Zuerst Homo-Ehe, dann Verwandten-Ehe, dann Polygamie … ?

Was passiert, falls die traditionelle Ehe zugunsten einer Definition der „Ehe für alle“ aufgegeben wird? Juristen meinen: Nicht viel. Doch ein Lobbyist aus Holland sprach schon vor Jahren von einer Strategie.
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Foto: Arne Dedert/dpa
Von 29. Juni 2017

Vor zwei Jahren warnte die saarländische Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) davor, die klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau aufzugeben.

„Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen, etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen“, so Kramp-Karrenbauer laut „NOZ“.

Im Paragraph 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht bisher: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“

Falls der Bundestag für die Homoehe stimmen sollte, müsste dieser Satz geändert werden in: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Und hier liegt die Spitzfindigkeit:

„Die Ehe ist im deutschen Recht an keiner Stelle ausdrücklich als Gemeinschaft eines Mannes oder einer Frau definiert, sondern wird lediglich von jeher so verstanden“, meint Juristin Dr. Friederike Wapler von der Uni Mainz dazu.

Die Ehe war nämlich bisher so selbstverständlich der Lebensbund eines Mannes und einer Frau, dass man die Extra-Definition gar nicht brauchte. MdB Martin Patzelt (CDU) sagt: „Die Ehe ist von alters her eine selbstbestimmte, von der Kirche bestätigte Verbindung zwischen Mann und Frau. Unverzichtbare Voraussetzung für ihre Wirksamkeit war und ist der Wille zu leiblichen Kindern.“

Nun ist die Frage: Könnte man die Abschaffung des traditionellen Eheverständnisses soweit dehnen, dass auch Mehrehe und Verwandtenheirat ok wären? Im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt diese Punkte die Paragrafen 1306 und 1307. Dort heißt es:

 

§ 1306

Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft

Eine Ehe darf nicht geschlossen werden, wenn zwischen einer der Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, und einer dritten Person eine Ehe oder eine Lebenspartnerschaft besteht.

§ 1307

Verwandtschaft

1Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern.

2Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Annahme als Kind erloschen ist.

 

Wapler meint: Der Gesetzgeber könne die Ehe im BGB problemlos als „Gemeinschaft zweier volljähriger Personen gleichen oder verschiedenen Geschlechts“ definieren. Die bisherigen Verbote der Mehrehe und Verwandtenheirat blieben davon unberührt.

Niederländischer „Vater der Homoehe“ erzählt anderes

Dass die Homoehe erst der „Anfang von etwas völlig Neuem“ sei, sagte 2013 der Lobbyist Boris Dittrich. Er war von 1994 bis 2006 holländischer Abgeordneter der linksliberalen Partei Democraten 66 und kämpfte für die Gleichstellung in den Niederlanden.

In einem Videointerview mit dem französischen Homosexuellen-Onlinemagazin YAGG erzählte Dittrich, dass man in den Niederlanden mittlerweile über die Mehrehe diskutiere. Als man 1994 die Homoehe politisch gepusht habe, hatte es Widerstand gegeben. Deshalb sei man einen behutsamen Weg gegangen. Es werde allerdings noch einige Jahre dauern, bis die Öffentlichkeit für „den Anfang von etwas völlig Neuem“ bereit sei. LifeSiteNews berichtete.

Psychologische Strategie

Die eingetragene Lebenspartnerschaft sei nur der erste Schritt eines größeren Plans gewesen: „Wir waren der Meinung, es sei psychologisch besser, zuerst die eingetragene Lebenspartnerschaft einzuführen. Die Leute haben sich daran gewöhnt, dass zwei Männer oder zwei Frauen zum Standesamt gehen und ihre Beziehung gesetzlich anerkennen lassen. Und sie haben es ‘Homo-Ehe’ genannt. Die Öffentlichkeit hat keinen Unterschied gemacht.“

Nach diesem ersten Schritt sei es dann leichter gewesen, die völlige Gleichstellung zu erreichen.

Und den konservativen Kräften habe er gesagt, dass keine Abschaffung der Ehe geplant sei: „Ich habe all diesen religiösen Leuten gesagt, wir rühren die christliche Ehe nicht an, wir reden nur über die Lebenspartnerschaft.”

Man habe mit den „Prinzipien von Gleichheit und Nicht-Diskriminierung“ argumentiert und mit der „Trennung zwischen Kirche und Staat“.

 



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