Logo Epoch Times
Unterbringung von Asylsuchenden

Verbände fordern Abschaffung sogenannter „Anker“-Zentren

Ein breites Bündnis von rund 65 Nichtregierungsorganisationen hat eine Abschaffung der sogenannten "Anker"-Zentren für die zentrale Unterbringung von Asylsuchenden gefordert. Menschen würden dort isoliert, entrechtet und ausgegrenzt, hieß es.

top-article-image

Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge in Berlin (Symbolbild).

Foto: Sean Gallup/Getty Images

author-image
Artikel teilen

Lesedauer: 2 Min.

„Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt“, hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. Die Rede war von einer „düsteren Bilanz“ drei Jahre nach Einführung der umstrittenen Zentren.
„Wir fordern die Abschaffung von Anker-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate“, heißt es daher weiter in dem Aufruf.
Unterstützt wird er unter anderem von den Menschenrechtsorganisationen Amnesty International und Pro Asyl, vom Deutschen Caritasverband, der Diakonie Deutschland sowie vom paritätischen Gesamtverband.

Ankunftszentren unter Kritik

Für ein faires Asylverfahren notwendig seien stattdessen Erstaufnahmeeinrichtungen, „die das Ankommen der Menschen in den Mittelpunkt stellen und sie bestmöglich auf das Asylverfahren und den Aufenthalt in Deutschland vorbereiten“, hieß es weiter.
Die ersten „Anker“-Zentren (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückkehr-Zentren) waren Anfang August 2018 eröffnet worden, danach auch eine Reihe ähnlicher Einrichtungen mit anderen Namen in mehreren Bundesländern.
Organisationen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, hatten das Konzept von Anfang an kritisiert. Auch das damalige Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, sei kaum erreicht worden.
Dafür verlören die dort untergebrachten Menschen „wertvolle Zeit für die Integration“, kritisierten die Verbände. Sie dürften „kaum Kontakte nach Außen haben, dürfen neun Monate lang nicht arbeiten, haben nur beschränkte Möglichkeiten, um sich zu bilden und werden durch die frühe Konfrontation mit der möglichen Rückkehr verunsichert“.
All dies verletze damit „die Würde und die Rechte der Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen und anderen besonders Schutzbedürftigen“. Auch der Zugang zu rechtlichem Beistand werde vielfach behindert. (afp/dl)

Kommentare

Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.