SPD und FDP stellen regelmäßige Einkommensprüfung bei Grundrente infrage

Wer mindestens 33 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient hat, kann Grundrente beziehen. Zuvor steht aber noch eine regelmäßige Einkommensprüfung an.
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Senioren am Strand.Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times7. Februar 2024

Rentenexpertinnen von SPD und FDP haben die regelmäßige Einkommensprüfung bei der Grundrente infrage gestellt. Die SPD habe sich immer dafür eingesetzt, dass die Grundrente bei Bedarf ohne Einkommens- oder Vermögensprüfung ausgezahlt werde, sagte Tanja Machalet, rentenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, den Zeitungen der „Funke-Mediengruppe“.

Man habe den Kompromiss akzeptieren müssen, um in der vergangenen schwarz-roten Koalition überhaupt eine Grundrente verabschieden zu können. „Dass die Einkommensprüfung nicht nur zu unnötigem Aufwand für die Rentenversicherung führt, sondern auch Probleme mit sich bringt für diejenigen, die die Grundrente zum Leben brauchen, ist leider das Ergebnis.“

Die SPD kündigte an, die staatliche Leistung für Menschen, die mindestens 33 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben, überprüfen zu wollen.

FDP: Jeder vierte Euro geht in Bürokratie

Auch von der FDP gibt es Kritik an der Einkommensprüfung. „Sie ist zu bürokratisch, erreicht nicht zielgenau denjenigen, die sie benötigen, und verschlingt horrende Verwaltungskosten“, sagte Anja Schulz, rentenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion der „Funke Mediengruppe“

Jeder vierte Euro, der für die Grundrente aufgewendet werde, lande nicht bei den Rentnern, sondern dort, wo die jährliche Neurechnung der Einkommensanrechnung stattfinde.

Grundrente gekürzt

Anfang des Jahres meldeten sich bei den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden zahlreiche Grundrentenbezieher, denen nach der Einkommensprüfung die Bezüge gekürzt wurden. Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschlands (SoVD) kritisierte das Vorgehen.

„Das sorgt zurecht für Frust bei vielen Betroffenen und zeigt einmal mehr, wie unsinnig die Einkommensprüfung bei der Grundrente ist“, sagte SoVD-Vorsitzende Michaela Engelmeier. Diese Prüfung habe ihr Verband von Anfang an kritisiert.

„Gerade jetzt – in einer Phase der hohen Inflation – muss wenigstens die Einkommensprüfung bei der Grundrente ausgesetzt, am besten ganz gestrichen werden“, so Engelmeier. Ansonsten führe der gut gemeinte Gedanke einer Grundrente nur zu einem weiteren Vertrauensverlust in die gesetzliche Rente, aber auch in den Staat.

Die Grundrente war Anfang 2021 für Menschen eingeführt worden, die mindestens 33 Jahre Beiträge in die Rentenkasse gezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Es handelt sich um einen Zuschlag zur Rente. Insgesamt profitieren nach Zahlen aus 2023 rund 1,1 der etwa 21 Millionen Rentner davon.

Die Einkommensüberprüfung erfolgt jährlich. Für den vollen Aufschlag darf das Monatseinkommen als Rentner bei maximal 1.375 Euro für Alleinstehende oder 2.145 Euro für Eheleute oder Lebenspartner liegen. Geprüft werden das zu versteuernde Einkommen, der steuerfreie Teil der Rente sowie Kapitalerträge. (dpa/dts/red)



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