Thüringen sagt Nein zum Impf-Abo: Pflegekräfte brauchen keinen Booster

Entgegen der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes benötigen Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Thüringen ab Oktober keine COVID-19-Auffrischungsimpfung. Damit schlägt das Bundesland einen Sonderweg ein.
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Eine Pflegekraft bereitet eine COVID-19-Impfung vor.Foto: ROB ENGELAAR/ANP/AFP via Getty Images
Von 29. September 2022

Thüringen verlangt von seinen Pflegekräften im Gesundheitswesen ab Oktober keinen Nachweis einer Booster- bzw. Auffrischungsimpfung gegen COVID-19. Stattdessen würden sie weiterhin mit den zwei Basisimpfungen als „vollständig geimpft“ gelten. Das teilte das Gesundheitsministerium am Dienstag in Erfurt mit. Ein entsprechender Erlass gehe an die kommunalen Gesundheitsämter.

Somit geht das Bundesland einen Sonderweg. Denn ab dem 1. Oktober gilt das neu beschlossene Bundesinfektionsschutzgesetz. Demnach gelten ohne Sonderregelung nur noch Menschen als vollständig gegen Corona geimpft, sofern sie drei Impfungen mit einem in der EU (bedingt) zugelassenen Impfstoffe nachweisen können. Auch Bayern und Baden-Württemberg haben einen ähnlichen Weg wie nun Thüringen eingeschlagen.

Kritik an einrichtungsbezogener Impfpflicht

Die gesetzlich vorgeschriebene einrichtungsbezogene Impfpflicht bleibe jedoch weiterhin in Thüringen bestehen, erklärte das Ministerium. Sie ist seit Monaten heftig umstritten, bei Nichteinhaltung können die Behörden Bußgelder verhängen. Thüringen hatte deshalb dem neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes im Bundesrat Mitte September nicht zugestimmt.

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) bemängelte, es fehlten genaue Schwellenwerte, ab denen die Maßnahmen der Länder greifen sollen. Ramelow kritisierte zudem, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit der Neuregelung nicht abgeschafft wurde. Sie gilt nunmehr weiter bis zum 31. Dezember.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht trage immer mehr Unfrieden in die Einrichtungen, so der Linken-Politiker. Befürchtet wird, dass sich der Personalnotstand in Heimen und Gesundheitseinrichtungen weiter verschärfen könnte.

Nein zum Impf-Abo

Auch Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, meldete sich in einer Videobotschaft zu Thüringens Entschluss zu Wort. Sie befürwortet Thüringens „Nein“ zum Impf-Abo. Das Bundesland würde somit dem Versprechen von Politikern und Wissenschaftlern aus dem Jahr 2020 nachkommen, dass man mit zwei Impfungen als vollständig immunisiert gelte.

Zudem ruft Bahner auch die anderen Bundesländer auf, dem Vorbild Thüringens zu folgen: „Lasst die Patienten nicht allein. Es braucht alle Pflegekräfte und Ärzte und erst recht die Nichtgeimpften, die im Zweifel weniger krank sind als die geimpften Mitarbeiter.“ Der Booster sei die rote Linie für Thüringen gewesen und das Bundesland habe entsprechend „klare Kante“ gezeigt.



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