Rundfunkgebühren: 903 Millionen Euro Beitragsrückstände

Nicht jeder Bürger zahlt seinen Rundfunkbeitrag pünktlich und manche gar nicht. Eine AfD-Anfrage brachte Rückstände von mehr als einer Milliarde Euro in zwei Jahren zutage.
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Der Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 18,36 €.Foto: picture alliance / dpa/dpa
Epoch Times21. Februar 2022

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Eine schriftliche Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag ergab, dass die Beitragsrückstände samt Säumniszuschlägen der Rundfunkgebühren sich im Jahr 2020 auf 903 Millionen Euro beliefen. In den ersten neun Monaten des vergangenen Jahres lagen sie bei einem ähnlich hohen Betrag, nämlich bei 596 Millionen Euro. Insgesamt liegt der Jahresertrag der Rundfunkgebühren bei etwa 8,1 Milliarden Euro.

Die schriftlichen Angaben der neun Landesrundfunkanstalten liegen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vor.

Unzufriedenheit oder finanzielle Gründe?

Die Einschätzungen, was die Gründe für diese hohen Summen an Beitragsrückständen ist, sind verschieden. So sieht die AfD in den Zahlen einen Grund für Kritik am Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten und fordert die Abschaffung der „Zwangsbeiträge.“

Wer heute bei ARD und ZDF reinschaltet, erlebt oft eine Berichterstattung, die nicht das gesamte Meinungsspektrum abbildet, so wie es der Auftrag vorsieht“, so der AfD-Abgeordnete René Springer.

Er forderte deshalb die Rundfunkanstalten auf, kritisch zu hinterfragen, warum so viele Bürger die Zahlung des Rundfunkbeitrages verweigern.

Der Beitragsservice der Sender sieht jedoch die Gründe für die Zahlungsrückstande im finanziellen Bereich. Daher schließt er eine Unzufriedenheit und damit verbundene Verweigerungshaltung der Beitragszahler aus.

Wir gehen davon aus, dass in der weit überwiegenden Zahl der Fälle finanzielle Gründe die Ursache für einen Zahlungsrückstand sind.“

Außerdem würden es auch viele aus organisatorischen Gründen versäumen, rechtzeitig ihren Beitrag zu überweisen, sagte ein Sprecher des Beitragsservice.

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemäß dem Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ ist für die Verwaltung der Rundfunkbeiträge zuständig. (mf)



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