Weil Sprache einheitlich und verständlich sein muss: Hessen untersagt das Gendern in den Verwaltungen

Ministerpräsident Rhein stützt sich auf Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung. Bayern und Sachsen haben Gendersprache ebenfalls verboten.
Der alte und künftige hessische Ministerpräsident: Boris Rhein.
Hessens Regierungschef Boris Rhein (CDU) hat privat zwar nichts gegen das Gendern, in seinen Ministerien hat er es jetzt aber untersagt.Foto: Boris Roessler/dpa
Von 29. März 2024

Nachdem das Gendern in Abschlussprüfungen an Hessens Schulen als Fehler gewertet wird, steht es nun auch in den Ministerien des Bundeslandes quasi auf dem Index. Einen entsprechenden Erlass schickte Ministerpräsident Boris Rhein in dieser Woche an seine acht Minister und drei Ministerinnen, wie die „Bild“ berichtet.

Rhein akzeptiert Gendern im privaten Bereich

Darin steht geschrieben: „Auf die Verwendung der Gendersprache unter Verwendung von Sonderzeichen soll verzichtet werden. In Hessen sollen nach dem Willen dieser Regierung der dienstliche Schriftverkehr und in alle sonstigen amtlichen Verlautbarungen der Landesverwaltung ausschließlich dem amtlichen Regelwerk des Rates für deutsche Rechtschreibung folgen.“ Dieses Regelwerk solle „grundsätzlich Grundlage der Vermittlung der deutschen Grammatik in unseren Schulen und der Schriftsprache an unseren Hochschulen sein.“

Rhein hatte sich bereits vor den hessischen Landtagswahlen im Herbst 2023 kritisch zur Gendersprache geäußert. In einem „Zeit“-Interview sagte er dazu: „Ich bin zum Beispiel gegen das Gendern vor allem in Schulen, Hochschulen und Behörden, aber ich akzeptiere, wenn jemand privat gendern will.“

Verbot im Koalitionsvertrag festgeschrieben

Im Koalitionsvertrag, den er im Dezember 2023 mit der damaligen SPD-Landesvorsitzenden Nancy Faeser unterschrieben hatte, heißt es: „Wir werden festschreiben, dass in der öffentlichen Verwaltung sowie weiteren staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen (wie Schulen, Universitäten, Rundfunk) auf das Gendern mit Sonderzeichen verzichtet wird und eine Orientierung am Rat für deutsche Rechtschreibung erfolgt.“

Begleitend zum Erlass hat Rhein eine Dienstanweisung verschickt, in der die verbotenen Schreibweisen aufgeführt sind. So heißt es in dem Schreiben: Verkürzte Formen zur Kennzeichnung mehr geschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern, insbesondere mit Genderstern z. B. Schüler*innen, mit Binnen-I z. B. SchülerInnen, mit Unterstrich z. B. Schüler_innen, mit Doppelpunkt z. B. Schüler:innen sind nicht zu verwenden.“

Zu einer bürgernahen Verwaltung gehöre auch eine „einheitliche und verständliche Sprache“, heißt es aus der Wiesbadener Staatskanzlei. So seien die gewohnten Schreibweisen, etwa Schülerinnen und Schüler, zu verwenden. Die weibliche Form ist der „Zeit“ zufolge voranzustellen. Geschlechtsneutrale Umschreibungen wie der Begriff „Fachkräfte“ dürfen ebenfalls benutzt werden, heißt es in der Erklärung der Staatskanzlei.

Laut „Bild“ gilt der Erlass ab sofort für die hessischen Ministerien und die in Berlin angesiedelte Landesvertretung.

Sachsen kam mit Verbot schon 2021

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte in der Woche vor dem hessischen Erlass ebenfalls ein Genderverbot verkündet, das jedoch noch weiter geht. So ist die Verwendung von gegenderten Formulierungen an Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden künftig nicht mehr erlaubt.

Söder hatte das Verbot im Dezember 2023 angekündigt, wie Epoch Times berichtete. Der Ampelregierung warf er seinerzeit vor, sich um Anliegen zu kümmern, die weit von der alltäglichen Lebensrealität der Normalbürger entfernt seien. Mit Blick auf Themen wie das Gendern, die Cannabis-Legalisierung und das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz fragte der Ministerpräsident damals: „Haben wir keine anderen Probleme in Deutschland?“

In Sachsen ist Gendern bereits seit 2021 verboten. Aus dem dortigen Kultusministerium gab es dazu folgende Begründung: Die Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wortinneren erfüllt weder die Kriterien für eine gendergerechte Schreibweise noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und damit für die Schulen gilt.“

Diese Zeichen seien daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden, schrieb Epoch Times damals. Möglich seien Formen wie „Schülerinnen und Schüler“ oder auch neutrale Formulierungen wie „Lehrkräfte“. Geschlechtergerechte Sprache könne aber Thema im Deutschunterricht sein.



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