Patientenschützer kritisiert Regierungsvorgehen bei Impfungen: „Über 80-Jährige im Nachteil“

Epoch Times30. Dezember 2020

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat das Vorgehen der Bundesregierung bei den Corona-Impfungen kritisiert. Privilegien für Geimpfte könnten nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers für eine Übergangszeit durch ein Gesetz des Bundestags unterbunden werden.

„In der ersten Impfgruppe sind viel zu viele Menschen. Acht Millionen, die bereits jetzt auf eine Impfung warten“, sagte Vorstand Eugen Brysch der „Rheinischen Post“.

Das könne „nur zu Frustrationen und sinkender Impfbereitschaft führen, weil der Impfstoff knapp ist und die Logistik aufwendig“. Die Größe der ersten Prioritäts-Gruppe sei auch eine politische Entscheidung: „Die Kleinteiligkeit brächte mehr Klarheit. Doch der Bundesgesundheitsminister wäre mit einer solchen besseren Entscheidung angreifbarer gewesen“, sagte Brysch.

Die einzelnen Impfgruppen müssten aus seiner Sicht hingegen viel weniger Menschen umfassen und klarere Prioritäten vorsehen: Zuerst die Pflegebedürftigen in den Heimen, dann jene zu Hause, danach die über 80-Jährigen und als letzte in der ersten Gruppe das Pflege- und das medizinische Personal in Heimen und auf den Corona-Stationen der Krankenhäuser.

So, wie es jetzt geplant ist, haben vor allem über 80-jährige immobile Patienten das Nachsehen, die zu Hause wohnen. Wo sind die mobilen Teams, die versprochen wurden, um diese Menschen aufzusuchen“, sagte Brysch.

Verfassungsjurist: Privilegienverbot für Geimpfte zeitweise möglich

Privilegien für Geimpfte könnten nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers für eine Übergangszeit durch ein Gesetz des Bundestags unterbunden werden. Grundsätzlich stehe es Privatbetrieben wie etwa Restaurants oder Touristikunternehmen zwar frei, Personen von ihren Angeboten auszuschließen, sagte Möllers, Professor für öffentliches Recht an der Berliner Humboldt-Universität, der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstagausgabe). Damit könnten theoretisch auch Menschen ohne Impfpass abgewiesen werden.

„Dennoch dürfte der Gesetzgeber es anders sehen und das Anti-Diskriminierungsrecht ergänzen.“ Zwar hätte eine solche Änderung verfassungsrechtliche Grenzen. Aber für eine Übergangsphase von einigen Monaten genieße der Gesetzgeber hier einen Spielraum. Die Entscheidung darüber, in welcher Reihenfolge geimpft wird, müsste nach Einschätzung des Professors ebenfalls vom Bundestag getroffen werden.

Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

„Es ist sehr seltsam, dass eine Priorisierungsentscheidung, die das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit unmittelbar betrifft, nicht vom Gesetzgeber vorgegeben worden ist.“ Denn damit verbinde sich „die sehr reale Möglichkeit, dass Personen, die später geimpft werden, gesundheitliche Schäden davontragen“.

Möllers warb zudem dafür, Demonstrationen auch in schwierigen Zeiten nicht vollständig zu verbieten. „Man kann eine Gesellschaft auch anästhesieren, indem man sagt, eigentlich gilt Versammlungsfreiheit, aber gerade jetzt dürft ihr nicht demonstrieren.“

Natürlich spreche man solche Gedanken ungern aus, „wenn man all die Aluhüte und Corona-Leugner sieht“. Dennoch sollte man es nicht nur als Problem abtun, dass die Menschen immer noch auf die Straße gingen. „Mir wäre die Vorstellung fast noch bedrückender, die Freiheit würde eingeschränkt und niemand protestierte dagegen.“ (dts)



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