Neues Asylgesetz – Beginn eines Einwanderungsgesetzes für Deutschland

Neuausrichtung der Asylpolitik: Das Bundeskabinett wird den Gesetzentwurf am Dienstag beschließen, damit die Gesetze zum 1. November in Kraft treten könnten.
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Flüchtlinge in München: Das Gesetzespaket zur Flüchtlingshilfe von Bund, Ländern und Kommunen soll schon zum 1. November in Kraft treten - inklusive umstrittener Verschärfungen des Asylrechts.Foto: Sven Hoppe/Archiv/dpa
Epoch Times25. September 2015

Unter dem Druck steil ansteigender Flüchtlingszahlen wollen Bund und Länder die Neuausrichtung der deutschen Asylpolitik im Eiltempo durch Kabinett, Bundestag und Bundesrat bringen.

Dabei zeichnet sich auch eine Zustimmung von Bundesländern ab, die von den Grünen mitregiert werden. Die Einigung über Milliardenhilfen des Bundes und mehr Konsequenz gegen chancenlose Asylbewerber sei trotz Kritik im Detail akzeptabel, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung grüner Spitzenpolitiker. „Vor dem gesamten Hintergrund ist das Paket eine tragfähige Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren.“

Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) sagte im RBB, das Bundeskabinett werde den Gesetzentwurf am Dienstag beschließen, damit die Gesetze zum 1. November in Kraft treten könnten. Im Bundestag wird das Paket ebenfalls bereits nächste Woche beraten, Mitte Oktober soll es in Parlament und Länderkammer beschlossen sein.

Gemeinsame Erklärung: „Wir haben damit faktisch den Einstieg in ein Einwanderungsgesetz geschaffen“

„Wir haben damit faktisch den Einstieg in ein Einwanderungsgesetz geschaffen“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, den grünen Vize-Regierungschefs sowie der Partei- und Fraktionsvorsitzenden auf Bundesebene.

Beim Flüchtlingsgipfel am Donnerstagabend im Kanzleramt sei allen Beteiligten klar gewesen, dass sie eine Verantwortung für die Lösung der aktuellen Probleme tragen. Altmaier: „Deshalb mussten sich alle zusammenraufen. (…) Es ging darum: Schaffen wir es, für die Länder und Kommunen Berechenbarkeit zu gewährleisten.“

Die Grünen bemängeln zwar, Leistungskürzungen für Ausreisepflichtige oder die Ausweitung der „sicheren Herkunftsländer“ seien schwer tragbar. Es seien aber auch ein legaler Zugang für Menschen vom Westbalkan zum deutschen Arbeitsmarkt, eine direkte Unterstützung der Minderheiten auf dem Balkan und eine regelmäßige Überprüfung der sicheren Herkunftsländer erkämpft worden.

Kritik an der Entwicklung der deutschen Flüchtlingspolitik ließ kurz nach dem Gipfel Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) erkennen. „Wir sind jetzt dabei, die Dinge wieder etwas zu ordnen“, sagte er am Abend im ZDF. „Außer Kontrolle geraten ist es mit der Entscheidung, dass man aus Ungarn die Menschen nach Deutschland holt. Das war eine so große Zahl, dass es nicht mehr geordnet ging.“

Ähnlich hatten sich zuletzt auch zahlreiche CSU-Politiker geäußert. Ein Sprecher de Maizières sagte am Freitag, die Äußerungen seien nicht als Kritik an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gemeint.

Verschärfung des Asylrechts

Zugleich verständigten sich Merkel und die Ministerpräsidenten auf Verschärfungen des Asylrechts. So sollen die Westbalkan-Staaten Albanien, Kosovo und Montenegro als weitere sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Asylbewerber aus diesen Ländern könnten dann schneller in ihre Heimat zurückgeschickt werden.

Geldleistungen für Asylbewerber sollen künftig nur noch einen Monat im Voraus bezahlt werden. Und in Erstaufnahmeeinrichtungen sollen Flüchtlinge möglichst nur noch Sachleistungen erhalten.

Der Erfurter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kündigte an, er werde die pauschale Einstufung der Westbalkan-Länder als sichere Herkunftsstaaten im Bundesrat ablehnen. Regierungschefs von Union und SPD zeigten sich mit dem Gipfel-Kompromiss sehr zufrieden. Der grüne Ministerpräsident Kretschmann sagte dem SWR, die Ergebnisse des Gipfels sendeten ein Signal, dass man solidarisch bleibe. „Jeder musste Dinge schlucken.“

Bund – Länder – Kommunen

Zur Bewältigung des Andrangs Hunderttausender Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten will der Bund Länder und Kommunen dauerhaft mit viel zusätzlichem Geld für Flüchtlingshilfe ausstatten – für dieses Jahr zwei Milliarden Euro, für nächstes gut vier Milliarden. Der Bund stellt den Ländern von 2016 an eine Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber und Monat zur Verfügung.

Angenommen sind dabei 800 000 Asylanträge mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit der Fälle von etwas mehr als fünf Monaten. Zudem stellt der Bund 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit sowie weitere 350 Millionen Euro zur Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.

Die Kommunen erwarten, dass die Länder die Finanzhilfen vom Bund für die Versorgung von Flüchtlingen an die Kommunen weitergeben.

„Das Geld des Bundes darf nicht von den Ländern einbehalten werden, da ein Großteil der Kosten in den Kommunen anfällt“, sagte die Präsidentin des Deutschen Städte- und Gemeindebunds Eva Lohse. Die Verabredung von Bund und Ländern ließen offen, wie die Kommunen entlastet werden sollen. (dpa/ks)



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