Prozess um Bundeswehroffizier Franco A.: Gericht erwartet sehr lange Hauptverhandlung

Der Bundeswehrsoldat Franco A. soll Anschläge auf Politiker geplant haben. Er selber sagt, dass es sei nie seine Absicht gewesen sei, einem Menschen Leid zuzufügen.
Epoch Times25. Mai 2021

Seine Aussage war mit Spannung erwartet worden: Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehroffizier Franco A. hat am Dienstag erneut beteuert, es sei nie seine Absicht gewesen, einem Menschen Leid zuzufügen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen – und so das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.

Er räumte vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben. Zum Hauptvorwurf, er habe aus rechtsextremistischer Gesinnung heraus Anschläge auf Politiker geplant, wollte der Angeklagte sich dann aber nicht weiter äußern.

Festgenommen worden war A. im Februar 2017 in Wien, als er eine Pistole aus einem Versteck in einer Flughafentoilette holen wollte. Beim Abgleich der Fingerabdrücke fiel auf, dass der Berufssoldat auch als angeblicher Asylbewerber registriert war. Gefunden wurde bei ihm unter anderem auch ein USB-Stick, auf dem eine Anleitung zur Herstellung von Sprengmitteln gespeichert war.

Franco A.: Munition gehortet, um auf islamistische Anschläge vorbereitet zu sein

In Interviews hatte A. erklärt, dieses Material sei von ihm zur Ausbildung bei der Bundeswehr gedacht gewesen. Berichtet hatte der Offizier Medienvertretern auch, er habe Munition gehortet, um auf von ihm befürchtete islamistische Anschläge vorbereitet zu sein.

Die Pistole in Wien habe er gefunden und erst am Flughafen realisiert, dass er sie noch bei sich trage – und deshalb rasch in einem Putzschrank einer Toilette versteckt. Später habe er sie holen und den Behörden übergeben wollen.

Vor Gericht legte der Angeklagte am Dienstag ausführlich dar, warum er sich als französischsprachiger, christlicher Flüchtling aus Syrien ausgegeben hatte, der seinen Pass auf der Flucht verloren hat. Von seinem Laptop las A. im Gerichtssaal zahlreiche politische Zitate vor, um seine Ansicht eines politischen Versagens im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise zu belegen.

Dass er durch sein Doppelleben geltendes Recht missachtet habe, „tut mir aufrichtig leid“, sagte der Angeklagte. Doch er habe herausfinden wollen, was vor Ort ablaufe.

Behörden fiel nicht auf, dass es sich um einen Bundesbürger handelte

Der Vorsitzende Richter Christoph Koller unterbrach die Ausführungen mit dem Vorschlag, zunächst diejenigen Tatsachen zu klären, die der Angeklagte nicht bestreite. A. berichtete, wie er sich Ende 2015 als David Benjamin bei der Flüchtlingsunterkunft in seiner Heimatstadt Offenbach vorstellte, um Asyl zu beantragen.

Sein Weg führte ihn über mehrere Stationen auf einen zur Unterkunft umgebauten bayerischen Bauernhof. Um sein Doppelleben zu organisieren, war er nur sporadisch dort. In mehreren Anhörungen fiel nicht auf, dass es sich bei dem angeblichen Flüchtling um einen Bundesbürger handelte. Rund ein Jahr dauerte es, bis das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Einen Überblick über die polizeilichen Ermittlungen in dem Fall gab ein Kriminalhauptkommissar des Bundeskriminalamt (BKA). Er berichtete von Chatverläufen auf dem Handy des Angeklagten, in denen es um Waffen ging, von Zeugen, die A. nach Waffen gefragt habe, vom Kauf von Waffenteilen bei einem Waffenhändler und von Schießübungen.

Am Freitag will das Gericht in die Beweisaufnahme einsteigen. Da der Angeklagte sich nicht wie erhofft zu mehr Punkten geäußert habe, müsse diese groß ausfallen, sagte Koller. Daher werde es eine sehr lange Hauptverhandlung werden. (dpa)



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