Verordnung der Bundesregierung zur Gasumlage stößt auf viel Kritik

Gas wird immer teurer, auf die Verbraucher kommen enorme Mehrkosten zu. Eine staatliche Umlage soll für eine gerechte Verteilung der Belastungen sorgen. Doch es hagelt Kritik.
Eine befristete Gas-Umlage soll Gasversorgern zugute kommen. Für die Verbraucher bedeutet die Maßnahme eine Mehrbelastung.
Bei der Mehrwertsteuer auf die Gasumlage wird es in Deutschland keine Ausnahme geben.Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Illustration
Epoch Times5. August 2022

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Die Verordnung der Bundesregierung für eine staatliche Gasumlage will die Union so nicht akzeptieren. „Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene Gasumlage hat erhebliche handwerkliche Fehler. Sie ist zudem nicht fair“, sagte der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn, der Deutschen Presse-Agentur. Menschen mit kleinem Einkommen warteten seit Monaten auf eine wirkliche Entlastung. Das passe nicht zusammen.

Spahn fügte hinzu: „Dass der Staat über die Mehrwertsteuer an der Sonderumlage noch mitverdient, ist fast zynisch. Die Bürger zahlen so bis zu 100 Euro mehr als nötig wäre. Durch die zweite geplante Umlage, die Speicherumlage, würden noch weitere Belastungen auf die Verbraucher zukommen. „Wenn die Ampel hier nicht zügig nachbessert, werden wir im Deutschen Bundestag die Aufhebung dieser Verordnung zur Gasumlage beantragen“, sagte der CDU-Politiker.

Aus Kreisen des von Robert Habeck (Grüne) geführten Wirtschaftsministeriums hieß es dazu, es sei wichtig, dass auf die Umlage keine Mehrwertsteuer erhoben werde. „Das ist nicht vermittelbar.“ Aber hier liege die Zuständigkeit beim FDP-geführten Finanzministerium. Dieses müsse prüfen, wie das geht.

Debatte um Rolle der Energiewirtschaft

Kritik zur Umlage kam auch aus der Industrie. VDA-Präsidentin Hildegard Müller räumte zwar ein: „Die beschlossenen Regelungen zur Gasumlage sind ein notwendiges Übel, um die Energieversorgung Deutschlands aufrecht zu erhalten“. Aber: Für eine faire Lastenverteilung hätte die Bundesregierung auch die Energiewirtschaft stärker in die Pflicht nehmen müssen. Stattdessen sollten Unternehmen und Privatverbraucher über die Maßen belastet werden.

Die Chefin des Verbands der Automobilindustrie forderte für die Industrie weitere Entlastungen wie eine Absenkung der Stromsteuer. Darüber hinaus brauche es eine Härtefallregelung, um existenzgefährdende Belastungen für die Unternehmen auszuschließen.

Die Energieverbände BDEW und VKU forderten die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Sie warnten in einem Brief an Habeck, die Preisanpassung könne gegenüber Kunden mit Verträgen ohne Anpassungsmöglichkeit bis zum 1. Oktober nicht durchgesetzt werden. Das betreffe durchschnittlich rund 25 Prozent der Haushaltskunden. Bei Festpreisverträgen drohe ein Totalausfall, wenn die Umlage vertraglich nicht weitergegeben werden könne. „Dadurch entstehen erhebliche Liquiditätsprobleme bei den Energieversorgern, die wegen der ohnehin angespannten Finanzsituation auch zur Insolvenz führen können.“

Das Kabinett hatte sich am Donnerstagabend auf die Gasumlage geeinigt, die ab Herbst zu Preissteigerungen für die Gaskunden führt. Habeck sagte, die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden.

Umlage soll Gasversorgern helfen

Die Bundesregierung will mit der Umlage einen Zusammenbruch von Importeuren als Folge stark gedrosselter russischer Gaslieferungen verhindern. Sie soll ab Anfang Oktober greifen und Gasversorgern wie Uniper zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen. Sie können diese Mehrkosten aber bisher nicht weitergeben, dies soll über die Umlage geschehen. Uniper war in finanzielle Turbulenzen geraten, wofür der Bund ein milliardenschweres Rettungspaket beschlossen hatte.

Die Rechtsverordnung soll voraussichtlich Mitte August in Kraft treten. Wie hoch die Umlage ist und wann genau sie wie bei den Verbrauchern ankommt, ist unklar. Die Höhe der Umlage soll erstmals bis zum 15. August 2022 ermittelt werden. Die Höhe hängt laut Entwurf der Verordnung wesentlich von Umfang und Preis des als Ersatz zu beschaffenden Gases ab sowie von der Nachfrage. Habeck hatte eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde genannt. (dpa)



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