Wegen nichtbezahlter Beiträge: GEZ-Verweigerer Georg Thiel von Polizei zu Hause abgeholt

Sie werden verhaftet. Seien Sie bitte zu Hause. So lautete die Message der Gerichtsvollzieherin vom Amtsgericht Borken gegen den Gebührenverweigerer Georg Thiel – es sei denn, er zahlt oder beugt sich dem Zwang durch Abgabe einer Vermögensauskunft, für weitere Schritte natürlich.
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Symbolbild.Foto: Istockphoto/PeJo29 & Rattankun Thongbun
Von 3. März 2021

Wie die Initiative „Rundfunk frei“ aus Berlin berichtet, wurde der Rundfunkgebührenverweigerer Georg Thiel aus Borken, NRW, von der Polizei zu Hause festgenommen und wegen einer vom „WDR“ Köln beauftragten Zwangsvollstreckung über nicht bezahlte 651,35 Euro in die Justizvollzugsanstalt Münster gebracht.

Dem Mann wurde vorher postalisch von einer Gerichtsvollzieherin des Amtsgerichts Borken angekündigt:

Die Verhaftung werde ich durchführen am Donnerstag, 25. Februar 2021, um 10:00 Uhr. Sie werden deshalb gebeten, zum oben genannten Zeitpunkt in Ihrer Wohnung anwesend zu sein. Im Anschluss an die Verhaftung erfolgt Ihre Einlieferung in die JVA Münster.“

Thiel wird im Schreiben ein Ausweg angeboten, wenn er denn klein beigibt. Dort heißt es abschießend, dass er die Verhaftung abwenden könne, wenn er den Betrag von 651,35 Euro überweise oder am Verhaftungstag bar zahle oder eine Vermögensauskunft abgebe.

Olaf Kretschmann, Gründer und Verantwortlicher der Initiative, informiert auf seiner Seite darüber, dass der verhaftete Georg Thiel nach eigenen Aussagen weder Radio noch Fernseher besitze. Thiel meint demnach, dass er seine Zeit lieber mit schönen Dingen verbringe und besseres im Leben zu tun habe, als Rundfunk-Medien zu nutzen.

Thiel ist Beitragsverweigerer aus Gewissensgründen, denn: „Die Nachrichten sind lückenhaft und teilweise manipulativ. So eine Einrichtung möchte ich niemals finanziell unterstützen“, so der technische Zeichner.

Kretschmann, der den Fall Georg Thiel begleitet und mit dem Mann zum Zeitpunkt seiner Verbringung in die Haftanstalt noch telefonieren konnte, schilderte den Sachverhalt ausführlich in einem Video und nimmt den „WDR“-Intendanten Tom Buhrow (Jahresgehalt über 400.000 Euro) in die Verantwortung. Dieser könne mit einem Schreiben den Vorgang stoppen und den Mann aus dem Gefängnis befreien, indem er ihm die Gebühren erlasse. Ansonsten würde der Gebührenverweigerer bei Nichtzahlung und Nichtabgabe einer Vermögensauskunft bis zu sechs Monate in Haft bleiben.

Der Journalist und Russlandexperte Boris Reitschuster wollte vom „WDR“ wissen, ob man von der Verhaftung Thiels wegen „Nicht-Bezahlens seiner Fernsehgebühren“ Kenntnis hat und ob diese Verhaftung vom „WDR“ betrieben wurde.

Aus der Antwort des Senders war ersichtlich, dass der „WDR“ erst im Nachgang von beantragten Haftbefehlen erfahre, da man nach Übergabe der Fälle an die Behörden ihnen gegenüber nicht weisungsbefugt sei und keinen Einfluss auf die ergriffenen Maßnahmen habe – so habe es sich auch im Fall Thiel zugetragen. Zugleich gab der „WDR“ zu, dass aus seiner Sicht „eine sogenannte Erzwingungshaft im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag in der Regel nicht verhältnismäßig“ sei.



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