Staatsanwaltschaft will Puigdemont abschieben

Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht in Schleswig einen Auslieferungshaftbefehl für den katalanischen Separatistenführer Carles Puigdemont beantragt.
Titelbild
Carles Puigdemont am 27. Oktober bei einer Plenarsitzung der katalanischen Regionalregierung.Foto: Quique Garcia/dpa
Epoch Times3. April 2018

Die Generalstaatsanwaltschaft von Schleswig-Holstein will den in Deutschland festgenommenen früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Es liege ein zulässiges Auslieferungsersuchen vor, teilte die Behörde am Dienstag in Schleswig mit. Über den Antrag und muss nun das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht (OLG) entscheiden.

Eine „intensive Prüfung“ des von der spanischen Justiz erwirkten europäischen Haftbefehls habe ergeben, dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliege, erklärte die Staatsanwaltschaft. Es sei daher mit einem „ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahren“ zu rechnen. Zudem bestehe Fluchtgefahr. „Weniger einschneidende Maßnahmen“ als Auslieferungshaft seien deshalb nicht geeignet.

Puigdemont war am 25. März auf Grundlage eines von einem Gericht in Madrid erneuerten europäischen Haftbefehls bei der Durchreise durch Schleswig-Holstein festgenommen worden. Seitdem befindet er sich in der Justizvollzugsanstalt in Neumünster in Gewahrsam.

Die Festnahme des katalanischen Politikers war die jüngste Wendung im Konflikt um eine Abspaltung Kataloniens von Spanien, der nach einer Volksabstimmung und der einseitigen Verkündung der Unabhängigkeit durch die Region im Oktober eskaliert war. Danach wurde Puigdemont als Regionalpräsident abgesetzt und floh nach Belgien, um der Festnahme in Spanien zu entgehen.

Die Reaktivierung des Haftbefehls durch die spanische Justiz erfolgte während einer Reise Puigdemonts nach Finnland. Auf der Rückfahrt in Richtung Belgien fuhr er mit dem Auto auch durch Schleswig-Holstein. Polizisten nahmen ihn an einer Autobahn fest. Spanien wirft dem Politiker Rebellion sowie die Veruntreuung von öffentlichen Geldern für das Referendum vor. Ihm drohen im Fall einer Verurteilung bis zu 30 Jahre Gefängnis.

Die Entscheidung über den Haftbefehl und die Zulässigkeit der Auslieferung liegt bei den Richtern des schleswig-holsteinischen OLG in Schleswig. Wie lange dies dauert, sei „derzeit noch offen“, teilte das Gericht am Dienstag mit. Es bestätigte zugleich den Eingang des Antrags der Generalstaatsanwaltschaft.

Der von der spanischen Justiz erhobene Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf, trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen ein verfasssungswidriges Referendum abgehalten zu haben, erklärte die Generalstaatsanwaltschaft. Das entspreche dem Vorwurf des Hochverrats nach deutschem Strafgesetz. Es sei nicht gesetzlich erforderlich, dass die Vorschriften wortgleich seien. Auch der Untreuevorwurf entspreche den deutschen Strafgesetzen.

Puigdemonts Anwälte legten inzwischen in Spanien Einspruch gegen die gegen ihren Mandanten erhobenen Vorwürfe ein. In dem 85-seitigen Schriftsatz fordern sie unter anderem, dass die im Oktober von Spaniens Oberstem Gerichtshof in Madrid gefällte Entscheidung für Verfahren gegen Puigdemont und 24 weitere Vertreter der katalanischen Unabhängigkeitsbewegung für nichtig erklärt wird.

Der Vorwurf der Rebellion sei nicht haltbar, erklärte Puigdemonts Anwalt Jaume Alonso-Cuevillas. Schließlich setze der Tatbestand voraus, dass es eine gewaltsame Erhebung gegeben habe. Wenn es im Zuge des Unabhängigkeitsreferendums am 1. Oktober überhaupt zu Gewalt gekommen sei, habe es sich um „isolierte“ Fälle gehandelt, erklärte er. Für diese seien allein die Urheber verantwortlich. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion