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Impfpflicht

Ohne Impfung kein Gehalt: Zahnarzt droht Belegschaft und wird angezeigt

Die Einladung zu einer Corona-Impfung für seine Belegschaft hat den Betreibern einer Zahnarztpraxis in Pfaffenhofen nun Anzeigen bei Staatsanwaltschaft und Bundesärztekammer eingebracht. Diese war mit der Drohung verbunden, Verweigerern kein Gehalt mehr zu bezahlen.

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Impfung.

Foto: iStock

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Der Münchner Wissenschaftler Christian Szabó hat gegen den Pfaffenhofener Zahnarzt Dr. Maximilian Weiland und dessen Praxiskollegin Dr. Nicole Klein Strafanzeige wegen „Erpressung“ und „Nötigung“ gestellt sowie eine Meldung an die Bundesärztekammer eingebracht. Szabó fordert Konsequenzen.
Laut Berichten von „Donaukurier“ und „Bild-Zeitung“ ist der Pfaffenhofener Zahnarzt Dr. Weiland in die Kritik geraten, nachdem er seinen Mitarbeitern gedroht hatte, sie ohne Gehaltszahlung freizustellen, sollten sie sich nicht an einem von ihm organisierten Termin zur Impfung beteiligen. Weiland räumte später eine „nicht glückliche“ Wortwahl in der E-Mail an seine Mitarbeiter ein.
Szabó begründet in seinem Rechtsantrag, dass Mitarbeiter der betreffenden Zahnarztpraxis „unter Generalverdacht […], Patienten mit dem Corona-Virus anstecken zu können“ gestellt würden.
Mitarbeiter unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen dazu zu drängen, Abstriche an ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu machen, stelle nach seiner Einschätzung einen Verstoß gegen Bestimmungen des Strafrechts, aber auch gegen Regeln der Berufsausübung dar.
In der Belegschaft selbst habe es laut Berichten keine Vorbehalte gegen den Impftermin gegeben. Mit Ausnahme von vier Personen, die wegen vorübergehend bestehender Kontraindikationen nicht teilnehmen konnten, sollen sich alle Mitarbeiter daran beteiligt haben.
Experten betonen, dass es arbeitsrechtlich nicht möglich sei, dass ein Arbeitgeber Mitarbeiter zur Teilnahme an einer Impfung zwingt, da es diesem nicht zustehe, Mitarbeitern die Teilnahme an medizinischen Behandlungen vorzuschreiben. Auch gebe es keine gesetzliche Vorschrift zur Impfung. Kritiker sehen das Vorgehen des Zahnarztes als Ausdruck eines drohenden indirekten Impfzwangs.

Szabó: Impfstoff nicht ausreichend erprobt

Bereits im Dezember hatte Szabó noch vor Zulassung eines Impfstoffs eine Verfassungsbeschwerde gegen eine seiner Ansicht nach „rechtswidrige Durchimpfung der Bevölkerung“ an das Bundesverfassungsgericht gerichtet.
In dieser macht Szabó darauf aufmerksam, dass der in Deutschland zugelassene Corona-Impfstoff von Pfizer-BioNTech lediglich im Wege einer Notzulassung zur Verwendung freigegeben ist. Langjährige Beobachtungs- und Erfahrungswerte für eine reguläre Zulassung seien noch nicht vorhanden.
Der Umstand, dass ein vollumfängliches reguläres Zulassungsverfahren für den Impfstoff noch nicht abgeschlossen ist, hat Bedenken in Teilen der Fachwelt ausgelöst, das Präparat zum Massengebrauch zuzulassen. In diesem Sinne hatte sich unter anderem der frühere Vizechef von Pfizer, Michael Yeadon, geäußert.
Eine Notzulassung durch staatliche Hoheitsträger schaffe zudem ein Haftungsprivileg für den Hersteller, der in einem solchen Fall durch den entsprechenden Staat „aus der administrativen und zivilrechtlichen Haftung“ auszunehmen sei, schreibt das Ärzteblatt.
[Anmerkung der Redaktion: Die Berichterstattung wurde hinsichtlich der genannten Namen und der Berufsbezeichnung von Christian Szabó nachträglich korrigiert]

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