an das Gericht, an dem der Jurist tätig sei und darüber weiter an das Oberlandesgericht in Jena.

Ähnliches Urteil in Weilheim

Mit der Begründung der Kindeswohlgefährdung stufte am 13. April auch das Amtsgericht Weilheim die Maskenpflicht an Schulen als verfassungswidrig ein. Geklagt hatte die Mutter einer Schülerin. Durch das Urteil wurde die Maskenpflicht für die betroffene Schülerin automatisch aufgehoben.

Die einstweilige Verfügung tritt sofort in Kraft, das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Es wurde auch entschieden, dass das Realschulkind nicht wegen des Urteils in der Klasse isoliert werden dürfe.

Das Amtsgericht Weilheim kam in seinem Beschluss zu dem Ergebnis, dass „die Anordnung der Maskenpflicht an Schulen gem. § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzverordnung daher verfassungswidrig und damit nichtig ist“, berichtete die lokale Zeitung „Isar Donau Wald“.

Das Bayerische Kultusministerium äußerte sich zu dem Urteil dahingehend, dass dieses „allein für die am Verfahren Beteiligten“ gilt und keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen in Bayern habe: „Die auch durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung als rechtmäßig eingestuften Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler – einschließlich der Maskenpflicht – gelten auch vor dem Hintergrund dieser familiengerichtlichen Einzelentscheidung unverändert fort.“



Unsere Buchempfehlung

Krankheiten wie COVID-19, Katastrophen und seltsame Naturereignisse machen den Menschen aufmerksam: etwas läuft schief. Es läuft tatsächlich etwas sehr schief. Die Gesellschaft folgt - verblendet vom "Gespenst des Kommunismus" - einem gefährlichen Weg.

Es ist der Kampf zwischen dem Guten und dem Bösen, zwischen dem Göttlichen und dem Teuflischen, die in jedem Menschen wohnen.

Dieses Buch schafft Klarheit über die verworrenen Geheimnisse der Gezeiten der Geschichte – die Masken und Formen, die das Böse anwendet, um unsere Welt zu manipulieren. Und: Es zeigt einen Ausweg. „Chinas Griff nach der Weltherrschaft“ wird im Kapitel 18 des Buches „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ analysiert. Hier mehr zum Buch.

Jetzt bestellen - Das dreibändige Buch ist sofort erhältlich zum Sonderpreis von 50,50 Euro im Epoch Times Online Shop

Das dreibändige Buch „Wie der Teufel die Welt beherrscht“ untersucht auf insgesamt 1008 Seiten historische Trends und die Entwicklung von Jahrhunderten aus einer neuen Perspektive. Es analysiert, wie der Teufel unsere Welt in verschiedenen Masken und mit raffinierten Mitteln besetzt und manipuliert hat.

Gebundenes Buch: Alle 3 Bände für 50,50 Euro (kostenloser Versand innerhalb Deutschlands); Hörbuch und E-Book: 43,- Euro.

Weitere Bestellmöglichkeiten: Bei Amazon oder direkt beim Verlag der Epoch Times – Tel.: +49 (0)30 26395312, E-Mail: [email protected]

Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion