Terroristischer Islamismus: In Deutschland eine der größten Bedrohungen

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Im Dezember 2016 fuhr ein Mann mit einem schweren Lastwagen in den überfüllten Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz. Bei dem Anschlag wurden 12 Menschen getötet und 48 verletzt.Foto: Michele Tantussi/Getty
Epoch Times22. Juni 2021

Die Innenpolitiker der Unionsfraktion fordern schärfere Maßnahmen gegen islamistische Gefährder.

„Der terroristische Islamismus ist und bleibt eine der größten Bedrohungen der inneren Sicherheit in Deutschland und Europa“, heißt es in einem Positionspapier der Arbeitsgruppe Innen und Heimat, über das die „Welt“ berichtet.

In einer freiheitlichen Gesellschaft ließen sich Terroranschläge zwar nicht zu 100 Prozent ausschließen, aber: „Wir müssen an die Grenzen des rechtsstaatlich Möglichen gehen, um sie zu verhindern – zum Schutz unserer Bevölkerung.“

Als Beispiele erwähnen die Verfasser die terroristischen Anschläge in Paris, Dresden, Nizza und Wien im vergangenen Jahr.

„Unsere Sicherheitsbehörden haben rund 570 Islamisten auf dem Schirm, denen sie jederzeit einem Anschlag zutrauen“, sagten Mathias Middelberg (CDU), innenpolitischer Sprecher der Fraktion, und Alexander Throm (CDU), Obmann der Fraktion im Innenausschuss des Bundestags, der Zeitung.

Befugnisse der Behörden sollen optimiert werden – Politiker wünschen Identifizierungspflicht im Netz

„Nicht immer reichen die aktuellen Befugnisse der Behörden aus, um diese Gefährder wirksam überwachen oder durch Haft jedenfalls vorübergehend unschädlich machen zu können.“ Man müsse deswegen die Regelungen „nachschärfen“.

Konkret schwebt den Innenpolitikern vor, die Identifizierungs- und Inhaftierungsmöglichkeiten von Gefährdern auszubauen. So soll es nach den Vorschlägen künftig teilweise eine Identifizierungspflicht im Netz geben.

„Nummern unabhängige interpersonelle Telekommunikationsdienste“ sollen verpflichtet werden, von den Nutzern „Identifizierungsmerkmale“ zu erheben, heißt es im Positionspapier.

Auch soll der Verfassungsschutz unter „engen Voraussetzungen“ die „Möglichkeit zur Onlinedurchsuchung“ erhalten. Zudem sollen Haftmöglichkeiten ausgeweitet werden.

Straftäter, deren Radikalisierung erst in Haft zutage tritt, sollen auch nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden können. Diese Möglichkeit sei in den vergangenen Jahren „fast vollständig“ abgeschafft worden, heißt es im Papier. (dts-nw)



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