Neuer Faeser-Migrations-Plan: Rund 100.000 Anspruchsberechtigte

Nach der Sommerpause des Bundestages soll dieser über den neuen Faeser-Plan zur Vergabe von Bleiberechten an Migranten entscheiden. Kritiker sehen dies als falsches Signal für illegale Migration. Dabei gibt es bereits rund 100.000 Migranten im Land, die von den neuen Plänen profitieren würden.
Innenministerin Nancy Faeser (SPD) kommt im hessischen Königgstein mit deutschsprachigen Amtskolleginnen und Amtskollegen zusammen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Von 11. Juni 2022

Längerfristiger Aufenthalt für Migranten in Deutschland per Antrag – so will es Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Nach Angaben der französischen Website „InfoMigrants“ legte die Spitzenfunktionärin der deutschen Sozialdemokraten ihren neuesten Migrationsvorschlag „Chancen-Aufenthaltsrecht“ in Form eines 20-seitigen Gesetzentwurfs vor. Abgestimmt werden soll darüber im Bundestag gleich nach der Sommerpause Anfang Herbst.

Bleiberecht mit Probejahr

Die neuen Pläne betreffen vor allem Migranten, die schon länger als fünf Jahre in Deutschland sind und denen bisher internationaler Schutz verweigert worden sei oder die diesen noch nicht erhalten hätten. Diese Migranten sollen vom deutschen Staat eine Duldung erhalten – also eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Dadurch dürften sie sich legal in Deutschland aufhalten, auch während ihre Ausreisepflicht bestehe.

Der „Spiegel“ zitiert Faeser aus dem Papier: „Die Lebensplanung für langjährig in Deutschland aufhältige Menschen soll verlässlicher werden, wenn diese bestimmte Integrationsvoraussetzungen erfüllen.“

Die Bedingungen, um in den Genuss der geplanten Regelung zu kommen, sind relativ einfach: Ein Jahr Aufenthaltserlaubnis auf Probe mit Nachweis, die deutsche Sprache zu beherrschen und den eigenen Lebensunterhalt gewährleisten zu können, führt zum langfristigen Bleiberecht.

Ausgenommen sind demnach lediglich Straftäter und Menschen, die falsche Identitätsangaben gemacht haben.

„Falsches Signal in der Krise“

Kritik an den Plänen kommt indes laut dem Magazin vom ehemaligen Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU im Bundestag, Ralph Brinkhaus: Es sei falsch, Menschen ein Bleiberecht zu erteilen, die ohne gesetzliche Grundlage nach Deutschland gekommen seien.

Auch der CDU-Innensprecher Alexander Thom kritisierte Faesers Vorstoß. Der Gesetzentwurf sei in diesen Krisenzeiten ein zusätzlicher Anreiz für diejenigen, die hofften, illegal nach Deutschland einreisen zu können.

Dem Bericht nach hatte Faeser gleichzeitig auch einen schärferen Abschiebekurs angekündigt: „Insbesondere die Ausreise von Straftätern und Gefährdern muss konsequenter vollzogen werden“, versprach die SPD-Ministerin  – wobei der „Spiegel“ mutmaßte, dass es sich dabei um ein Zugeständnis handeln könnte, „um der Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen“.

Pro Asyl: Soll auch für Identitätsbetrüger gelten

Lob kam hingegen von der Lobbyorganisation „Pro Asyl“ auf Twitter: „Endlich hat Innenministerin Nancy Faeser einen Gesetzentwurf zum ‚Chancen-Aufenthaltsrecht‘ vorgelegt.“ In einem Beitrag geht die NGO davon aus, dass von über 200.000 Menschen in Deutschland „mit einer prekären Duldung“ rund 100.000 seit fünf Jahren oder länger im Land leben. Diese „könnten somit vom geplanten Chancen-Aufenthaltsrecht profitieren“. Gemeint sind damit Migranten, bei denen die Abschiebung ausgesetzt ist und die mit einer sogenannten Kettenduldung in Deutschland leben.

Weniger Lob erfährt von Pro Asyl die Regelung, dass jene Migranten nicht involviert werden sollen, die falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben: „Aus der Praxis kriegen wir regelmäßig mit, wie schwierig sich Identitätsklärung und Passbeschaffung für viele Geflüchtete gestalten“, äußerte Wiebke Judith, rechtspolitische Referentin von Pro Asyl.

Was genau daran schwierig sei, wahrheitsgetreue Angaben zur eigenen Identität zu machen, ließ die NGO-Referentin offen. Sie meinte jedoch, dass es wichtig sei, dass wahre Identitätsangaben beim „Chancen-Aufenthaltsrecht“ nicht zur Voraussetzung gemacht würden. Es stelle ja auch noch kein tatsächliches Bleiberecht dar.



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