Soldaten ziehen gegen COVID-Impfung vor Gericht

Eine Impfquote von 94 Prozent in der Bundeswehr zeigt klar: Nicht jeder Soldat lässt sich impfen, selbst wenn empfindliche Konsequenzen drohen. Zwei Offiziere zogen sogar vor Gericht. Anfang Juni stehen die nächsten Verhandlungstermine an.
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Nicht jeder deutsche Soldat ist gegen COVID geimpft.Foto: iStock
Von 28. Mai 2022


Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit. Wer als Soldat in der Bundeswehr dient, muss hohe Anforderungen an die körperliche Fitness erfüllen. Wenn es um anstehende Impfungen geht, ist dienstlicher Gehorsam oberste Pflicht. Sollte sich ein Soldat der anstehenden Impfung widersetzen, muss er mit dienstlichen Konsequenzen rechnen. Die Frage, ob dies auch für die COVID-Impfung gilt, prüft derzeit das Bundesverwaltungsgericht Leipzig.

Die COVID-Impfung inklusive Auffrischungsimpfung wurde im November 2021 in das Basis-Impfschema der Bundeswehr aufgenommen. „Damit ist die Impfung auch für Personen verpflichtend, die sich in einer Reservedienstleistung befinden“, heißt es auf der Website der Bundeswehr. Doch nicht alle Soldaten unterziehen sich einer COVID-Impfung. Anfang Januar 2022 lag die Impfquote bei der Bundeswehr bei etwa 94 Prozent. Zwei Bundeswehroffiziere reichten eine Wehrbeschwerde gegen die COVID-Impfung ein.

Am 3. Mai hatte es in einer etwa zehnstündigen Verhandlung eine erste Beweisaufnahme vor dem Ersten Wehrsenat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig gegeben. Die Soldaten argumentierten, dass die COVID-Impfung ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletze, da die Impfung mit einem nicht unerheblichen Gesundheitsrisiko einhergehe. Untermauert wurde dies mit handfesten Daten der vernommenen Zeugen, unter ihnen der renommierte Reutlinger Pathologe Prof. Dr. Arne Burkhardt, der Datenanalyst Tom Lausen und Prof. Dr. Sucharit Bhakdi.

Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht und Fachautorin aus Heidelberg, war eine der Anwälte, die im Prozess für die Offiziere auftrat. Sie wertete die Beweisaufnahme als Teilerfolg. Denn anstatt ein Urteil zu verkünden, beraumte das Gericht zwei weitere Termine an.

In einem weiteren Schriftsatz führte Bahner dem Gericht die Aussage einer hochrangigen Militärärztin  der US-Luftwaffe vor Augen, welche die COVID-Impfung für gesunde Menschen völlig infrage stellt.

US-Militärärztin fordert Flugverbot für COVID-Geimpfte

Bereits im Oktober 2021 war die Militärärztin Theresa Long mit ihren „sehr besorgniserregenden Erfahrungen der Behandlung“ von jungen und gesunden Soldaten nach COVID-Impfungen an die Öffentlichkeit herangetreten, wie „Global Research“ berichtete.

„Militärflieger sind eine Untergruppe der Militärbevölkerung, die die strengsten medizinischen Standards erfüllen muss, um den Flugstatus zu erhalten. Die von mir betreuten Pilotenschüler sind hauptsächlich zwischen 20 und 30 Jahre alt, männlich und in ausgezeichneter körperlicher Verfassung. Das Risiko einer ernsthaften Erkrankung oder eines Todes durch SARS-CoV-2 ist bei dieser Gruppe minimal, die Überlebensrate liegt bei 99,997 Prozent“, so die US-Ärztin.

In ihrem Bericht heißt es weiter: „Ich habe persönlich beobachtet, wie die körperlich fitteste Soldatin, die ich in über 20 Jahren in der Armee gesehen habe, innerhalb weniger Wochen nach der Impfung von einer Athletin auf Colligate-Niveau, die für die Ranger School trainierte, zu einer körperlich geschwächten Frau mit Herzproblemen, einem neu diagnostizierten Hypophysen-Hirntumor und Schilddrüsenfehlfunktionen wurde.“

Krank nach Impfung

Zudem erzählten ihr mehrere Militärärzte aus erster Hand, dass die Zahl der jungen Soldaten mit Migräne, Krebs, Verdacht auf Herzmuskelentzündung und kardialen Symptomen nach der Impfung erheblich gestiegen ist. Es gebe Berichte von zahlreichen Soldaten und Zivilisten des Verteidigungsministeriums, die nach der Impfung krank, bettlägerig, geschwächt und für Tage bis Wochen arbeitsunfähig waren. Soldatinnen berichteten über Menstruationsstörungen.

Eine Einsicht in die Krankenakten von drei Flugbesatzungsmitgliedern, die unter einer Lungenembolie litten, sorgte für weitere Bedenken. Alle drei Fälle traten binnen 48 Stunden nach der Impfung auf – einer verstarb, die beiden anderen landeten auf der Intensivstation. „Ich kann dieses Ergebnis nur auf die COVID-19-Impfstoffe als Ursache für diese Ereignisse zurückführen. Alle Personen befanden sich vor der Impfung in bester körperlicher Verfassung und bei allen trat das Ereignis innerhalb von zwei Tagen nach der Impfung auf.“

Nach durchgeführten Untersuchungen von geimpften und ungeimpften Soldaten richtete die Ärztin einen dringenden Appell an das Pentagon: Sämtlichen Piloten aller Streitkräfte, die einen COVID-Impfstoff erhalten hatten, solle ein Flugverbot erteilt werden.

Der Einsatz von mRNA-Impfstoffen stelle in den US-Streitkräften ein Risiko unbestimmten Ausmaßes dar, so die Ärztin weiter. Demgegenüber stünden weniger als 20 von 1,4 Millionen aktiven US-Soldaten, die an der zugrunde liegenden SARs-CoV-2 gestorben sind. Laut Bahner ist diese Aussage mit der Situation in Deutschland vergleichbar. Nach Angaben der Bundesregierung gab es lediglich zwei Corona-Todesfälle unter 215.000 Soldaten – in zwei Jahren, das wäre durchschnittlich ein Soldat pro Jahr.

Bahner fordert Fakten von Bundeswehr

Die Medizinrechtlerin hat nun einen Fragenkatalog zur Beweiserhebung erstellt, zu dem das Verteidigungsministerium umfangreiche Informationen vorlegen soll. Sie fordert Nachweise, ob die beiden verstorbenen deutschen Soldaten gegen COVID geimpft waren und wie sie vor ihrem Tod medizinisch behandelt wurden.

Bezüglich einer von der Bundeswehr im Gerichtstermin geäußerten Behauptung, dass 6.000 Soldaten an Long COVID – die laut Wissenschaftlern nicht nur auf eine COVID-Erkrankung, sondern auch eine Impfung zurückzuführen sein kann – erkrankt seien, verlangt Bahner auch hier weitere Daten und fragt, ob diese gegen COVID geimpft wurden. Aufgrund der Impfquote von 94 Prozent könne davon ausgegangen werden. Damit dränge sich die Frage auf, ob Long COVID durch die Impfung bedingt sei.

Bahner beantragte die Ladung und Vernehmung der ärztlichen Leiter der fünf Bundeswehr-Reha-Kliniken sowie weiterer Beweise für die Behauptung des Bundesverteidigungsministeriums, dass durch die Impfung die monatlichen Inzidenzwerte reduziert wurden. Auch in die Dienstanweisungen des Sanitätsdiensts der Bundeswehr will sie Einsicht nehmen und prüfen, wie bei der Bundeswehr mit Meldungen zu Nebenwirkungen umgegangen wird.

„Nachdem bislang bundesweit eine massive Leugnung von Impfnebenwirkungen zu verzeichnen ist“, rechnet Bahner von einer Dunkelziffer an Nebenwirkungen, die über 95 Prozent, möglicherweise bei 99 Prozent liegt. Außerdem verlangt sie die Vorlage der Bundeswehrstatistik zu Erkrankungen und Todesfällen von 2018-2022.

„Die erbetenen Zahlen sind unabdingbar für die Bewertung der Notwendigkeit der Aufnahme der COVID-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr“, erklärt Bahner. Nur wenn durch die COVID-Erkrankung im Vergleich zu den Vorjahren eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Soldatinnen und Soldaten stationär behandelt wurde, erkrankt oder sogar verstorben sei, scheine die COVID-Impfung nach ihrer Rechtsauffassung als eine vorbeugende Maßnahme gerechtfertigt.

Für den 7. und 8. Juni soll die Beweisaufnahme vor dem Gericht fortgesetzt werden.

Alle Schriftsätze der am Verfahren beteiligten Anwälte finden Sie auf der Homepage unter www.covidimpfung-soldaten.de



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