Eine Sprechstunde für Ungeimpfte von 7 bis 7:10 Uhr, getrennt von einer 3G-Sprechstunde für alle anderen Patienten. Diese Empfehlung gab die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg ihren Mitgliedern. Inzwischen steht fest, dass die vertragsärztliche Behandlungspflicht etwaigen 2G/3G-Regelungen vorzuziehen ist.
„Dürfen Vertragsärzte und Psychotherapeuten die Patientenbehandlung vom Vorliegen der 3G-Regel abhängig machen?“ Dieser Thematik ging die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) in ihrem Brief an ihre Mitglieder vom 11. November nach und stiftete damit Verwirrung. Der inzwischen auf der KVBW-Website veröffentlichte Hinweis weicht stark von der Empfehlung vor einigen Tagen ab…
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