NRW stoppt „Schreiben nach Gehör“ – Grundschulen lehren ab Herbst wieder „richtig schreiben“
Das Bildungsministerium gibt neue Handreichung zum Rechtschreibunterricht für das neue Schuljahr heraus.

NRW schreibt "Schreiben nach Gehör" ab und führt ab Herbst eine andere Form des Rechtschreibunterrichtes ein.
Foto: Jens Kalaene/dpa
In den ersten beiden Grundschulklassen lernten die Kinder bislang nach Gehör zu schreiben. Eltern wurde es untersagt, ihre Kinder zu korrigieren. Sie sollten den Spaß am Lernen beibehalten.
Jetzt setzt das Bildungsministerium NRW wieder auf eine Lernmethode, die den Kindern bereits ab der ersten Klasse die Rechtschreibung nahebringen.
„Die Regeln der deutschen Rechtschreibung können und müssen von der ersten Klasse an gelernt werden“, erklärte Schulministerin Yvonne Gebauer zum Auftakt eine Fachtagung in Düsseldorf.
Ein systematischer und anregender Rechtschreibunterricht sei notwendig, damit alle Kinder schreiben lernen. Um den Rechtschreibunterricht an den Grundschulen zu stärken, gab das Bildungsministerium NRW neue Richtlinien für Lehrerinnen und Lehrer heraus. Ein „verbindlicher Grundwortschatz für die Grundschule“ wird erstmals an den Grundschulen eingeführt.
Schulstudien haben deutlich gemacht,
„dass zu viele Schülerinnen und Schüler die Rechtschreibung nicht gut genug beherrschen. Alle Schulen müssen dem Thema mehr Aufmerksamkeit schenken. Mit der Handreichung und dem Rechtschreibwortschatz wollen wir sie dabei unterstützen.“
Der Rechtsschreibwortschatz, der in den Grundschulen ab dem nächsten Schuljahr vermittelt werden soll, setzt sich aus Nachdenk- und Merkwörtern zusammen. Er umfasst 533 Wörter. Darüber hinaus gibt es einen individuellen Wortschatz mit etwa 200 Wörtern, die „für die einzelnen Kinder bedeutungsvoll und inhaltlich wichtig sind“, so die neuen Richtlinien. (sua)
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