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Verfassungsgericht

Sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge nach Wahl

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Außenaufnahme des Bundesverfassungsgericht.

Foto: Uli Deck/dpa/dpa

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Lesedauer: 1 Min.

Rund eine Woche nach der Bundestagswahl liegt dem Bundesverfassungsgericht ein halbes Dutzend Klagen gegen die Abstimmung vor.
„Zur Bundestagswahl gab es sechs Verfassungsbeschwerden und zwei Eilanträge“, teilte eine Sprecherin des Gerichts dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND, Montagsausgaben) mit. Es gebe überdies „insgesamt elf Verfassungsbeschwerden und drei Eilanträge, die sich gegen einzelne Vorschriften oder pauschal gegen das Wahlrecht richten“.
Im sogenannten Allgemeinen Register gebe es schließlich „noch vier Verfahren zum Wahlrecht und drei Verfahren zur Bundestagswahl“. Eine der zahlreichen Klagen gegen das neue Wahlrecht hatten FDP, Linke und Grüne eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass die im Oktober 2020 vom neuen Bundestag beschlossene Reform das Ziel nicht erreicht, die Zahl der Bundestagsmandate für künftige Legislaturperioden zu verringern.
In der Hauptsache hat das Gericht allerdings noch nicht entschieden. Wann es ein Urteil fällt, ist nach Angaben des Gerichts noch unklar. Einen Eilantrag der Oppositionsparteien, wonach das neue Wahlrecht nicht schon bei dieser Bundestagswahl angewendet werden sollte, hatte das Gericht vorher abgelehnt. (afp/oz)

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