„Von Infektionsbekämpfung keine Ahnung“: Freie Wähler legen Verfassungsbeschwerde gegen „Bundes-Notbremse“ ein

Epoch Times22. April 2021

Die Freien Wähler legen Verfassungsbeschwerde gegen die Bundes-Notbremse ein, die am Donnerstag vom Bundesrat abgesegnet wurde. „Wir sind heute nach Berlin gekommen, um die Freiheitsrechte der Bürger dieses Landes zu verteidigen und die Regierung davor zu bewahren, einen eklatanten politischen Fehler zu machen, indem sie im Hauruck-Verfahren eine sogenannte Bundes-Notbremse beschließen, die das bisherige Vorgehen in der Pandemiebekämpfung geradezu auf den Kopf stellt“, sagte der FW-Bundesvorsitzende Hubert Aiwanger.

„Wir haben heute Vormittag dem Bundespräsidenten eine Ausfertigung unserer Klageschrift schon zukommen lassen, eben mit der Bitte der Prüfung.“ Der Bundespräsident prüfe ja, bevor er unterschreibt und er solle nicht im Unklaren sein, was kritisiert werde, betonte Aiwanger, der stellvertretender Ministerpräsident in Bayern ist, wo die Freien Wähler zusammen mit der CSU von Markus Söder regieren. „Das ist in unseren Augen ein verfassungsrechtlich großer Fehler, der hier unzulässig ist, der nicht zum Ziel führt.“ Entscheidungen vor Ort seien die besseren, betonte Aiwanger. „Bis dato hätte man vor Ort Entscheidungen absegnen müssen und können, die durch massives Abwägen der Interessengruppen, der Eltern, der Lehrer, der Wirtschaft dann zu einem Ergebnis kommen, und jetzt heißt es eben, diese Zahl 100 gilt über alles, und Details interessieren nicht.

„Von der Infektionsbekämpfung keine Ahnung“

Es gehe den Freien Wählern nicht darum, Corona zu leugnen oder die Dinge alle in Frage zu stellen, sagte Aiwanger. „Wir halten durchaus für denkbar, dass da auch das Werkzeug der Ausgangssperre in dem einen oder anderen Fall sinnhaft sein kann, aber eben in dieser Pauschalität und in dieser Undifferenziertheit zu radikal ist und mit niederschwelligen Maßnahmen vielleicht sogar bessere Ergebnisse erzielt hätten werden können, es ist also völlig unnötig, diese Keule aus Berlin zu schwingen für Dinge, die man vor Ort besser hätte erledigen können.“

Joachim Streit (Freie Wähler) erklärte auf der Pressekonferenz dazu: „Da draußen steht meine Frau, in Orange, falls Sie sie sehen. Ab 22.00 Uhr darf ich sie jetzt alleine rausschicken, zum Spazierengehen in den Wald. Ich darf mich zu Hause mit einer anderen Person treffen. Ich darf aber nicht mit meiner eigenen Frau spazieren gehen. Und daran erkennt man ja schon die Irrsinnigkeit derjenigen, die hier dieses Gesetz auf den Weg bringen. Sie haben vom Alltagsgeschehen und sie haben von der Infektionsbekämpfung keine Ahnung.“

Bundesrat verzichtete auf Einspruch

Der Bundesrat hat das neue Infektionsschutzgesetz passieren lassen. Die Länderkammer legte in ihrer Entscheidung am Donnerstag in Berlin keinen Einspruch gegen die neuen Regelungen zur Pandemiebekämpfung ein, wie Präsident Reiner Haseloff mitteilte. Der Bundestag hatte die Vorlage der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen von Union und SPD am Mittwoch verabschiedet. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier muss das Gesetz noch unterzeichnen, bevor es in Kraft treten kann.

Die Regelungen sehen vor, dass bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in einem Landkreis automatisch eine weitgehende Ausgangssperre von 22.00 bis 05.00 Uhr in Kraft tritt. Der Einzelhandel soll bis zu einer Inzidenz von 150 mit „Click-and-Meet“ und negativem Test offengehalten werden. Schulen und Kitas sollen ab einer Inzidenz von 165 schließen. Zudem sollen Arbeitgeber zwei Schnelltests pro Woche anbieten. Die Änderungen gelten zunächst bis zum 30. Juni. (reuters/nmc)



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