Scholz spricht sich für Geschlechterparität in deutschen Parlamenten aus

Der Kanzler will eine ordentliche Gesetzesänderung, sodass das Bundesverfassungsgericht „happy“ ist. Eine Mehrheit im Kabinett gibt es für den Vorstoß im Moment allerdings nicht.
Blick in den Deutschen Bundestag (Symbolbild).
Im Deutschen Bundestag sollten nach Ansicht von Kanzler Scholz Männer und Frauen zu gleichen Anteilen vertreten sein. (Symbolbild).Foto: Kay Nietfeld/dpa
Von 27. August 2023

Nach dem Willen von Bundeskanzler Olaf Scholz sollen der Bundestag und die Landesparlamente zu gleichen Anteilen von Männern und Frauen besetzt sein. Damit das auch umgesetzt wird, will der SPD-Politiker die Parität gesetzlich vorschreiben. Bei einer Veranstaltung der Sozialdemokraten am Donnerstag, 24. August, in München machte er aber auch klar, dass er für eine entsprechende Gesetzesänderung auf absehbare Zeit keine Mehrheiten sieht. „Das wird wohl noch dauern“, antwortete er laut „Welt“ auf eine Frage aus dem Publikum.

Verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine gesetzliche Regelung der Geschlechterparität wies der Kanzler zurück: „Es gibt einen Weg, das ordentlich zu machen und es so zu machen, dass das Bundesverfassungsgericht mit allem happy ist“, sagte er.

Derzeit 35 Prozent Frauen im Bundestag

Derzeit liegt der Frauenanteil im Bundestag bei 35 Prozent. Nur den Fraktionen von Grünen (59,3 Prozent) und Linken (53,8 Prozent) gehören mehr Frauen als Männer an. Bei der SPD sind 41,7 Prozent Frauen, bei der FDP 23,9 Prozent und bei der CDU 23,3 Prozent. Den geringsten Frauenanteil gibt es mit 13,3 Prozent bei der AfD.

Laut „Welt“ gehörten der Ministerriege von Scholz anfangs mit jeweils acht genauso viele Frauen wie Männer an. Seit dem Rücktritt von Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD), die dann ihr Parteifreund Boris Pistorius ersetzte, haben die Männer wieder ein leichtes Übergewicht im Kabinett.

Scholz spricht stets von Männern und Frauen, übersieht dabei aber das dritte Geschlecht „Divers“, das seit 2019 ins Geburtenregister eingetragen werden kann. Außerdem gibt es mindestens 60 weitere Geschlechtsidentitäten, die keine Berücksichtigung finden – weder beim Kanzler noch in der Diskussion der Wahlrechtskommission.

Kommission schwankt zwischen „Soft Law“ und „Hard Law“

Mit dem Thema Parität hat sich die Wahlrechtskommission im Bundestag bereits mehrfach befasst. Nach einer dritten Sitzung im Oktober 2022 fasste die Sachverständige Prof. Dr. Stefanie Schmahl alle Vorschläge für ein „Soft Law“, das verfassungsrechtlich unproblematisch sei, zusammen.

Schmahl selbst befürwortet zwar einen höheren Frauenanteil, ist aber eine Gegnerin des Paritätsgesetzes. Beispielsweise könnten Mutterschutz und Elternzeit für Frauen und Männer im Abgeordnetengesetz verankert werden. Denkbar wären auch „finanzielle Anreize“ für Parteien, meint Schmahl. Dabei sei jedoch darauf zu achten, dass dies nicht zu einer Sanktionierung anderer Parteien führe.

Alles in allem böte sich die Möglichkeit, den Anteil von Frauen in Parlamenten mit „verbindlichen Regeln“ zu stärken. „Vielleicht sollte man das versuchen, bevor man ein Gesetz wählt, das meines Erachtens ziemlich sicher verfassungswidrig wäre“, wird die Sachverständige auf der Seite des Bundestages zitiert.

Anders sehen das die Sachverständigen Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski und Elke Ferner. Sie plädieren für eine gesetzliche Regelung, ein „Hard Law“. Zur Begründung führen sie die Erfahrungen mit Selbstverpflichtungen, etwa bei der Wirtschaft, an. „Katastrophal“ seien die gewesen, sagt Laskowski: „Da tut sich nichts.“ Die Selbstverpflichtungen seien nur eingegangen worden, um Gesetze zu verhindern.

Strukturen in den Parteien aufbrechen

In den Parteien müssten Strukturen aufgebrochen werden, meint sie. Ihr Modell einer „paritätsabhängigen Mandatszuteilung“ sieht eine abwechselnde Mandatszuteilung nach Geschlecht vor. Würden etwa die ersten zehn Direktmandate an Männer gehen, dann müssten auf den Listenplätzen erst zehn Frauen berücksichtigt werden, um die Parität herzustellen.

Verfassungsrechtlich wäre das ihrer Ansicht nach zu rechtfertigen. Auch könne auf gesetzliche Verpflichtungen der Parteien dabei verzichtet werden. Die Parteien hätten es in der Hand, inwieweit eine paritätische Zuteilung möglich wird.

Elke Ferner plädierte für den Mut, im Parlament eine Regelung zu verabschieden, die dann vom Bundesverfassungsgericht bewertet wird. Sollte sie von Karlsruhe verworfen werden, „dann wissen wir wenigstens, woran wir sind“, sagte Ferner, die sich für „wirksame Maßnahmen“ ausspricht. Ein „Soft Law“ würde das nur verhindern.

Während der Sachverständige Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff die Abgeordneten dazu ermutigt, „das zu tun, was sie für richtig halten“, sieht seine Sachverständigenkollegin Prof. Dr. Jelena von Achenbach Paritätsvorgaben als ein Öffnungsinstrument, um „einen Kulturwandel anzuschieben“.

Es gehe um den Abbau einer faktischen Männerquote. Der Gesetzgeber sollte ihrer Ansicht nach selbstbewusst seinen Gestaltungsspielraum ausfüllen und nicht „orakeln, was das Bundesverfassungsgericht sagt“.

Vertreter der Bundestagsfraktionen nahmen an den Gesprächen ebenfalls teil – mit unterschiedlichen Haltungen zum Thema, wie sich bei der abschließenden Präsentation im Mai 2023 zeigte.

Uneins über konkreten Handlungsbedarf

So war sich die Kommission zwar darin einig, den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen, uneins blieben die Teilnehmer beim konkreten Handlungsbedarf. SPD und Bündnis 90/Die Grünen halten ein Paritätsgesetz für zwingend notwendig und haben keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Hingegen lehnt die FDP Regelungen im Wahlrecht, die eine Besetzung des Bundestages mit Personen eines bestimmten Geschlechts zu einem bestimmten Prozentsatz bewirken, ab und hält sie im Gegensatz zu den beiden Koalitionspartnern sehr wohl für verfassungswidrig.

Die Unionsfraktion und ihre Sachverständigen empfehlen, Maßnahmen „unterhalb der Schwelle einer verbindlichen Quotenregelung zu ergreifen“. Aus Sicht der AfD-Fraktion verstößt eine Quotenregelung von Mandaten oder Kandidaturen, die an das biologische Geschlecht anknüpft, gegen das wahlrechtliche Gleichheitsprinzip. Die Linke empfiehlt, die Chancengerechtigkeit von Frauen durch eine Paritätsregelung sicherzustellen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion