Scholz: „Deutschland braucht dringend weitere Zuwanderer“

Anlässlich der Feier des 60. Geburtstags von Arbeitgeberpräsident Dulger hat Bundeskanzler Scholz das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Ampel gelobt. Dieses sorge dafür, dass Deutschland leichter zu den Zuwanderern komme, die sein Arbeitsmarkt benötige.
BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter (l-r), Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in Berlin.
Von links BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter, Bundeskanzler Olaf Scholz und Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger in Berlin.Foto: Andreas Hoenig/dpa
Von 22. Februar 2024

Bundeskanzler Olaf Scholz hat seiner Regierung am Dienstag, 20. Februar, ein gutes Zeugnis bezüglich der Sicherung von Arbeitskräften ausgestellt. Anlässlich des 60. Geburtstags von Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger bescheinigte er der Ampel, die erforderlichen Schritte zur erleichterten Einwanderung von Fachkräften gesetzt zu haben. Das im Juli des Vorjahres verabschiedete Fachkräfteeinwanderungsgesetz sei ein Meilenstein.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz als Dienst an der Wirtschaft

In seiner Rede vor der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin wies Scholz auf die Wichtigkeit der Sicherung des zukünftigen Arbeitskräftepotenzials hin. Deutschland brauche „dringend weitere Zuwanderer in unseren Arbeitsmarkt“, so Scholz – eine Einschätzung, die er mit der BDA und Wirtschaftsweisen wie Monika Schnitzer teilt.

Die Ampel, so der Kanzler, habe mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz aus dem Vorjahr „eines der modernsten Gesetze dieser Art auf der Welt“ geschaffen. Dessen Botschaft sei:

„Wer hier bei uns anpacken will und wer hier bei uns anpacken kann, der ist hier bei uns in Deutschland willkommen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz habe die Bundesregierung die erforderlichen Voraussetzungen dafür geschaffen. Es liege nun an den Arbeitgebern, davon Gebrauch zu machen. Namens der Bundesregierung sagte Scholz zu, die „praktischen Verfahren für die Einreise, für die Visavergabe und die Anerkennung ausländischer Qualifikationen zu verbessern“.

Entbürokratisierung und Erleichterungen gegenüber Vorgängerfassung

Gegenüber den bislang geltenden Regelungen – von der zahlenmäßig begrenzten Green Card der Schröder-Ära bis zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Jahres 2019 – gibt es einige Neuerungen. Dieses galt als ineffizient. Zwar hatte es bedingt durch die Corona-Pandemie ohnehin Startschwierigkeiten, aber auch abseits dieser Problematik beschrieben Praktiker es als unnötig bürokratisch.

Künftig soll es für potenzielle Fachkräfte mehrere Erleichterungen geben. So soll, wer einen Abschluss habe, künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können. Außerdem kann als Arbeitskraft einwandern, wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss habe. Dieser müsse nicht mehr als solcher in Deutschland anerkannt sein. So sollen die Bürokratie reduziert und damit verbundene Verfahren verkürzt werden.

Darüber hinaus gibt es eine sogenannte Chancenkarte zur Arbeitssuche. Diese basiert auf einem Punktesystem. Zu den Auswahlkriterien gehören demnach Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz bislang erst zum Teil in Kraft

Für eine zahlenmäßige Bilanz bezüglich der Erfolge des reformierten Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist es noch zu früh. Im Juli 2023 wurde das Gesetz beschlossen. Um den Behörden ausreichend Vorbereitungszeit zur Umsetzung zu geben, tritt es in mehreren Teilen seit 18. November des Vorjahres sukzessive in Kraft. Einige Regelungen werden erst ab März 2024 beziehungsweise Juni 2024 Geltung erlangen.

Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten zugenommen. Dies zeigt sich an der Zahl der sogenannten Blue Cards, die zu Beginn befristet ausgestellt werden.

Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge haben von 2012 bis 2022 fast 200.000 akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erstmalig eine Blue Card erhalten. Von jenen Fachkräften, die diese Karte zwischen 2012 und 2017 erhalten hatten, lebten 83 Prozent auch nach fünf Jahren weiterhin in Deutschland.

Zu den Hauptherkunftsländern für Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die nach Deutschland eingewandert sind, gehören Indien, die Türkei, die USA und Serbien. Gleichzeitig haben allerdings auch viele Hochqualifizierte deutscher und nichtdeutscher Staatszugehörigkeit Deutschland verlassen. Dies hat den Effekt der Fachkräftezuwanderung vielfach neutralisiert.

Bund will auch vorhandene Potenziale mobilisieren – doch das kostet Zeit und Geld

Der Fachkräftemangel in Deutschland ist ein Problem, das nahezu alle Wirtschaftsbereiche betrifft. Am stärksten sind die Engpässe jedoch im Handwerk, in der Metall- und Elektroindustrie, im MINT-Bereich und in den Gesundheitsberufen zu spüren.

Die Bundesregierung setzt grundsätzlich auf eine Kombination aus inländischen Potenzialen und qualifizierter Einwanderung, um den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Bereichen wie dem Bau, dem Handwerk oder der Elektrotechnik, wo bereits jetzt spürbare Engpässe zu beklagen sind, gestaltet sich dieser Prozess allerdings als mühselig.

Um bereits im Land befindliche Potenziale zu mobilisieren, versucht der Bund, die Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Menschen zu erhöhen. Zugleich will man Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung forcieren.

Auch angesichts des hohen Fachkräftebedarfs sollte der Übergang von „Hartz IV“ zu „Bürgergeld“ dazu führen, dass nicht mehr schnellstmögliche Vermittlung um jeden Preis stattfindet. Stattdessen sollte es mehr Qualifizierung geben. Allerdings scheiterte eine Umsetzung nicht zuletzt am Widerstand der unionsgeführten Länder – und an Sparzwängen der Bundesregierung infolge der Haushaltskrise.

Im Jahr 2022 lag die Zahl der offenen Stellen in Deutschland insgesamt bei rund 1,98 Millionen.



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