„Volksverhetzung“ auf Facebook: Bayerisches Ehepaar verurteilt zu 9 Monaten auf Bewährung und Geldstrafe

Ein Ehepaar in Bayern gründete eine Facebook-Gruppe namens AFB (Anti Flüchtlings Bewegung). Als Titelbild wurde eine Deutschland-Flagge gewählt. Zur Gründung der Gruppe wurde von den beiden Administratoren ein Satz gepostet, der vom Richter am Amtsgericht Dachau offenbar als Volksverhetzung gewertet wurde. Facebook wertete die Gruppe übrigens bei einer Überprüfung als unkritisch.
Titelbild
Foto: Chris Jackson/Getty Images
Epoch Times12. Juli 2016

Peter M. (27) und seine Frau Melanie (26) leben in Vierkirchen in Oberbayern. Vor gut einem Jahr eröffnete Peter M. die Facebook-Gruppe AFB (Anti Flüchtlings Bewegung). Er und seine Frau wurden die Administratoren der Gruppe. Innerhalb von zwei Monaten traten rund 900 Mitglieder der Gruppe bei.

Zur Gründung schrieb Peter M. einen Satz:

„Die Kriegs- und Wirtschaftsflüchtlinge überschwemmen unser Land. Sie bringen Terror, Angst, Leid. Sie vergewaltigen unsere Frauen und bringen unsere Kinder in Gefahr. Setzt dem ein Ende!“

Dazu eine Bild der Deutschlandflagge – fertig ist eine rechtsradikale Gruppierung, so Richter Lucas Neubeck laut „Merkur„.

Entdeckt und gemeldet

Dann entdeckte eine Person mit gegenteiliger Meinung die Gruppe und meldete sie den Facebook-Administratoren. Diese empfanden nach Prüfung die Gruppe als kein Problem und stuften sie als unkritisch ein. Doch dies wollte die besagte Person nicht auf sich sitzen lassen und zeigte die Gruppe bei der Polizei im fernen Lübeck an.

Diese wiederum machte sich sogleich an die Arbeit und fand heraus, dass die Gruppe von einem Computer im bayerischen Vierkirchen aus gestartet wurde und übergab an die Kriminalpolizei in Fürstenfeldbruck. Es kam zur Anklage und zum Prozess.

Diskussionsplattform schaffen

Vor Gericht erschienen dann die beiden Administratoren der Gruppe, das Ehepaar Peter und Melanie M. mit ihrem zehnmonatigen Sohn, der die Verhandlung auf dem Schoß der Mutter verbrachte. Das Ehepaar kam ohne juristischen Beistand, da die Anwältin kurz vor der Hauptverhandlung ihr Mandat niedergelegt hatte, was auch der Richter bestätigte.

„Man kann sich ja nicht mal ein bisschen kritisch zum Thema Flüchtlinge äußern, ohne gleich einen Nazi-Stempel aufgedrückt zu bekommen. Ich wollte einfach ein Diskussionsforum schaffen, in dem man seine Meinung zu den Flüchtlingen sagen kann. Über die genaue Formulierung haben ich mir keine Gedanken gemacht, das habe ich ja gar nicht so gemeint“, versuchte der Angeklagte zu erklären.

Vor Gericht beteuerte der Angeklagte Peter M. immer wieder, dass er die Mitglieder der Gruppe überprüft und in Posts darauf hingewiesen habe, dass er keine rechtsradikalen Äußerungen lesen wolle. Dies konnte er allerdings nicht mehr nachweisen, da die Gruppe bereits geschlossen wurde.

Richterliche Einschätzung und Warnung

Auf mehrfache Nachfrage des Richters sagte der Angeklagte irgendwann, dass er eigentlich nichts mit Flüchtlingen zu tun habe und sich von ihnen distanziere. Ihn störe eigentlich nur „das Vorgehen des Kanzlers“. Richter Neubeck musste den 27-jährigen Peter M. darauf hinweisen, dass Deutschland eine Kanzlerin habe. „Außerdem distanzieren Sie sich mit so einer Gruppe eben gerade nicht von den Flüchtlingen. Die Beschreibung der Gruppe ist eine Aneinanderreihung von Pauschalisierungen mit einem eindeutigen rechtsradikalen Hintergrund“, so Richter Neubeck.

Er verurteilte Peter M. zu neun Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung und seine Frau zu 120 Tagessätzen à 10 Euro. Bei der Urteilsbegründung sagte Richter Neubeck noch: „Ich hoffe, dass Ihnen der Ernst der Lage klar ist. Wenn Sie noch einmal hier vor mir auf der Anklagebank sitzen, dann landen Sie im Gefängnis.“

Zur Info: [Strafgesetzbuch §130 Volksverhetzung]

Reaktionen aus dem Social Network

Während auf der offiziellen Facebook-Seite des „Merkur“ die gerade einmal 18 veröffentlichten Kommentare von „Sehr gutes Urteil, wir brauchen keine Hetzer und Verblender, da reicht die AfD schon“, bis zu „Unglaubliche Schieflage“ reichen, zeigen sich im freien Netz noch weitere Einsichten.

Einem User auf Facebook fällt ein gewisser geschichtlicher Zusammenhang auf. Er schreibt: „Natürlich nicht kommentierbar. Ein geradezu perfektes Lehrstück, wie sich die Justiz im Dritten Reich oder in der DDR den Herrschenden angebiedert haben muss“ und eine Frau sieht sich in der Verantwortung nicht zu schweigen: „Die Schuld, die wir auf uns nehmen, wenn wir zu all den Missständen schweigen, ist weit aus größer, als zu Unrecht verurteilt zu werden.“

Die Ausführung einer Userin sieht eine gewisse Taktik hinter dem Urteil:

„Es ist ein bewährtes Mittel, in Diktaturen große Bevölkerungen zu kontrollieren – man greift willkürlich und scheinbar zufällig Einzelne heraus, die für geringfügige Verstöße gegen, dem normalen Verstand nicht einsehbare, willkürlich vom Staat so bestimmte Gesetze verstoßen haben (oder faked diese einfach) und bestraft sie mit unverhältnismäßiger Härte. Das führt dazu, dass in der Bevölkerung die Angst wächst – es kann offensichtlich jeden jederzeit treffen – jeder könnte einen jederzeit anzeigen – also hält man zukünftig den Mund und vertraut auch seinem Nächsten nicht mehr. Gleichzeitig werden echte Verbrecher, die willkürlich tatsächlichen Schaden anrichten, gar nicht verfolgt oder nur sehr geringfügig bestraft – das verstärkt die Angst der Bevölkerung und der Widerspruch zwischen beidem schürt ohnmächtige Wut. Angst + Wut führen auf Dauer dann (zu) einem Aufschaukeln von Gewalt und Unterdrückung, bis schließlich die Realität nur noch durch diese verschmutzten Brillengläser wahrgenommen wird und die Mehrheit der Bevölkerung dem nächstbesten „starken Führer“ hinterherläuft. Sekundäre, ansteckende Psychopathie!“ (sm)

Siehe auch:

Köln-Prozesse: „Give me the girls oder Tod!“ – Bewährungsstrafen für Kriegsflüchtling und Migranten



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