Problem ungelöst: Das Rentensystem

Das Grundproblem des Rentensystems bleibt ungelöst - trotz aller Debatten um die Grundrente. Das Prinzip der Rentenversicherung funktioniert nicht mehr. Denn: "Arbeitnehmer und Rentner müssen mit ihren Beiträgen Jahr für Jahr den Bundeshaushalt subventionieren; nicht umgekehrt – wovon diejenigen profitieren, die keine Beiträge zahlen müssen".
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Die diskutierte Grundrente der Bundesregierung löst nicht das tieferliegende Problem: Die Schieflage des Rentensystems.Foto: iStock
Epoch Times5. November 2019

Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass ehemalige Geringverdiener, die nach 35 Beitragsjahren weniger als 896,00 Euro Rente beziehen, einen Zuschlag bekommen. Das bezieht sich auf Bruttowerte – wie viel davon netto übrig bleibt, rechnete Martin Ziemann im Mai vor.

Die Grundrente liegt gleichzeitig, ungeachtet aller Debatten, voraussichtlich unter der Armutsschwelle. Die Armutsgefährdungsschwelle liegt – je nach Bundesland – zwischen 902 Euro (Mecklenburg-Vorpommern) und 1127 Euro (Baden-Württemberg). Die Grundrente sollen diejenigen erhalten, die mindestens 35 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt haben, jedoch nur geringe Löhne hatten. Im Koalitionsvertrag ist eine Bedürftigkeitsprüfung vereinbart, von der die SPD nichts mehr wissen möchte. CDU und CSU sind besorgt, dass die Kosten explodieren könnten.

Die Gesamtkosten für die Grundrente sollten unter zwei Milliarden Euro bleiben. Darauf hatte nach dpa-Informationen die Union gepocht. Der SPD war wichtig, dass möglichst viele Menschen erreicht werden. Doch das Grundproblem des Rentensystems bleibt ungelöst.

Grundproblem: Ungelöst

Die Grundrente soll aus Steuergeldern gezahlt werden, da das Versicherungsprinzip nicht mehr funktioniert. Dieses wurde von Konrad Adenauer 1957 in Gang gebracht, doch die Zeiten verändern sich. Das Rentensystem beruht auf den Geburtszahlen, die kontinuierlich abnahmen. 1960 gab es 1,26 Millionen Geburten, 2018 waren es rund 788.000. Daher wurde 1955 ein Rentner durch fünf Arbeitnehmer versorgt, 2010 waren es nur noch drei, wie der Publizist Steingart schreibt.

Freiberufler, Beamte und Unternehmer zahlen nicht in die Rentenkasse ein, gerade der finanzstärkste Teil bleibt daher außen vor.

Gleichzeitig finanziert die Rentenkasse immer mehr versicherungsfremde Leistungen, also Leistungen, die eigentlich aus dem Steuersystem zu zahlen wären. Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. beschäftigt sich mit dieser Schieflage:

Arbeitnehmer und Rentner müssen mit ihren Beiträgen Jahr für Jahr den Bundeshaushalt subventionieren; nicht umgekehrt; wovon diejenigen profitieren, die keine Beiträge zahlen müssen. Vor allem Politiker, höhere Beamte und Richter. Deshalb ist es auch so schwierig, hier eine Änderung zu erreichen.“

Und weiter:

Die demografische Entwicklung für die Rentenentwicklung verantwortlich zu machen, ist nicht nur schäbig, sondern auch falsch. Schließlich kommt die arbeitende Bevölkerung nicht nur für die Renten, sondern auch für die Pensionen von Politikern, Beamten und Richtern auf, sowie für die Ausbildung junger Leute. Eine Volkswirtschaft verteilt eben das, was durch die arbeitende Bevölkerung und entsprechend dem Produktivitätsfortschritt erwirtschaftet wird. Unabhängig von der demografischen Entwicklung!“

Im Jahr 2018 wurden nur noch 85,3 Prozent der Rentenausgaben durch einlaufende Beiträge in der Rentenkasse gedeckt. Der Aufbau des Niedriglohnsektors zeigt sich hier deutlich, denn 1991 lag dieser Anteil noch bei 92,2 Prozent.

Dementsprechend stiegen die staatlichen Zuschüsse für die Rentenkasse. 1991 lagen sie (in Euro umgerechnet) bei 19,6 Milliarden Euro, 2018 überwies der Bund zur Finanzierung der Rente bereits 69,5 Milliarden Euro. Das entspricht einer Steigerung von 255 Prozent.

Acht Millionen Menschen in Deutschland versorgen letztendlich das ganze Land

Jürgen Fritz rechnete 2017 nach: In Deutschland leben aktuell ca. 82,8 Millionen Menschen. Ca. 44 Millionen (53 Prozent) gehen einer Beschäftigung nach. Aber nur 27 Millionen (weniger als 33 Prozent) sind Nettosteuerzahler, zahlen also mehr an Steuern und Abgaben als sie an staatlichen Transfers selbst beziehen. Nur sie erzeugen für die Gemeinschaft ein Positivsaldo. Alle anderen werden entweder vollständig getragen (kleine Kinder, Schüler, Studenten, Arbeitslose, Kranke, Erwerbsunfähige, Rentner) oder zum Teil (Niedrigverdiener, weniger Produktive).

Von den 27 Millionen Produktiven sind aber wiederum rund 12 Millionen direkt oder indirekt vom Staat abhängig (Staatsbedienstete, Lehrer, Professoren, Richter, Staatsanwälte, Politiker, Polizisten, Soldaten, Verwaltungsbeamte und –angestellte etc.). Diese werden also auch wieder von den Steuern und Abgaben der restlichen 15 Millionen bezahlt.

Circa die Hälfte von diesen 15 Millionen Arbeitenden, rund 8 Millionen, ist unter 45 Jahre alt. Diese 8 Millionen sind langfristig entscheidend, weil die Ü45 im Laufe der nächsten 1 bis 20 Jahren allmählich ins Lager derjenigen wechseln, die zu hundert Prozent getragen werden müssen. Die 8 Millionen jüngeren Nettosteuerzahler sind diejenigen, die zugleich gute Chancen haben, in interessante Länder auswandern zu können, welche fast nur qualifizierte junge Menschen immigrieren lassen.

Raffelhüschen: Das kostet rund sieben Milliarden Euro

Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen rechnete im Auftrag der Stiftung Marktwirtschaft nach: „Bereits im Jahr der Einführung ist mit zusätzlichen Kosten von rund sieben Milliarden Euro zu rechnen und bis 2025 werden diese voraussichtlich auf 8,3 Milliarden Euro pro Jahr ansteigen“. Insgesamt, so rechnet der Ökonom am Forschungszentrums Generationenverträge an der Universität Freiburg vor, würden sich anstatt der offiziell genannten Summe von 21,5 Milliarden Euro bis zum Jahr 2025 die Kosten in diesem Zeitraum auf rund 38 Milliarden Euro addieren.

Damit lägen die tatsächlichen Kosten der Grundrente für langjährig Versicherte mit unterdurchschnittlichen Einkommen ohne eine Bedürftigkeitsprüfung um mehr als zwei Dritteln über der Kalkulation, mit der Hubertus Heil für sein Projekt werbe, kritisierte Raffelhüschen: „Das ist eine unverantwortliche Irreführung der Steuer- und Beitragszahler.“

Nach den Plänen der SPD soll die neue Rentenleistung zum Teil aus Steuermitteln finanziert werden und zum Teil aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Krankenkassen. Für den Steueranteil setzt die SPD dabei auf Einnahmen aus der Finanztransaktionsteuer, die es allerdings noch gar nicht gibt und deren Aufkommen bislang zudem für die Europäische Union vorgesehen war.

Dabei erwägt Finanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Einführung dieser Steuer im nationalen Alleingang, zumal innerhalb der EU keine Einigung absehbar ist. Außerdem möchte die SPD die Mehrwertsteuer für Hotelübernachtungen wieder von sieben auf 19 Prozent anheben.

Gegen das Grundgesetz: Wird nun der belohnt, der weniger arbeitete?

Derweil sieht ein Kurzgutachten des Münsteraner Sozialrechtlers Heinz-Dietrich Steinmeyer in den Grundrentenplänen von Bundesarbeitsminister Heil (SPD) einen Verstoß gegen das Grundgesetz.

Steinmeyer wirft Heil demnach vor, sein Gesetzentwurf schieße „in verfassungswidriger Weise über das Ziel hinaus“. In Auftrag gegeben wurde diese Studie von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

In seinem Gutachten schreibt Steinmeyer, die Grundrente führe dazu, dass nicht mehr alle Arbeitnehmer und Rentner gleich behandelt würden. Sie würden für gleich hohe Beiträge unterschiedlich hohe Rentenansprüche erhalten. Dies sei zwar möglich, müsse aber vom Gesetzgeber mit dem Ausgleich konkreter Nachteile gerechtfertigt werden. Dies geschehe bei der Grundrente nicht.

Stattdessen werte der vorliegende Gesetzentwurf „pauschal die Entgeltpunkte für unterdurchschnittliche Einkommen auf“. Dies geschehe „ohne Rücksicht darauf, warum es zu diesen niedrigen Einkommen gekommen ist.“

(ks/mit Material der Agenturen)

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