EU kennzeichnet Investitionen in Kernenergie und Gas als umweltfreundlich

Von 8. Februar 2022

Die EU will Investitionen in einige Gas- und Atomkraftwerke als nachhaltig einstufen. Der Schritt spaltet die Mitgliedsländer – Österreich und andere Länder erwägen rechtliche Schritte. Umweltschützer verurteilen das Vorhaben als „Greenwashing“. Dies würde die Klimaziele der EU gefährden.

Die EU-Kommission schlägt vor, Kernenergie und Erdgas in ihren Plan für das Regelwerk für grüne Investoren in der EU aufzunehmen. Das Kennzeichnungssystem definiert, was als Investition in nachhaltige Energie in der 27-Nationen-Gemeinschaft gilt.

„Wir legen heute dar, wie Gas und Kernenergie einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten können. Wir stellen strenge Bedingungen für ihre Aufnahme in die Taxonomie.“ – Mairead McGuinness, EU financial services chief.

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Dem Vorschlag zufolge müssen Gaskraftwerke den Betrieb bis 2035 auf kohlenstoffarme Gase umstellen. Neue Kernkraftwerke hingegen könnten sich bis 2050 in Ländern ansiedeln, die über einen Plan zur sicheren Entsorgung radioaktiver Abfälle verfügen.

Die EU-Taxonomie soll dazu beitragen, große Mengen an privatem Kapital zu beschaffen, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Der Plan ist bei einigen EU-Regierungen in die Kritik geraten, die sich nicht einig sind, ob die Brennstoffe als umweltfreundlich gelten sollen. Österreich und andere Länder erwägen rechtliche Schritte, um die Einbeziehung der Kernenergie anzufechten.

McGuinness sagt, es sei ein richtiger Kompromiss gewesen.

„Es gibt hier keinen Freifahrtschein für Atomkraft oder Gas. Wir sagen ganz klar, dass es sich dabei um Übergangsinstrumente handelt, die es uns schrittweise ermöglichen, immer mehr erneuerbaren Energien einzubeziehen.“ – Mairead McGuinness, EU-Chefin für Finanzdienstleistungen.

Umweltschützer sind unzufrieden. Sie bezeichnen den Plan als einen schweren Schlag gegen die EU-Klimaziele.

„Das wird dazu führen, dass Milliarden von Euro von erneuerbaren Energien in schmutzige Klimaprojekte umgeleitet werden.“ – Sam Ryan, Kampagnenleiter, Avaaz.

Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten haben vier Monate Zeit, um gegen die Maßnahme Einspruch zu erheben.



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