„Oberflächlich, feige und gefährlich“: Heribert Prantl zum Bundesnotbremse-Urteil

Für Politiker eine Freude, für Juristen ein Graus, für die Grundrechte ein Bärendienst: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse wird ganz unterschiedlich aufgenommen.
Titelbild
Bundesverfassungsgericht (Symbolbild).Foto: ULI DECK/DPA/AFP via Getty Images
Von 8. Dezember 2021

In einer am 30. November veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wurde die vom 23. April bis zum 30. Juni dieses Jahres gültige Bundesnotbremse mit ihren Schulschließungen und Ausgangsbeschränkungen bestätigt. Der Wirtschaftsminister der vorherigen Bundesregierung, Peter Altmeier (CDU), begrüßte das Urteil als „staatspolitisch klug“ und „rechtlich überzeugend“.

Seitdem werden Rufe nach schärferen Corona-Maßnahmen lauter. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verlangte erst kürzlich eine „neue Bundesnotbremse“. Viele Juristen sehen das jedoch anders. Der Heidelberger Verfassungsrechtler Dr. Uwe Lipinski kommentierte das Urteil gegenüber der Epoch Times: „Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Bundesnotbremse ist eine verfassungsrechtliche Enttäuschung und kann unmöglich aus juristischer Sicht das letzte Wort sein.“

Die „Berliner Zeitung“ sprach ausführlich mit dem Juristen und Journalisten Heribert Prantl, der nicht nur lange Jahre in der Chefredaktion der „Süddeutschen Zeitung“ Verantwortung trug, sondern auch als Rechtsanwalt, Staatsanwalt und Richter arbeitete.

Prantl bewertete die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bundesnotbremse als „dürftig in ihrer Begründung (…), oberflächlich in der juristischen Argumentation (…) [und] gefährlich in der Reduzierung des Rechtsschutzes“. Zudem sei sie „feige in ihrer Grundhaltung“ – insgesamt ein „peinliches Urteil“.

Wendepunkt in der Geschichte

Prantl erinnerte daran, dass er noch zum 65. Geburtstag des Grundgesetzes geschrieben habe: „Eine Verfassung ist dafür da, den Menschen Halt zu geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht getan.“ Das war 2014. Nun fürchte er, dass diese Zeit vorbei ist. Wenn sich nicht noch etwas ändere, markierten die Corona-Beschlüsse einen Wendepunkt in der Geschichte des Gerichts, vom Geist der großen Richter in der Geschichte des Verfassungsgerichts sei nichts zu spüren.

Dabei habe Prantl gar nicht erwartet, dass das Gericht die angegriffenen Corona-Maßnahmen als „rundweg verfassungswidrig“ erkläre, er habe aber Leitlinien erwartet, „dass es Leitplanken aufstellt“. Stattdessen: „Die Beschlüsse laufen auf den falschen Satz hinaus, dass Not kein Gebot kennt.“ Doch die Gebote stünden im Grundgesetz, müssten „geachtet, geprüft und gewichtet“ werden. Das Bundesverfassungsgericht habe die einzelnen Freiheitsgrundrechte „nicht gewogen, aber für zu leicht befunden“.

Ungeprüfte Macht für die Politiker

„Die Karlsruher Beschlüsse geben der Politik fast alle Freiheiten bei der Corona-Bekämpfung“, so Prantl.

Seiner Ansicht nach ist das Grundrecht auf Leben und Gesundheit ein „großes, wichtiges, wertvolles Grundrecht“. Es müssten aber nicht alle anderen Grundrechte beiseite springen, nur weil der Staat behaupte, dass seine Maßnahmen dem Lebensschutz dienten. Das müsse geprüft werden.

Es reiche nicht, dass das Gericht von einem „angeblich schlüssigen Gesamtkonzept der Corona-Bekämpfung“ fabuliere und sich die grundrechtliche Prüfung erspare. Ein Fazit, das Prantl, ehemals Sprecher am Landgericht Regensburg, zieht, ist: „Es schwindet die Sicherheit im Recht, an die ich glaube und glauben will.“



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