Wegen Überlastung: Asylklage von Verdächtigem im Fall Susanna lag eineinhalb Jahre bei Gericht
Eine Klage des Verdächtigen im Mordfall Susanna gegen die Ablehnung seines Asylantrags lag offenbar rund eineinhalb Jahre bei dem zuständigen Verwaltungsgericht. Das berichtete das Magazin "Der Spiegel".

Justitia. Symbolbild
Foto: Volker Hartmann/dpa
Die Klage des Verdächtigen im Mordfall Susanna gegen die Ablehnung seines Asylantrags hat einem „Spiegel“-Bericht zufolge rund eineinhalb Jahre beim zuständigen Verwaltungsgericht gelegen.
Wie das Magazin am Freitag unter Berufung auf einen Anwalt und das Wiesbadener Gericht berichtete, focht die Familie im Januar 2017 die Ablehnungsbescheide zwar formal an, begründete die Klagen aber nie. Das Gericht habe eine Begründung auch nie angefordert.
Nach „Spiegel“-Angaben bestätigte die zuständige Richterin am Verwaltungsgericht in Wiesbaden dies und verwies zur Begründung auf die Überlastung des Gerichts durch zahlreiche Asylverfahren.
Der aus dem Irak stammende B. wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna aus Mainz vergewaltigt und getötet zu haben. Er sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Der Fall sorgt für kontroverse Debatten. (afp)
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