„Weiterer Schritt zur Entlastung“ – Bundesregierung will Mehrwertsteuer auf Gas senken

Auf Gaskunden kommt wegen des Ukraine-Kriegs eine Umlage zu. Weil Mehrwertsteuer anfällt, verdient der Staat daran mit. Die Bundesregierung will vorübergehend jedoch weniger zulangen als möglich.
Die Kosten für Gas sind deutlich gestiegen und belasten private Verbraucher sowie die Industrie.
Die Kosten für Gas sind deutlich gestiegen und belasten private Verbraucher sowie die Industrie.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Epoch Times18. August 2022

Die Bundesregierung will für einen befristeten Zeitraum einen niedrigeren Mehrwertsteuersatz auf Erdgas verlangen. Die Steuer solle von bisher 19 auf 7 Prozent verringert werden, kündigte Kanzler Olaf Scholz am Donnerstag an. Mit dem Schritt würden die Gaskunden insgesamt deutlich stärker entlastet als sie durch die staatliche Gasumlage belastet würden. Er erwarte von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucher weitergäben, sagte der SPD-Politiker. „Dies ist ein weiterer Schritt zur Entlastung.“

Hintergrund ist die Gasumlage, mit der Importeure ab Oktober wegen des Ukraine-Kriegs erhöhte Beschaffungskosten an die Verbraucher weitergeben können. Zahlen müssen dann alle Gasnutzer, ob Privatleute oder Unternehmen – und zwar zunächst gut 2,4 Cent pro Kilowattstunde. Auf die Umlage fällt zudem Mehrwertsteuer an.

Die Bundesregierung wollte das eigentlich verhindern und so dafür sorgen, dass der Staat nicht mitverdient. Nach europäischem Recht ist es aber nicht vorgesehen, auf die Mehrwertsteuer zu verzichten. Der rechtliche Rahmen lasse keine Ausnahme zu, schrieb EU-Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni in einem Brief an Finanzminister Christian Lindner. Die Bundesregierung habe allerdings die Möglichkeit, die geltende Mehrwertsteuer auf den EU-Mindestsatz von 5 Prozent zu senken.

Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesenkt

Diesen Schritt wählt die Ampel-Koalition nun nicht. Stattdessen will sie den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent nutzen. In Deutschland gilt in der Regel ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Auf ausgewählte Waren fallen aber 7 Prozent an. Die jetzt verkündete Steuererleichterung soll für den Zeitraum der Gasumlage gelten, also bis Ende März 2024.

Etwa die Hälfte aller Haushalte in der Bundesrepublik heizt mit Gas. Beispielrechnungen zufolge bedeutet die Umlage für einen Einpersonenhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 5.000 Kilowattstunden schon ohne Mehrwertsteuer jährliche Zusatzkosten von rund 121 Euro. Für einen Familienhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden liegen die Mehrkosten ohne Mehrwertsteuer bei rund 484 Euro im Jahr. (dpa/mf)



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