Söder droht mit Klage gegen geplante Wahlrechtsreform

CSU-Chef Markus Söder hat mit einer Verfassungsklage gegen die von der Ampel-Koalition geplante Wahlrechtsreform gedroht. "Wir betrachten es tatsächlich als eine Attacke auf die Demokratie", sagte Söder.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU).Foto: Christoph Schmidt/dpa
Epoch Times13. März 2023

CSU-Chef Markus Söder hat mit einer Verfassungsklage gegen die von der Ampel-Koalition geplante Wahlrechtsreform gedroht. „Wir betrachten es tatsächlich als eine Attacke auf die Demokratie“, sagte Söder am Montag nach einer Sitzung des CSU-Vorstands in München zu den bekannt gewordenen Reformplänen, die eine Reduzierung der Bundestagsmandate auf 630 vorsehen. Söder sagte, die CSU werde dem Vorschlag nicht zustimmen und eine Klage vorbereiten.

Söder kritisierte insbesondere, dass nach den Koalitionsplänen ein gewonnenes Direktmandat – darüber entscheidet die Erststimme – nicht mehr den Einzug in den Bundestag garantiert. „Der Bürger wird entmündigt“, sagte Söder. Nach den ersten Berechnungen der CSU könne dies etwa in München und Nürnberg dazu führen, dass Wahlkreissieger nicht in den Bundestag kommen.

Die CSU halte die Pläne deshalb für klar verfassungswidrig und glaube nicht, dass die Neuregelung vor dem Bundesverfassungsgericht durchkomme. Söder kritisierte auch den geplanten Wegfall der Grundmandatsklausel, die es bisher ermöglicht hatte, mit drei gewonnenen Direktmandaten eine Fraktion im Deutschen Bundestag zu stellen. Wegen dieser Klausel ist die Linke in Fraktionsstärke im Bundestag, obwohl sie bei der vergangenen Bundestagswahl nur 4,9 Prozent geschafft hat.

Söder sagte, er sei kein Anhänger der Linken, aber hier werde eine seit 1990 eingeübte Verfassungstradition ohne Not gestrichen. Er warf der Ampel vor, sie versuche, sich eigene Mehrheiten zu sichern.

Der Bundestag soll voraussichtlich noch diese Woche über einen Gesetzentwurf abstimmen, mit dem ab der nächsten Legislaturperiode der Bundestag eine festgeschriebene Größe von 630 Abgeordneten umfasst. Ein erster Gesetzentwurf sah eine Regelgröße von 598 Abgeordneten vor, diesen Entwurf überarbeiteten die Regierungsfraktionen vor der Abstimmung im Bundestag. (AFP/mf)



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