Streit um Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern: Gericht sieht keine landesweite Bedrohung in Afghanistan

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers die Position bestätigt, dass in Afghanistan keine landesweite Bedrohung für jeden Rückkehrer bestehe.
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Ein von Deutschland abgeschobener Flüchtling erreicht Kabul, Afghanistan. 24. Januar 2017.Foto: WAKIL KOHSAR/AFP/Getty Images
Epoch Times20. September 2017

Im Streit um Abschiebungen nach Afghanistan hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Fall eines abgelehnten Asylbewerbers die Position bestätigt, dass in dem Land keine landesweite Bedrohung für jeden Rückkehrer bestehe.

Das Gericht wies daher in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil die Klage des Manns ab. Auch nach dem Anschlag auf die deutsche Botschaft Ende Mai sei die Lage in Afghanistan „regional unterschiedlich“. (Az. 8 A 11005/17.OVG)

Die Bundesregierung hatte nach dem Anschlag von Kabul, bei dem mehr als 150 Menschen getötet und etwa weitere 400 verletzt worden waren, die Abschiebungen nach Afghanistan zunächst ausgesetzt. In der vergangenen Woche wurden aber erstmals wieder mehrere Afghanen in ihr Heimatland abgeschoben. Nach Angaben von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) handelte es sich bei allen von ihnen um Straftäter.

In dem nun vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Fall ging es um einen jungen Mann, dessen Asylantrag durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden war. Dagegen klagte er ohne Erfolg vor dem Verwaltungsgericht. Er beantragte daraufhin vor dem OVG die Zulassung einer Berufung und argumentierte dabei, dass mittlerweile von einer landesweiten Bedrohung in Afghanistan auszugehen sei.

Die Koblenzer Richter teilten diese Auffassung zurück. Auch aufgrund der aktuellen Lagebeurteilung des Auswärtigen Amts von Ende Juli ergäben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass landesweit von einer „ernsthaften individuellen Bedrohung jedes Rückkehrers“ auszugehen sei, erklärte das Gericht.

Zwar habe sich die Sicherheitslage seit Anfang 2016 insgesamt deutlich verschlechtert, doch die Bedrohung sei in den „einzelnen Provinzen stark unterschiedlich“. (afp)



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