Widerstand gegen Polizeibeamte: Ärztin und Krankenschwester vor Berliner Gericht

Einen kuriosen Verhandlungstag erlebte unser Reporter am Berliner Strafgericht. Zwei Kritikerinnen der staatlichen Corona-Maßnahmen standen vor Gericht – unter massiven Sicherheitsmaßnahmen. Währenddessen fand zeitgleich nebenan die Verhandlung eines Clanmitglieds statt: ohne „Hochsicherheitsvorkehrungen“.
Titelbild
Vor dem Verfahren der früheren Fachärztin Elfriede Krutsch vor dem Landgericht Berlin-Tiergarten am 11.09.2023.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 13. September 2023

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Strengste Sicherheitsmaßnahmen galten am Montag, dem 11. September bei zwei Gerichtsverhandlungen in Berlin. Zwei Frauen waren geladen wegen des Tatvorwurfs des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Sie sollen bei unterschiedlichen Versammlungen als Kritiker der Corona-Maßnahmen Widerstand bei polizeilichen Maßnahmen geleistet haben.

Dabei wirkten die Angeklagten als auch ihre Zuhörerschaft alles andere als gefährlich – ganz im Gegensatz zu dem gleich nebenan verhandelten Fall des Abou-Chaker-Clans, bei dem es keinerlei besondere Sicherheitsmaßnahmen gab, wie das Gericht gegenüber der Epoch Times bestätigte.

Zum einen geht es hier um den Fall der früheren Fachärztin Elfriede Krutsch (74), die seit über 26 Jahren als Schöffin an Berliner Gerichten tätig ist, und am Montag selbst als Angeklagte in einem Berufungsverfahren vor dem Berliner Landgericht stand.

Der Fall im April 2020

Am 18. April 2020 war sie in Berlin auf dem Rosa-Luxemburg-Platz allein unterwegs, um mit anderen Menschen gegen die Corona-Maßnahmen zu protestieren. Sie hielt eine Rose und ein Grundgesetz in der Hand. Sie rief laut die Menschen dazu auf, das Grundgesetz auf friedlichem Wege zu verteidigen.

„Kommt nächsten Samstag wieder, die Versammlungen sind angemeldet, und bringt noch Freunde und Bekannte mit“, so ihr damaliger Aufruf.

Die Polizei löste die lockere Ansammlung von 50 bis 100 Menschen auf und trieb dann die Menschen mit einer Polizeikette in eine Seitenstraße.

Sie ging hinten, direkt vor der Polizeikette. Plötzlich sei sie dann von hinten an Hals und Schulter gepackt worden. Es waren Polizisten, wie sie später mitbekam, die sie ohne Ansprache ergriffen hätten, erzählte sie weiter. „Ich war erschrocken und hielt mich reflexartig an dem Verkehrsschild neben mir fest.“ Dann hätten die Polizisten sie losgerissen und sie an den Armen rechts und links haltend schnell abgeführt, ohne einen Hinweis, warum und weshalb, so Krutsch.

Dabei soll sie laut Aussage des Polizisten Martin S. (34), der sie am linken Arm gehalten hatte, dreimal versucht haben, ihn mit dem Knie in die Genitalien zu stoßen. Getroffen habe sie aber nur den Oberschenkel, so der Polizist bei seiner Aussage vor Gericht. Auch soll die zierliche Frau versucht haben, ihm die medizinische Maske vom Gesicht zu reißen.

Elfriede Krutsch (74) wird von zwei Polizisten festgenommen. Foto: Screenshot/YouTube

Laut Martin S. habe man, anders, als die Angeklagte aussagte, sich als Polizei bei der Festnahme zu erkennen gegeben und die ältere Dame mit den Worten angesprochen: „Polizei! Sie sind festgenommen! Leisten sie keinen Widerstand!“

Polizist kannte nicht den Tatvorwurf

Ein Video von den entscheidenden Szenen mit dem Verkehrsschild und dem Abführen zeigt weder einen eindeutigen Kniestoß noch einen Maskenabreißversuch. Es zeigt lediglich, wie Krutsch das rechte Knie kurzzeitig etwas nach oben zieht. Sie sagt, sie sei gestolpert. Was davor stattfand, wurde nicht aufgezeichnet.

Warum der Angeklagten bei der Festnahme kein Tatvorwurf genannt wurde, wollte Richter Kai-Uwe Kleber, Vorsitzender am Berliner Landgericht in der Berufungsverhandlung von Martin S. wissen. „Ich kannte ihn nicht“, gestand der Polizist ein. „Warum wussten sie ihn nicht?“, fragt der Richter nach. „Dazu kann ich aus polizeitaktischen Gründen keine Aussage machen“, erwiderte Martin S. daraufhin. Er berichtete, dass er von seinem Gruppenführer die Anweisung bekam, Krutsch festzunehmen, weil eine Straftat vorliege. Am Hals habe er sie nicht gepackt, sagte er aus.

Zivilpolizist „empfahl“ ihre Festnahme

Neben dem Polizisten Martin S., der Krutsch festnahm, wurde auch Marian S. (36) als Zeuge angehört. Er war damals als Polizist in Zivil unter den Menschen am Rosa-Luxemburg-Platz und gab die „Empfehlung“ zum Zugriff von Krutsch. Er sagte aus, dass er nicht gesehen habe, ob die Polizeikollegen Krutsch ansprachen. Auch Kniestöße oder einen mutmaßlichen Maskenabreißversuch habe er nicht gesehen.

Ihm war damals Krutsch mit Rose und Grundgesetz in der Hand und ihren Aufrufen, sich zu versammeln, als „aufwieglerisch extrem aufgefallen“. Er habe das Gefühl gehabt, dass die Angeklagte noch mehr im Sinn habe. Aus seiner Sicht war damals zu prüfen, ob ihr Verhalten strafbar sei. Daher „empfahl“ er ihre Festnahme. Dies wäre die einzige Empfehlung zu einer Festnahme am Rosa-Luxembug-Platz seinerseits gewesen, erklärte er. Auch soll es die einzige Festnahme an der Örtlichkeit gewesen sein.

Laut Krutsch wurde ihr zunächst Landfriedensbruch, dann Volksverhetzung, schließlich Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Das Berliner Amtsgericht verurteilte sie am 9. September 2022 schließlich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte zu 120 Tagessätzen zu 15 Euro.

Bei der Berufungsverhandlung vor dem Berliner Landgericht am Montag sahen weder der Vorsitzende Richter Kai-Uwe Kleber, die beiden Schöffen oder die anwesende Staatsanwältin eindeutige Kniestöße, noch einen Maskenabreißversuch.

In einem Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit einigte man sich daher mit dem Verteidiger auf eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Strafprozessordnung, „abgesehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit“ mit einer Geldauflage von 200 Euro.

Die Einstellung nach § 153 ist kein Schuldeingeständnis. Damit gilt die Unschuldsvermutung fort. Der Beschuldigte gilt weiterhin als unschuldig. Der Beschluss ist unanfechtbar. Allerdings muss sie anders als im Falle eines Freispruchs sowohl die Gerichtskosten als auch ihre Anwaltskosten allein tragen.

„Vorwürfe sind absurd“

Gegenüber Epoch Times erklärt Krutsch nach der Verhandlung, dass sie dem gewaltfreien Widerstand verbunden sei. „Das, was mir hier vorgeworfen wird – also Widerstand gegen die Staatsgewalt, ist absurd.“

Dem Beschluss habe sie schweren Herzens und zähneknirschend zugestimmt, „weil ich das vom Tisch haben wollte, denn ich wurde ja in der ersten Instanz am Amtsgericht zu 120 Tagessätzen zu 15 Euro verurteilt“, also 1.800 Euro.

In Bezug auf ihren Fall sieht sie ein Unrecht, was so früher nicht möglich gewesen wäre. Aufgrund ihrer Erfahrungen als langjährige Schöffin wünscht sie sich, dass die Justiz in Deutschland den Weg in die Demokratie „einer freien unabhängigen Justiz“ zurückfindet.

„Es war für mich unzumutbar“

Ähnlich empfand Sabrina Kollmorgen (50), die seit 30 Jahren als Krankenschwester tätig ist. Sie hatte ebenfalls am 11. September ihren ersten Verhandlungstag vor dem Berliner Amtsgericht.

Die Mutter zweier erwachsener Söhne wurde dreimal auf Veranstaltungen festgenommen, bei denen es um Kritik an den staatlichen Corona-Maßnahmen ging. In allen drei Fällen soll sie Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben.

Verfahren gegen Sabrina Kollmorgen im Amtsgericht Berlin-Tiergarten am 11.9.2023. Foto: Epoch Times

In keinem der drei Fälle sei sie von den Polizeikräften darauf hingewiesen worden, dass eine polizeiliche Maßnahme durchgeführt werde und welcher Tatvorwurf bestehe, so Kollmorgen zu Epoch Times. In einem Fall habe ein Polizist behauptet, dass sie ihn mit einem gezielten Schlag verletzt hätte – indem sie seinen Arm weggeschlagen hätte, berichtet die Krankenschwester. Er behauptete zudem, dass er sie mehrfach zu etwas aufgefordert und mit ihr gesprochen hätte.

Kollmorgen hingegen berichtet, sie sei gezielt mit einem Schlag mehrfach vor die Brust oder Schulterbereich getroffen worden. „Das hat mich natürlich erschrocken.“ Schon allein die Tatsache, dass jemand, der so maskiert sei, mit Helm, schusssicherer Weste, bewaffnet und sie so grob gestoßen habe, ohne Anlass, war für sie ein Schock. „Was nachgefolgte war für mich so traumatisierend; das habe ich bis heute noch nicht geschafft, zu verarbeiten.“

„Bin im Würgegriff genommen worden“

So sei sie bei der Festnahme auch in einen Würgegriff genommen und in die Magengegend geschlagen worden. „Mir sind die Handgelenke derart verdreht worden, dass ich Schmerzen hatte, die ich kaum ausgehalten habe und bin dann über die Straße hin zum Polizeifahrzeug unter Schmerzen gezerrt worden.“

„Die Strafanzeigen, die ich gegen die Polizisten gestellt habe, die mir Gewalt angetan haben, sind sofort eingestellt worden. Währenddessen wurde ich auf die Anklagebank gesetzt, mit Vorwürfen zu Taten, die ich zu keiner Zeit begangen habe“, beklagt sie.

Der Polizist, der am Montag als Zeuge geladenen war, sprach vor Gericht von einer „lehrbuchartigen Maßnahme“, berichtet Kollmorgen. „Das machte mich sprachlos.“

Stift nur für Pressevertreter erlaubt

Sie empfand zudem die Sicherheitsmaßnahmen bei ihrer Verhandlung als „unzumutbar.“ Man erklärte ihr, dass „Hochsicherheitsvorkehrungen“ getroffen wurden, wegen ihrer und der zeitgleich stattfindenden Verhandlung von Elfriede Krutsch. „Ich musste daher einen Eingang allein für mich nehmen, ohne meine Unterstützer.“ 

Die Zuschauer mussten ihre gesamten Wertgegenstände abgeben. Es durfte vereinzelt ein Bleistift mit hereingenommen werden, aber nur für Pressevertreter, berichteten die Zuschauer nach der Verhandlung.

Es war zudem verboten, Plastikwasserflaschen mitzunehmen. „Bei den Temperaturen eine Zumutung“, findet Kollmorgen. Man habe ihnen das Angebot gemacht, sie könnten ja auf Toilette gehen, um Wasser zu trinken, berichtet sie weiter. 

Wenn das Gericht Sicherheitsbedenken hat, kann es, „den Besuchern von Gerichtsverhandlungen sämtliche Gegenstände abnehmen, die den ungestörten Sitzungsablauf stören könnten oder die Sicherheit der Verfahrensbeteiligten beeinträchtigen könnten“, erklärt das Gericht auf Nachfrage.

Zur Einschränkung der Teilnehmerzahl bei der Verhandlung von Krutsch erklärte das Gericht, dass aus Platzgründen durch die „Sicherheitsverfügung“ die Zuhörerzahl auf 25 begrenzt wurde. Warum, verriet man nicht. Dadurch blieben Plätze im Gerichtssaal frei, obwohl vor dem Gebäude noch Menschen warteten.

Einer der Verteidiger von Frau Sabrina Kollmorgen (50) ist Prof. Dr. Martin Schwab (R). Hier umringt von Unterstützern der Angeklagten. Foto: Screenshot/Epoch Times

Identitätsprüfung an der Sicherheitsschleuse

Kollmorgen kritisiert zudem, dass der langfristig zugesagte große Gerichtssaal mit Platz für 60 bis 70 Zuschauern zur Verhandlung plötzlich nicht mehr zur Verfügung stand und stattdessen ein kleinerer Saal genutzt werden musste, in dem nicht alle wartenden Zuschauer Platz fanden.

Dazu erklärte das Gericht, dass sich der „Öffentlichkeitsgrundsatz“ auf die „Saalöffentlichkeit“ begrenze. Ein Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf einen größeren Sitzungssaal bestehe nicht. Zudem würden am Kriminalgericht (Amtsgericht und Landgericht) täglich bis zu 300 Hauptverhandlungen stattfinden. „Das Saalmanagement ist vor diesem Hintergrund hochkomplex“, so die Gerichtssprecherin zu Epoch Times.

Die Zuschauer wurden an der Eingangsschleuse auch einer „Identitätsprüfung“ unterzogen. Dazu wurden Kopien der Ausweise angefertigt – ohne eine Begründung oder eine datenschutzrechtliche Belehrung dazu, was mit diesen Daten passiert, berichteten Zuschauer der Verhandlung.

Auf Anfrage teilte das Gericht mit, dass die Kopien im Anschluss an die jeweilige Hauptverhandlung vernichtet würden. Sie würden dazu dienen, gegen „etwaiger Störer“ in der Verhandlung mit „sitzungspolizeilichen Maßnahmen“ vorgehen zu können.

Während die Verhandlungen von Krutsch und Kollmorgen mit hohen Sicherheitsauflagen versehen wurde, fand im selben Gerichtsgebäude eine Verhandlung zu einem Clanmitglied statt, und das ohne Sicherheitsmaßnahmen. „Und bei Clankriminalität wissen wir alle, dass es hier um Gewalt geht, um Prostitution, um Waffen, um Menschenhandel oder Schlimmeres“, kritisiert Kollmorgen.

Richter und Schöffen verstecken sich vor der Presse

Kurios auch, dass sich der Vorsitzende Richter Kleber samt den zwei Schöffen in der Verhandlung der früheren Ärztin während den Auftaktbildern der Presse nicht zeigen wollte. Epoch Times begleitete als einziges größeres Medium die Verhandlung. 

Das Gericht teilte Epoch Times später auf Nachfrage mit, dass die Presse grundsätzlich ein Recht auf Auftaktbilder bei Anwesenheit der Richter habe. „Zwangsweise durchsetzen können wir deren Erscheinen hingegen nicht.“

Auftaktbild ohne Richter und Schöffen: Verfahren Elfriede Krutsch vor dem Landgericht Berlin-Tiergarten am 11.9.2023.

Die Situation war auch für den Verteidiger von Krutsch, Udo Große, sonderbar: „Normalerweise ist es üblich, dass das Gericht stehend zu sehen ist, mit allen Beisitzenden, Richtern, Schöffen, Vertretern der Staatsanwaltschaft, den Angeklagten und Verteidigern.“

„Sowas wie heute, dass das Gericht nicht in den Saal kommt und sich hinstellt, habe ich in über 30 Jahren Anwaltstätigkeit noch nie erlebt.“

„Warum sitze ich auf der Anklagebank?“

Kollmorgen kann bis heute nicht begreifen, warum ausgerechnet sie auf der Anklagebank sitzt.

„Ich bin nicht vorbestraft, ich bin noch nie gewalttätig gewesen.“ Ihr Alltag als Krankenschwester sei es, Menschen zu helfen, sich um ihre Sorgen und ihr Leid zu kümmern und zu bemühen und alles dafür zu tun, dass es ihnen besser gehe. „Dass mir diese Dinge hier vorgeworfen werden, finde ich völlig abstrus und sie haben auch mit der Wahrheit definitiv nichts zu tun“, so die 50-Jährige.

Am 18. September wird der Gerichtsprozess im Fall Kollmorgen weitergeführt, dann steht der zweite Verhandlungstag an.

Den Videobeitrag zu diesem Thema können Sie sich HIER anschauen.



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