Prozess gegen Berliner U-Bahntreter könnte wegen Befangenheit platzen

Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Schöffin tatsächlich voreingenommen sein könnte, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden.
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Epoch Times15. Juni 2017

Das Verfahren vor dem Berliner Landgericht gegen den mutmaßlichen U-Bahntreter Svetoslav S. droht wegen möglicher Befangenheit der Schöffin zu platzen. Noch vor Anklageverlesung unterbrach das Gericht am Donnerstag die Verhandlung. Es muss bis zum Dienstag über einen Antrag der Verteidigung befinden, welche die Schöffin ablehnt. Sie soll in Leserbriefen der Berliner Justiz im Umgang mit kriminellen Migranten Inkompetenz vorgeworfen haben.

Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen, dass die Schöffin tatsächlich voreingenommen sein könnte, müsste das Verfahren neu aufgerollt werden. Svetoslav S. ist wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, weil er in der Nacht zum 27. Oktober vergangenen Jahres am Neuköllner U-Bahnhof Schönleinstraße einer Frau mit Wucht in den Rücken getreten haben soll.

Die damals 26-Jährige stürzte deshalb schwer und brach sich unter anderem einen Arm. Die zur Fahndung nach dem Täter veröffentlichten Überwachungsaufnahmen von dem Angriff sorgten bundesweit für Entsetzen.

Der Prozessauftakt wurde von einem großen Medienandrang begleitet. Gerichtssprecherin Lisa Jani erklärte sich das Interesse mit den veröffentlichten Bildern. „Der Tatvorwurf ist sehr brutal, an einem Berliner Gericht aber nicht außergewöhnlich“, sagte Jani.

Der erst acht Wochen nach dem Angriff an einem Berliner Fernbusbahnhof festgenommene Svetoslav S. saß in Freizeitkleidung unruhig auf der Anklagebank. Eine Dolmetscherin übersetzte für den Angehörigen der türkischsprachigen Minderheit der Bulgaren auf Türkisch. Mehrere Angehörige von Svetoslav S. verfolgten das Geschehen von den Besucherbänken aus.

Die Geschädigte tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Zum Prozessauftakt erschien aber lediglich ihre Anwältin. Das Opfer selbst will erst am Dienstag, dem zweiten Prozesstag, aussagen – wenn das Verfahren denn weitergeht.

Eine Anwältin von Svetoslav S. verlas Auszüge aus einem Leserbrief der Schöffin an den „Tagesspiegel“ anlässlich des Tods einer bekannten Berliner Jugendrichterin. Darin schrieb die Schöffin, im Umgang mit jugendlichen Straftätern mit Migrationshintergrund seien „die Verantwortlichen inkompetent und ratlos und haben Angst vor den Clans“. Die Verteidigerin sagte, die Schöffin habe „gezeigt, dass sie dem Angeklagten nicht unvoreingenommen gegenüber steht“.

Sollte der Prozess dennoch fortgesetzt werden, wird die Aussage eines psychiatrischen Gutachters womöglich maßgeblich für das Urteil. S. soll zur Tatzeit nicht voll zurechnungsfähig gewesen sein. Ob die Einschränkung von Alkohol- oder Drogenkonsum herrühren oder geistig bedingt sein soll, blieb am Donnerstag unklar.

Dem Mann werden auch exhibitionistische Handlungen vorgeworfen. Er soll sich bei zwei verschiedenen Gelegenheiten vor insgesamt drei Frauen entblößt und auf offener Straße masturbiert haben. Bis zum 6. Juli sind vier weitere Verhandlungstermine angesetzt. (afp)

 



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