Nicht FPÖ, sondern Wahlbehörde beanstandet „grobe formelle Fehler“ in Villach

Gestern hieß es, in Villach habe die FPÖ „Anzeige wegen Wahlfälschung“ erstattet. Wie das österreichische Portal 5min.at aufklärte, handelt es sich nicht um eine Anzeige der FPÖ – es war die Wahlbehörde selbst, die „grobe formelle Fehler“ in Villach beanstandete.
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Symbolfoto: Stimmabgabe von FPÖ-Chef Strache.Foto: DIETER NAGL/AFP/Getty Images
Epoch Times25. Mai 2016

Bei der knappsten Wahl in der Geschichte Österreichs hatte sich am Montag der grün-unterstützte Alexander Van der Bellen mit nur 31.026 Stimmen Vorsprung gegen seinen Kontrahenten Norbert Hofer von der FPÖ durchgesetzt. Manipulationsvorwürfe und -gerüchte gab es von Seiten der FPÖ.

Gestern berichtete der „Kurier“, die FPÖ Villach habe bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien Anzeige wegen Manipulationsverdachts eingereicht. Die Briefwahlstimmen seien schon am Sonntag und nicht erst am Montag ausgezählt worden, habe der Vorwurf gelautet.

Der Magistrat von Villach hingegen erklärte dem „Kurier“ man habe alles korrekt gemacht. Bei Verdacht auf Fehler sehe Österreichs Wahlordnung den Weg für Beschwerden klar vor: Landeswahlbehörde, Bundeswahlbehörde, Verfassungsgerichtshof. Eine Anzeige der FPÖ wäre deshalb nicht verfahrensgemäß gewesen.

Aufklärung kam von 5min.at:

„Wie wir noch am Abend in Erfahrung bringen konnte geht es offenbar nicht um Manipulation, sondern um grobe formelle Fehler. Die Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist nicht durch die Freiheitlichen in Villach, oder die FPÖ überhaupt ergangen, sondern – laut Information eines glaubhaften Insiders – durch die Bundeswahlbehörde.“ So seien die Wahlzeugen der Parteien am Montag nicht den Vorschriften entsprechend um exakt 9 Uhr anwesend gewesen, als die Eröffnung der Auszählung begann. Auch in anderen Kärntner Bezirken sei dies der Fall gewesen.

Auf Facebook ergänzte Sandro de Roja von der ÖVP Villach die Stellungnahme spät abends: Beide FPÖ-Beisitzer der Bezirkswahlbehörde „haben das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl in der Sitzung am Montag nicht beanstandet und mit Ihrer Unterschrift bestätigt!“ Man habe aufgetretene Formfehler für nicht korrekt empfunden, dem Ergebnis der Auszählung und den MagistratsmitarbeiterInnen aber vertraut. (rf)



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