Stromsperren im Winter für Arme: Ruf nach Ausnahmen und mehr Hartz IV

Frieren ohne Strom, während andere Weihnachten feiern: Kurz vor dem Fest kocht die Kritik der Sozialverbände an Stromsperren für Arme wieder hoch. Fachleute fordern klare Ausnahmeregelungen für Kranke, Schwangere und Familien mit Säuglingen.
Titelbild
Ein Haus im Winter in Deutschland.Foto: CAROLINE SEIDEL/AFP/Getty Images
Epoch Times22. Dezember 2017

Verbraucherschützer und Sozialverbände fordern Ausnahmeregelungen für Stromsperren wegen unbezahlter Rechnungen.

Familien mit Säuglingen, Hochschwangere und Kranke, die elektrisch betriebene Geräte etwa zur Atemunterstützung benötigen, müssten gesetzlich von solchen Sperren ausgenommen werden, sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale NRW der Deutschen Presse-Agentur. Bisher entschieden in solchen Fällen die Gerichte mit teils unterschiedlichem Ausgang.

Außerdem müsse das Energiebudget in den Hartz-IV-Leistungen dringend aufgestockt werden, fordert die Caritas. „Wenn Alleinstehende und Familien, die von Arbeitslosengeld II leben, ihre Stromkosten dadurch finanzieren müssen, dass sie an der Kleidung oder am Essen sparen, ist das beschämend in einem reichen Land wie Deutschland“, sagte der Präsident des Deutschen Caritasverbandes, Peter Neher.

Nach den jüngsten vorliegenden Zahlen der Bundesnetzagentur ist allein 2016 wegen unbezahlter Rechnungen rund 330 000 Haushalten in Deutschland der Strom abgestellt worden. Zudem gab es etwa 6,6 Millionen Sperr-Androhungen gegen säumige Zahler. Dabei gebe es immer wieder extreme Fälle, sagte die Sprecherin der NRW-Verbraucherzentrale. So sei einer NRW-Familie mit einem fünf Wochen alten Säugling eine Sperre angedroht worden. Am Ende sei dies aber verhindert worden.

Kritiker sehen die konstant hohe Zahl der Stromsperren auch im Zusammenhang mit der Verteuerung des Stroms im Zuge der Energiewende. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Strompreis für Haushaltskunden von 15 Cent pro Kilowattstunde auf um die 30 Cent verdoppelt. Die durchschnittlichen Realeinkommen wuchsen in der Zeit dagegen nur im einstelligen Prozentbereich.

Die Stromkonzerne nehmen den Staat in der Pflicht: „In den vergangenen Jahren sind die Energiepreise durch den starken Anstieg der Steuern und Abgaben auf Strom deutlich gestiegen“, sagte ein Sprecher des Branchenverbandes BDEW. Probleme einkommensschwacher Haushalte müsse die staatliche Sozialpolitik lösen – etwa durch eine Anpassung der Sozialhilfeleistungen an die Inflation und das tatsächliche Energiepreisniveau. Die Versorger versuchten selbst, Sperrungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Kunden mit Zahlungsproblemen sollten sich möglichst schnell melden und eine Ratenzahlung aushandeln, sagte der Sprecher.

Besonders betroffen sind nach einer Auswertung des Strompreis- und Verbraucherportals Check24 Hartz-IV-Empfänger. Sie hätten 2017 im Schnitt (Singlehaushalt 2000 Kilowatt) 690 Euro für ihren Strom bezahlt. Der Regelsatz für „Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung“ betrage aber selbst nach der geplanten leichten Erhöhung 2018 im bundesweiten Schnitt nur maximal 532 Euro – 158 Euro zu wenig.

Die Caritas fordert wie der BDEW ein Energiebudget nach dem tatsächlichen Bedarf – also die Übernahme der realen Kosten. „Es wäre wichtig, dass die Hartz-IV-Sätze und das Wohngeld erhöht werden, um die Steigerungen beim Strompreis zu kompensieren“, fordert auch der Fraktionsvize der Grünen im Bundestag, Oliver Krischer. „Obwohl die wirtschaftliche Situation in Deutschland so gut wie lange nicht mehr ist, verharren die Stromsperren auf hohem Niveau. Das ist Ausdruck der sozialen Spaltung unserer Gesellschaft“, sagte er.

Stromsperren sind als letztes Mittel der Versorger bei Zahlungsrückständen von mindestens 100 Euro, mehreren Mahnungen und einer Sperr-Androhung mit letzter Zahlungsfrist möglich. Sie müssen aber verhältnismäßig sein, heißt es in der entsprechenden Verordnung. Für die Betroffenen bringen Sperren hohe Zusatzkosten, denn die Kunden müssen nicht nur die aufgelaufenen Rechnungen, sondern auch die Sperrung und den späteren Wiederanschluss selbst bezahlen.

Die Verbraucherzentrale NRW betreibt mit finanzieller Unterstützung der Versorger und der Landesregierung seit 2012 eine kostenlose Budget- und Rechtsberatung für Kunden, die ihre Energierechnung nicht bezahlen können. Sie wurde dafür vor kurzem in einem europaweiten Wettbewerb der Non-Profit-Organisation Ashoka mit dem 1. Preis ausgezeichnet. Bei rund 4.600 Beratungen in den 13 Projektstädten wurden angedrohte Versorgungsunterbrechungen in 80 Prozent der Fälle abgewendet. 60 Prozent der bereits vorgenommenen Stromsperren wurden zeitnah wieder aufgehoben. (dpa)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion